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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185909124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-09
- Tag1859-09-12
- Monat1859-09
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1859
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Amtsblatt des Köuigl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 255. Montag dm 12, September. 1859. Mittwoch de» 14. September d. I. Abend- 1,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Wahl zweier StadtrLthe auf Zeit. 2) Gutachten des Ausschusses zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über s) die Annahme de- von Frau verw. Patzschke der Thomasschnle hinterlaffenen Legats; d) mehrere StistungSrechnungen; c) dm Antrag des Herrn St.-D. vr. Reclam, die Anstellung nur solcher Katecheten betreffend, welche vorher 2 Jahre an öffentlicher Lehranstalt sungirten. Lur Erwiderung in den Angelegenheiten der Allgemeinen Deutschen Credit - Anstalt gestatten wir uns dem Vertheidiger unser- „Mitbürger-" Herrn Wilhelm Seyffrrth in Nr. 250 d. Bl. nur einige- Wenige zu bemerken. ' * Wa- zunächst seine Behauptung: Spekulation ist gleichmäßige Voraussetzung bei Eisenbahnunternehmungen wie bei Creditan- stalten — betrifft, so kann die Beurtheilung ihrer Richtigkeit so wohl, al- auch der sehr gründlichen Motivirung uud de- darau folgenden „Maße- de- Sachverständnisse-" füglich den Lesern d. Bl. überlqff« werden. Am Sache aber müsse« wir bemerken, daß der Herr verthei- diger, wenn er mittheilt, daß die de« Verwaltung-rath- entgegen- stehenden Redner eiam Verlust von 1,200,000 Lhlr. und «che berechnet, und dennoch au- de« anfgestellten von ihnen geläug- neten Reingewinn nicht blo- die vorgeschlagenen 2 X, sondern S X Dividende zu vertheilen gerathen und durchgesetzt hatten, und dann fragt: „Wo bleibt da die Logik?" — vergessen zu haben scheint, daß die Bertheilung wo möglich de- gesammien angeblichen Rein gewinn-, also eine- Mehrbetrag- von ca. 100,000 Thlr. gegenüber dem Vorschlag de- Verwaltung-rathe- damit motivirt wurde, daß jeder Actionair voraussichtlich mit dem Gelbe eine größere Rente erzielen würde, al- die jetzige Ver waltung, we-halb denn auch der Verwaltungsrath in ihrem Vorschläge ein indirekte- Mißtrauensvotum, eine theilweise Liqui dation erblicken wollte. Liegt nun wohl in jenem Vorschläge Logik? , Der Herr Vertheidiger behauptet weiter, daß am Stande der Aktien nicht die Statuten schuld seien. Die Actionaire haben e- aber gar nicht mit dem Stande der Aktien, sondern mit der schlech ten Rente und der Verwaltung, die ihnen nur eine solche geben1 kann, zu thun. Er mahnt ferner zur Einigkeit und schiebt dm schlechten Stand der Aktien in der Hauptsache auf die Ungunst der Zeiten. — Aber bereit- auf der Generalversammlung 1857 tröstete der Verwaltung-rath: „EH Ham, ja nicht immer so bleiben"; jetzt schreib« wir 1850, und möchten dm Herr« Vertheidiger wohl fragen, welche positive Gründe er hat, mu eine Besserung in dm politischen und commerciellm Verhältnissen binnen der nächst« drei Jahre anzunehmm? Die Actionaire haben drei Jahre lang der bisherigen Ver waltung ruhig zugeschm, ihre „Einigkeit" hat ihnen aber weder zu „Macht" noch zu „Erfolg«" verholfm. Sie erwartet«, daß die gereiste Erfahrung der Gründer sofort dem Institute zu Gute kommen würde. Statt dessen gesteht Herr Sepfferth selbst ein, daß sie erst „Studien und Versuche" hätten machen müssen! Und «er bürgt uu- dafür, daß dieselben nicht noch fortgesetzt werdm soll«? Die Statut« sind allerdings an der schlecht« Rente insofern schuld, al- im Hinblick auf dieselben der Verwaltung-rath glauben mochte, er könne ungestört innerhalb S Jahr« „die Anstalt im "« Stufe der Ausbildung erß-nna , Sinne der Begründung zu einer gewiss« bring«". Nachdem aber die Actionaire von der Eint der Alt gkeit und tzinverwAltung dis Vmoalwngsrathes keine Erfolge erlangt, so haben sie de-halb durch Bertheilung von 3> von dem angeblichen Reingewinne einen Theil ihre- Capital- in ihre unmittelbare Verwaltung genomm«, und Hab« deshalb die Absicht, den Verwaltung-rath in seiner Alleinverwaltung zu be schränk« und ihm. ein konstitutionelle-Organ in einem Ausschuß lr Seite zu setz«. Schon da- Vorhandensein desselben wird ein »trieb zur vorsichtig« und eifrigen Verwaltung für den Ver- «altuug-rath sein, dessen bisherige Verwaltung einmal keine Hoff nungen erregt. Roch müssen wir Einige- über die Anfechtungen bemerk«, welche der Au-schußantrag Seiten- de- Herrn Chemnitzer D Eorrespondmt« in Nr. 210 der Leipziger Aeit. vom 11. d. M. und in der gestr. Nr. d. BL. erfahr« hat. — Der Herr Chem- nitzer hat die lkfahrung ob« i» Gebirge gemacht, „daß mit St>,«-«ck»btnmg» und derart formell« Ding« in der Regel nichts ngOolfm worb« ist." Darauf läßt sich, da er Beispiels anzuführen wohlweislich unterlass« hat (dem Chemnitzer Stein kohlenbauverein z. B. können Statutenänderungen allerdings nicht zu Kohlen verhelfen), weiter nicht- erwidern, al- daß Gott sei Dank! wir Creditactionäre noch durch Aenderung der Vrrwal- tung-grundsätz« unsere Lage bessern können. Auf seine fernere Be merkung: „Grundfehler komm« sicher in Statuten nicht vor, welche von unserer Hohen Staat-regierung confirmirt Word« sind", genügt die Erwiderung, daß unsere Hohr Staat-regierung nie Anstand genommen hat, durch Aenderung der von ihr selbst ge geben« Gesetze dem Guten da- Bessere zu substituiren. Wenn ferner der Herr Chemnitzer daran Anstoß nimmt, daß bei An wesenheit von drei Mitgliedern außer dem Vorsitzenden schon der Ausschuß beschlußfähig sein soll, so übersieht er offenbar, daß die selbe Bestimmung auch vom Verwaltung-rath gilt l§. 37 der Statut«), und die Einrichtung, daß die Stellvertreter von der Generalversammlung bestellt werden, offenbar besser ist al- die, daß jeder einzelne Verwaltunasraih selbst sein« Stellvertreter be stellt. Endlich nimmt der Herr Chemnitzer daran Anstoß, daß der Ausschuß berechtigt sein soll, „die Eingehung neuer oder Er weiterung schon bestehender Geschäfte in Vorschlag zu bring« und bezüglich der Seit« des Verwaltung-raches beantragten, soweit dieselben nicht d« Bankverkehr betreff«, endglltig Entschließung zu fass«", und zugleich verpflichtet zur Controle und namentlich zur Revision durch eine Deöutatto» aus seiner Mitte anstatt der bisherig« in Wegfall kommenden Revisionskommis sion. Er geht soweit, aus der erstgedacht« Befugniß eine „Mit- Verwaltung", eine „Leitung", ja endlich eine „alleinige Direktion" zu machen. Run ist aber das Befugniß des Verw. Rath (§. 33. v), die Operationen der Anstalt zu leiten, dem Ausschuß nicht deigelegt in dem Anträge, soll also dem Verw. R. allein verbleib«, und nur hinsichtlich der d« Baakverkehr nicht betref fend«, also nach den Aeußerungen de- Verw. R. selbst künftig die Au-nahme bildenden Geschäft« soll künftig Zustimmung sowohl de- Verw. Rath-, al- de- Ausschusses er forderlich sein, der letztere also berathend, aber mit beschlie ßender Befügniß wirk«, dem Verw. Rath fo gegenüber stehn, wie die Stadtverordnet« dem Stadtrath, die Stände der Staats- regterung. Wenn der Herr Chemnitzer fast: „Ein selbstständiger und endgültig «itwirß-nder und dann auch noch dl- Verwaltung,
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