Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 1^0 258. Donnerstag den 15. September. 1859. Bekanntmachung. Alle diejenigen Einwohner unserer Stadt, welche nach Maßgabe deS revidirten Regulativs für die Communalgarden zum Eintritte Ln die Communalgarde verpflichtet find, dieser Pflicht aber bis jetzt noch nicht Genüge geleistet haben, werden hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen und spätestens bis zum 17. October d. I. sich im Communalgarden - Bureau (aus der alten Waage am Markt 1 Treppe hoch) in den Stunden BormittagS von 9 bis 12 oder Nachmittag- von 3 bis 0 Uhr zum Eintritte in die Communalgarde bei Vermeidung der in 8. 6 deS obgedachten Regulativs angedrohten Geld- oder Ge- fängnißstrafe persönlich anzumelden. Die Außenbleibenden haben sich deS gesetzlichen Zwangsverfahren- zu gewärtigen. Leipzig, den 1v. September 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. In den von uns unter dem 31. August d. I. veröffentlichten Verkaufspreisen deS Roggenbrodes ist eine Verän derung nicht eingetreten. Leipzig, den 14. September 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Schmidt. Bekanntmachung. In den Monaten Juli und August d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrt-polizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeutungen auSzusprechen gewesen. Leipzig, am 9. September 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. G. Mechler. 1) Straßenverunreinigungen und sonstige Ordnung-widrigkeiten beim RLumm der Privet- und Senkgruben, so wie beim Abfahren deS Dünger- 21. 2) Au-leiten und AuSgießen von unreinen Flüssigkeiten au- Grundstücken auf die Straße, so wie unterlassene Reinigung der Tagerinnen, Schleußen rc 11. 3) Sonstige Straßenverunreinigungen beim Kohlenabladm, Schuttfahren rc 2. 4) Herabgießen von Flüssigkeiten, Herabwerfen und Herabfallenlassen von Gegenständen au- den Fenstern auf die Straße rc. 6. 5) Au-schütten von Asche, Ruß. Scherben, Bauschutt u. s. w. auf die Straßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttag-Nachmittag- zwischen 2 und 4Uhr) und Liegenlaffen von Kehricht, Geströhde u. s. w. außerhalb dieser Zeit rc 6. 6) Unterlassenes Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebrnen Zeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr). 3. 7) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Kußweaen durch Stehen- und beziehentlich Liegen- lassen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand u. dergl. m., Aufstellen von leeren Wagen, beim Befrachten der Wagen, so wie durch Ausschlagen von Verkauf-ständen und Au-Hängen oder Au-setzen von Waarenkasten rc. 34. 8) Vorschriftswidrige- Anbringen von (über zwei Ellen vom Hause ab in die Straße herein sich erstreckenden und an ihrem niedrigsten Theile noch nicht vier Ellen vom Pflaster oder Trottoir entfernten) Markisen 2. 9) Ordnung-widrige- Passiren der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagm u. dergl. . . 54. 10) Unbeaufsichtigte- und ordnungswidrige- Stehenlassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße und verbot-widrige- Au-bissen der Pferde 7. 11) Fahren mit Rollwagen schärfer als im Schritt 2. 12) Fahren auf dem Wege von der Ecke der Grimma'schen Straße nach der 1. Bürgerschule schärfer al- im Schritt . 2. 18) Au-setzen von Blumentöpfen u. dgl. vor die Fenster ohne vorschriftsmäßige Vermachung durch Eisenstäbe oder Holzgitter 1. 14) Beschädigung der Promenadenanlagen 2. 15) Feuerdefecte und feuerpolizeiwidrige Anlagen 18. 16) Mangel und ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschengruben 17. 17) Unvorsichtige- Gebühren mit Asche, Feuer, Licht und Pulver 10. 18) Unerlaubte- Abbrennen von Feuerwerk 1. 1V) Tabakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betteten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Cigarre oder Pfeife 2. 20) Herumlaufenlaffen von Hundm ohne Beißkörbe auf der Straße rc 81. 21) Fahren mit angespanntm Zughunden 1. 22) Sonttaveutionen der Kiacre- und concessionirten Einspänner, so wie Mängel und Defecte an Geschirren ... 91. 23) Sabbath-störung 10. 24) Ueberschreitungen der Tanzmusikerlaubniß 4. 25) Führung von gesetzwidrigen Maßen und Gewichten rc 294. 26) Verkauf von zu leichten Backwaaren 4. 27) KeilhaUen von zu leichter Butter 28. Verbot-widrige- Zuwiegen von sogen. Zulage beim Fletschvwk-ufe 2. Gesetzwidrige- Au-aeben von ausländischem Papiergeld 1. 30) Hinterziehung der städtischen Lhorabgaben 2. 81) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Conttaventionen 16. 8uww» 780,