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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185909173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-09
- Tag1859-09-17
- Monat1859-09
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Ruths der Stadt Leipzig. M26«. Sonnabend dm 17. September. 185». Verhandlungen der Stadtverordneten am 13. September 1859. (Fortsetzung und Schluß.) Der übrige Thell der Tagesordnung wurde von mehreren durch Herrn St.-D. Will sch vorgetragenen Berichten de- Au-schusse- für Kirchen, Schulen und milde Stiftungen gebildet. Sie betrafen: 1. da- von Frau verw. Petzschke der Thoma-schule unter onerosen Bestimmungen hinterlassene Legat von 300 Lhlr. Wie bereit« hier mitgetheilt worden, hatte da- Collegium, dem Beschlüsse de- Stadtrath- entgegen, sich für Annahme dieses Ver mächtnisse- erklärt. Neuerdings hat indeß der Stadtrath Veranlassung genommen, die nochmalige Erwägung dieser Angelegenheit unter Vorführung zum Theil neuer Momente zu beantragen. Es wurde dabei nament lich hervorgehoben, daß die Alumnen der Thoma-schule, wie früher vorausgesetzt worden, am Johannistage auf dem Friedhofe in Folge stiftung-mäßiger Bestimmungen gar nicht zu singen hätten, daß vielmehr die Gesänge an einigen Gräbern an diesem Tage nur ein Act der Pietät Seiten der Schule gegen verstorbene Gönner und Förderer derselben sei, und daß die Zinsen de- in Frage befangenen Legat« nicht den Schülern, sondern der Schulcasse zu Gute gehen müßten. Mit Rücksicht auf diese Momente trat nunmehr die Versamm lung nach dem Vorschläge de- Ausschusses dem ablehnenden Be schlüsse de« Rache« bei. 2. Die Rechnungen der Graffschen Stiftung auf das Zahr 1858, der Frege'schen Stiftung für. Conservatoristen auf dasselbe Jahr und der Mende'schen Stiftung für arme Blinde auf die Zeit vom 30. Juli 1857 bi- Ende 1858. Die Prüfung dieser Rechnungen hatte zu Erinnerungen keinen Anlaß gegeben. Da- Collegium sprach daher deren Justification einstimmig au-. 3. Den (in diesem Blatte bereit- abgedruckten) Antrag des Herrn St.-V. vr. Reclam, dahin gehend: der Stadtrath wolle keinen Candidaten der Theologie al- Katechet an der PeterSkirche anstelle«, welcher nicht wenig sten- zwei Jahre in einer öffentlichen Schule Lehrer war. Bei der Verhandlung hierüber innerhalb de- Ausschusses hatte der Herr Antragsteller die letzten Worte de- Antrag- dahin er weitert, daß anstatt „in einer öffentlichen Schule" gesagt wurde: „an öffentlicher Schule". Der Ausschuß empfahl in seiner Mehrheit —gegen 1 Stimme — den Antrag in der modificirten Fassung zur Annahme. Die Mehrheit de- Ausfchusse- ging dabei hauptsächlich von folgenden Erwägungen au-. T)a« doUexium eataobelieum sei eine Pflanzschule für die unter dem Patronat der Stadt stehenden geistlichen Aemter, besonder- die Landpredkgerstellen. Der Fall könne eintreten, daß ejn Katechet verhältnißmäßig sehr jung in ein solche- Amt berufen werde. Er habe dann neben einer gedeihlichen Seelsorge auch die Schule zu überwachen, vielleicht gar den Lehrer zu vertreten. Für Beide- sei die Uebung im Lehramte fast un entbehrlich, nicht allein weil sie zu der Controle der Schule die nöthigen Kenntnisse biete, sondern hauptsächlich auch, weil sie da- Leben mit seinen Anforderungen praktisch kennen lehre und vor Einseitigkeit bewahre. Die Minderheit bestritt diese Vorau-setzungen. Sie bezweifelte, daß ein Katechet zu jung in- Pfarramt kommen könne, da in der Regel die Berufung der Reihe nach erfolgen werde, auch jeder Katechet da« zweite Examen gemacht haben müsse. Die Vertre tung behinderter Lehrer falle nicht dem Prediger, sondern den Amtsbrüdem de« Lehrer« oder Schulvicaren zu, für die Ueber- wachimg der Schule befähige in technischer Hinsicht das Studium auf der Universität vollständig, während ein zweijährige« Fungiren al« Lehrer allein nicht zu der gewünschten praktischen Lebenskennt- niß führen könne. Solche Ledenskenntniß lasse sich überall er werben und gerade ein ungestörte- Hinaeben an da- theologische Studium werde am besten vor Einseitigkeit schützen. Herr vr. Reclam gedachte zunächst der Abänderung seine- Antrag- innerhalb des Ausschusses, wodurch dessen Erfüllung wesentlich erleichtert werde. Er hob sodann nochmals hervor, wie nothwendig einige praktische Uebung des Geistlichen und nament lich deS Landgeistlichen im Lehramte für den Katechumenenunterricht und für etwaige Stellvertretungen des Lehrers selbst erscheine. Noch höher aber stelle er die Nothwendigkeit einer tüchtigen Aus bildung de- künftigen Geistlichen für und durch da- Leben. Die Stellung des Katecheten werde in der Regel diese Uebung für das praktische Leben und für die künftige Seelsorge nicht geben. Ein seitigkeit sei aber gerade zu vermeiden. Mit Annahme de- An trag- bürde man den betheiligten jungen Geistlichen nicht- unver- hältnißmäßig Schweres auf. Jede- Studium erfordere gleiche, und nicht immer, wie hier, bezahlte Vorübungen. Herr Prof. Bursian — die Minorität im Ausschüsse bil dend — ging von dem Gesichtspuncte aus, daß, wenn man ein solche- Specialgesetz, wie ,6 der Antrag involvire, schaffen wolle, wenn man Ausnahmestellungen für die Katecheten fordere, jeden falls rin dringende« Bedürfnis dazu vorliegen müsse. Die« sei kier nicht der Kall. Nirgend- und in keinem protestantischen Lande sei den Candidaten vorgeschrieben, daß sie vor Erlangung einer Pfarrstelle im Schulamt thätig gewesen sein müßten. Die Verpflichtungen de« Geistlichen der Schule gegenüber erforderten die- nicht; die für die Ueberwachung einer Schule nöthigen Kennt nisse setze man in Hinblick auf die Universität-studien der Candi daten voraus. Menschenkenntniß und Charakter gebe nicht blos die Function als Schullehrer, beide ließen sich auch in jeder ande ren Weise gewinnen. Die im Anträge liegende Beschränkung er scheine aber als unzweckmäßig, wenn man bedenke, daß ein Can- didat, der sonst ganz geeignet zum Katecheten sei, zum Schulfache keine Neigung haben könne. Entweder verliere dann die Kirche diese ihr vielleicht wünschenSwerthe Kraft, oder die Schule gewinne einen widerwilligen Lehrer, der ihr auch keinen Nutzen bringen würde. Herr vr. Heyner empfahl die Annahme des Antrag- vom praktischen Standpunkte au-, denn die Uebung im Unterricht be fähige zum Leben und zur thätigen Entwickelung, wa- man schon früher erkannt und deshalb gern Schulrectoren in kleineren Städten und Candidaten in ähnlichem Wirkungskreise zu Predigern be fördert habe. Herr Fecht war der Meinung, daß hier dir Wahrheit in der Mitte liege. Er fand den vorgeschlagenen Zwang zu weit gehend und empfahl den Antrag dahin zu ändern, daß „vorzugsweise" solche Katecheten angestellt werden sollten, welche rc. Der darauf gerichtete Antrag ward ausreichend unterstützt. Herr Wengler erklärte sich für dm Reclamschen Antrag, und warnte vor Unterlassungssünde«, während Herr Prof. Bur sian seine Worte dahin erläuterte, daß er die Uebung im Lehr amte dem fteien Ermessen, nicht aber dem Zwange verdankt wissen wolle und daß er daher auch mit Herrn Fecht stimmen werde. Herr Adv. An schütz sprach sich andererseits gegen den Reclam- schen Antrag au-, weil die Verwaltung de- PfarraMt- da- prak tische Leben besser lehren werde, al« ein zweijähriger Lehrerstand. Die Landschulen würdm am besten durch Lehrer selbst beaufsichtigt werden, wenn man zu der dazu nöthigen, hoffentlich bald zu er langenden Aenderung der jetzt noch gültigen Gesetze gelangt sein werde. Herr vr. Heine verwanbt« sich für Annahme de« Fechtschen Antrags; Herr Adv. Klein hielt es für bedenklich, das, wa« bisher faktisch bestanden, nämlich die Wahl von Lehrern zu
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