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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-08-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185908243
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590824
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590824
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-08
- Tag1859-08-24
- Monat1859-08
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.08.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. IX" 236. Mittwoch den 24. August. 185N. Bekanntmachung. Das neuerdings in besonders ausfälliger Weise häufiae Vorkommen Königlich Preußischer Scheidemünzen, namentlich von Pfennigen und Dreiern, im gewöhnlichen Verkehres veranlaßt uns darauf aufmerksam zu machen, daß durch 8. Ie. der Verordnung der Königlichen Ministerien der Finanzen und des Innern vom 8. September 1841 „ausländische Scheidemünzen aller Art für verbotene Münzen, denen der Umlauf in hiesigen Landen gänzlich untersagt ist", erklärt worden find und nach 8 I. und 2. veS Gesetzes wegen Bestrafung münzpolizeilicher Uebertretungen vom 22. Juli 1840 das Ginbringen oder AuSgeben solcher verbotenen Münzen außer mit deren Confiseatron auch mit Geld- beziehentlich Gefängnißstrafe geahndet wird. Hierbei warnen wir zugleich das Publicum vor der Annahme solcher Scheidemünzen, namentlich der Preußischen Dreier und Pfennige, da mit derselben neben den obigen gesetzlichen Rachtheilen auch in den nicht zur Bestrafung kommenden Fällen wegen deren gegen die hierländischen gleichen Scheidemünzen geringeren WertheS nicht unerheblicher Verlust verbunden ist. Unsere AufsichtSbeamten find zur strengsten Überwachung und unnachfichtlicher Anzeige solcher Münzcontraventionen von unS angewiesen worden. Leipzig, den 20. August 1859. Der Math der Stadt Leipzig. Koch. Cerutti. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler in die veröinigte Raths- und Wendler'sche Freifchule, so wie in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pslegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Ausnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte Raths- und Wendler'sche Freifchule oder in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den SO. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder - Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter deS anzumeldenden Kindes, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpst worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern das achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahme in der bisherigen Maaße erfolgen. Leipzig, den 1. August 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Bekanntmachung. Zum Besten der hiesigen Armen wird Sonnabend den LV. August L8LO auf hiesigem Stadttheater die Oper „Die beiden Schützen" von G. A. Lortzing gegeben werden. Die Leitung des Kassengeschäfts hat Herr Carl Strube, Ln Firma: Th. Strübe und Sohn im Mauricianum, gütigst übernommen. Bestellungen auf BilletS geschehen an der Theatercaffe. Im Interesse der Armen empfehlen wir dem geehrten Publicum die Vorstellung zu zahlreicher Theilnahme. ' "" " " """ D< - " Leipzig, am 22. August 1859. las Armendireetorium. Goldene Spekulationen"). Der Advocat William Kelley verließ im Jahre 1853 die dumpfigen Gerichtshöfe London«, um sie mir den staubigen Straßen Australiens m vertauschen und sich selbst zu überzeugen, wie eS sich in dem Goldlande lebe. Er gesteht ohne Rückhalt, daß er die Absicht gehabt habe ein Buch über seine Reise zu schreiben, aber der tägliche Anblick von Glücklichen, die Gold auS der Erde gruben und dann verjubelten, war eine zu starke Versuchung für ihn als daß er hätte widerstehen können. Er legte deshalb lein Rotkbuck bet Sette und griff zu dem Spaten. * ^ Wer damals in Melboume ankam, fühlte sich in eine völlig neue Welt versetzt, in welcher vorläufig alle Annehmlichkeiten und *) «u- Nr. 28 de- laufenden Jahrgang- der Zeitschrift „Au- der Fremde" (Leipzig. Keil). zum guten Theil Anstand und Schicklichkeit beseitigt waren, wäh rend allgemeine Freiheit herrschte, in welcher Jedermann nach eigenem Belieben sich kleidete, handelte und lebte. Nun denke Man sich einen ziemlich verwöhnten, elegante« und leidlich gebil deten Londoner Advocaten plötzlich mitten in eine Stadt von Lumpen und Schurken - Milltonairen versetzt, welche baumwollene Hemden mit offener Brust, bunte Hosen mit langen Wasserstiefeln und eine Art Jupe oder australische Blouse trugen, einen zwar sehr häßliche«, aber um so auSdruckSvollern Jargon sprachen, in welchem der milde Ausdruck für Schnaps „ Niederwerfer" und „sitzenbleiden" — «uSgeplündert werden hieß; wo firner Jeder mann zu jeder Aeit und aus allen erdenklichen Gründen trank und der Scharfsinn der gesammten männlichen und weiblichen Gesell schaft mit einer Ausdauer, die einer besseren Sache würdig gewe sen wäre, aus die Erfindung neuer und recht tüchtiger Flüche und
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