Anzeiger. Amtsblatt des Kömgl. Bczittsgerichts and des Raths der Stadt Leipzig. M^91. Sonntag den 10. Juli. iM Bekanntmachung. ES erscheint angemessen andurch in Erinnemng zu bringen, daß nach der Verordnung de- Königlichen Ministerii der Justiz vom 10. März diese- Jahre- (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 46 ff.) in diesem Jahre zum ersten Male sech-wöchentliche Gerieht-ferien eintretm, welche mit dem 21. Juli beginnen und mit dem 81. August ablausen, daß daher während dieser Zeit der Betrieb aller nicht dringlichen Sachen sowohl in Bezug aus die Abfassung der Entscheidungen, al- auch in Bezug auf die Leitung de- Verfahren- und die Abhaltung der Termine mcht nur beim Königlichen Bezirksgerichte selbst, sondern auch bei dessen gericht-amtlichen Abheilungen ruht und daß mithin alle Anbringen nur insoweit werden erledigt werden, als sie ihrer be sonderen Beschaffenheit nach der Beschleunigung bedürftig find. Leipzig, den 7. Juli 1859. Königliche- Bezirksgericht. vr. Lucius. Bekanntmachung. Da- Namen-Berzeichniß derjenigen Herren Studirenden, welchen durch Verordnung de- Hohen Ministeriums des CultuS und öffentlichen Unterricht- vom 17. Juni 1859 Stipendien oder Gratificationen gnädigst conferirt worden, ist in dem Convicte und an dem äußern schwarzen Brete angeschlagen und kann auch in der Expedition des Universitäts-Gericht- ein- gesehen werden. Leipzig, den 9. Juli 1859. Die Wphvren der Königlichen Stipendiaten daselbst. Bekanntmachung. Die Zinsen der vom Herrn Kammerrath, Comthur und Ritter rc. EHrLstia« Gottlob Frage gegrün deten Stiftung zur Belohnnna ansgezeichneter, treuer und völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindesten- AO Jahre hindurch bei einer oder doch nur bei zwei Herrschaften Ln hiestger Stadt gedient haben, kommen getroffener Anordnung de- Stifters gemäß an Seiner- Todeötage, den 3V. August, zur Vertheilung. Wir fordern daher alle Diejenigen, welche einen begründeten Anspruch auf die von uns zu verteilenden, nicht unter Zehn Thalern be tragenden Belohnungen zu haben glauben, ingleichen die, welche würdige, obiger Bestimmung entsprechende Dienstboten zu solcher Belohnung empfehlen wollen, hiermit auf, bis zum H«. August d. I. sich, beziehentlich die zu Empfehlenden unter genauer Angabe der Vor- und Zunamen, so wie des dermaligen Aufenthalts der Bewerber, ingleichm unter Beifügung der Zeugnisse ihrer Dienstherrschaften, bei unserer Rathsstube anzumclden und sich darauf unserer Entschließung zu gewärtigen. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Leipzig, den 6. Juli 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Cerutti. Bekanntmachung. Don dem hiesigen Gesanghuche soll eine neue Auftage gedruckt «erden und zwar von der NuSaabe mit mittlerem Druck, zu welcher die Stereotypmplatlm vorhanden -ntz, eine solche von 12009 Hvemplaren, von der Taschenausgabe mit kleinem Druck, in Größe und Form der bisherige« ghich, 9990 Erenwlare and soll da- Papier dazu geliefert Wrtden. Wir fordern die hiesigen Herren B«chdmcki»Mißtzer, welche zur Äebtrnghme de- Druckes geneigt sein sollten, hiermit auf, bis zum 3l. diese- Monat- ihre Offerten bei der Rakh-stube schriftlich einzureichen und ist daselbst auch alles Nähere in Erfahrung zu bringen. Leipzig, dm 7. Juli 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Cerutti. ——— Bekanntmachung. Da ohngeachtet de- bereit- seit längerer Zeit eingetretmen guten Zustandes der Waldwege eine ansehnliche Masse de- in dm RathSsorstm erkauften Holze- noch nicht abgefahren ist, so wird hierdurch zur schleunigstem Absuhre mit der Bemerkung eülsgeforderl, daß gegm diejenigen Abkäufer, welche die erkauften Hölzer bi- zum LE. Juli nicht abgefahren haben, die in den LicitationSbedmguntzLN angedrohim RechtSnachtheile in Anwendung gebracht w^dm. Leipzig, dm 39. Juni 1859. Rath- Korstdepututiuu,