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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185909142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-09
- Tag1859-09-14
- Monat1859-09
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.09.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 2)7. Mittwoch dm 14. September. 1859. Bekanntmachung, die Anmeldung neuer Schüler Ln die vereinigte Raths- und Wendler'sche Freifchule, so wie in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern. Pflegeältem und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pflege befohlenen in die vereinigte RathS- und D8endler*sche Freifchule oder in die Schule deS Arbeitshauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen sind. haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätesten- den SO. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über da- Alter de- anzumeldenden Kinde-, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken mit Erfolg eingeimpft worden, gleichzeitig mitzubringen. Roch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden, welche nächste Ostern da- achte Lebensjahr nicht überschritten haben, und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmeldung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahme in der bisherigen Maaße erfolgen. Leipzig, den I. August 1859. " Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Sitzung -er Stadtverordneten am 9. September 1859. Die Sitzung wurde mit dem Vortrage au- der Registrande er öffnet, wobei der Vorsteher eine die Schillerfeier betreffende Au schrist de- Raches vortrug. Dieselbe lautet: „Aur Vorbereitung der Feier de- bevorstehenden lOOjähr. Geburtstag- unser- großen NatkonaldichterS Friedrich Schiller ist, wie anderwärts, so auch in hiesiger Stadt ein Comitä zusammengetreten. Auch an unS ist die Frage gebracht wor den, ob und inwieweit die Stadtgemeinde sich an dieser Feier betheiligen werde und,wir haben darauf beschlossen, in den Gymnasien, der Realschule, den Bürgerschulen und der Frei- schuke diesen Tag festlich begehen zu lassen, hierneben aber ' auch au- der Stadtcasse der Schillerstiftung, deren Zweck wir als einen der Unterstützung würdigen anzuerkennen haben, die Summe von 500 Thlr. zu gewahren, indem wir dadurch nicht nur die entsprechendste Theilnahme an diesem Feste m bethätigen glauben, sondern auch hoffen dürfen, daß dieser Vorgang nicht vereinzelt bleiben, sondern für die Stif tung noch weitere gute Früchte tragen werde." Die Gewährung de- Beittag- von 500 Thlr. an die Schiller stiftung war von den Stadtverordneten einstimmig genehmigt worden. Rach Mittheilunz der Rathszuschrift, die Meinungsdifferenz bezüglich der Stimmberechtigung eine- wegen Wucher- zur Unter suchung gezogenen Bürger- und die dkesfallsige Berichterstattung betreffend, beschloß das Collegium einstimmig, bei seinem früheren Beschlüsse, in welchem es den Wucher als Grund des Derlustes der Stimmberechtigung nicht anerkannt hatte, zu beharren und diesen Beschluß mittels besonderer Eingabe bei der königl. Kreis- direetion zu begründen. — Hierauf wurde eine Einladung zu einer Uebung der Turnerfeuerwehr verlesen, die Zuschrift de- Rath-, in welcher er die Veräußerung de- von der goldmen Brezel nach Abzug de- davon genommenen Gtraßrnareals verdleibendm Grund und Bodens an 540 O Ellen auf dem Wege der öffentlichen Ver steigerung vorschlägt, an dm Ausschuß zum Bauwesen und ein schriftlich eingebrachter Antrag de- Herrn 0r. Reclam, Refdrmen im Bürgerschulwesen durch Umänderung in Districtsschulen und beschleunigte- Borgehm zur Erbauung einer vierten Bürgerschule betreffend, an dm Ausschuß für die Schulen überwiesen. Der Vorsteher trug hierauf folgende Mittheilunz de-Rathe-vor: „In Nr. SIL de- diesjährigen Tageblattes ist ein Bericht „über die am 27. Juli 1859 stattgehabten Verhandlungen der „Herren Stadtverordneten abgedruckt, dm wir nicht mit Still schweigen übergehen können. Es wird daselbst und zwar „Seite 8180, unter Rr. 4) derjenige Vergleich mitgetheilt, wel- „chm wir im Lurgmstein'schm Ereditwesen rücksichtlich mehrerer „städtischer Gefälle, die der vormalige Stadttath Lurgenstein schul dig verblieben war, mit dem Creditwesen selbst abgeschlossen „hatten. Bei der Debatte hierüber hat, laut der bezeichnet»« „Tageblatt-stelle, Ihr Mitglied, Herr vr. Heyn er, bemerkt: „Für solche Verluste müßten Diejenigen aufkommen, „welche eine soweit gehende Schonung geübt hätten gegen „einen der Herren Gtadträthe; wäre es ein „schlichter, gewöhnlicher Bürger gewesen, so „würde die Execution sogleich dagewesen sein „u. s. w." „Die hier unterstrichenen Worte enthalten gegen un- eine „directe Anschuldigung schwerer Pflichtverletzung, denn sie erklären „auf da- Unzweideutigste, daß der Stadttath den Bürgern nicht „gleiches Recht angedeihen lasse, sondern den Einen (ein Mitglied „de- Rach-collegium-) vor dem Anderen (einem „schlichten, ge wöhnlichen Burger") auf gesetzwidrige Weise begünstige." „Wir sehen hier von der thatsächlichm Unrichtigkeit jener „Aeußerung völlig ab, da anderwärt- specietter darauf zurückzu- „ kommen sein wird und wir bemerken in dieser Hinsicht nur, daß „die fraglichen Reste au- einer Zeit herrühren, wo der verstorbene „Lurgenstein nicht mehr Mitglied unser- Collegium- war; allein „wir mußten in der erwähntm Bemerkung eine tiefe Verletzung „der Achtung finden, die wir von dem Stadtverordnrten-Colle-ium „in Anspruch zu nehmm haben — eine Verletzung, die um so „bedeutsamer erscheint, da sie in öffentlicher Sitzung verübt worden „ist, in einer Form und einer Weise, argen welche wir keine oder „doch wenigsten- keine gleichartigen Waffen zur Abwehr anwen- „den können. Indessen glaubten wir die Richtigkeit der Tage blatts - Mittheilung nicht ohne Weitere- annehmen zu dürfen ; „wir glaubten mit Recht vorau-setzm zu müssen, daß, wäre in „der Thal eine derartige Aeußerung gefallen, Ihr Herr Vorsteher „nicht ermangelt haben würde, dm Sprecher ob diese- schweren „Mißbrauch- der Redefreiheit gebührend zur Ordnung zu rufen. „Wir haben daher dm Redacteur de- Tageblatt- nach der Quelle „befragt, au- welcher jene Mittbeilung stammt und habm hierbei „erfahren, daß die letztere von Ihrem Herrn Vorsteher selbst her- „rührt. Sie ist sonach als offieiell zu betrachten; die obener wähnte Aeußerung ist wirklich erfolgt; es hat — wie wir noth- „wendig annehmen müssen — deshalb kein Ordnungsruf, keine „Zurechtweisung Seiten de- Hrn. Vorsteher- Statt gefunden. „Wir ehren die Redefreiheit, wir lassen jede auf Gründe gestützte „und in angemessener Form vorgettagene Ansicht gelten; allein „wir dürfm es nicht duldm, daß man un- derartige tief ver hetzende, noch dazu factisck unrichtige Vorwürfe und Anklagen „mtgegenschleudert und damit die der Behörde gebührmde Achtung „öffentlich untergräbt. Ehe wir andere auf eine geeignete Sühne „abzweckmde Schritte thun, ersuchen wir hiermit die Herren Stadt- „verordneten:
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