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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.09.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-09-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185909195
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590919
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590919
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-09
- Tag1859-09-19
- Monat1859-09
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.09.1859
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Naths der Stadt Leipzig. M 262. Montag den I 18S». B^.»»tma«hung Die «nterzeichnete KreiS-Direetio» erbietet sich milde Beitrage für die durch Feuer so schwer heim gesuchte Stadt Oelsnitz im Voigtlande, welcher Hülfe drtngeud noth thut, anzuuehmen, weiter zu befördern und seiner Aeit über das Gmpfangeut öffentlich zu quittire«. »tei Leipzig, am 17. September 18SS. Königliche Kreis-Direktion. Bekanntmachung. Der Fortgang der Schleußenbauten in der Tauchaer und Marienstraff» macht von Montag den 19. d. M. an die gänzliche Sperrung der ersteren und der letzteren bis zur Einmündung der Mittelstraßr für den Fährverkehr nothwendiq und ist dieser von und nach dem Tauchaer Thor aus die lange Straffe, resp. von der Schützenstraße auf die Ggel- und Carlstraffe zu verweisen. Leipzig, den 17. September 1859. ! Der Math -er Stadt Leipzig. Koch. i > Cerutti. GefstnMche Srrtchissttzung. Die Polizei hat da- Unglück, rin zur Aufrechthaltung der staat lichen Ordnung unentbehrliche- Institut zu sein und e- doch Nie mandem recht machen zu können, indem sie dem Einen zu viel, dem Andern zu wenig thut. Jeder nimmt ihre Hülfe in Anspruch, wenn er ihr« bedarf, findet sie aber unbequem, sobald er selbst sich ihren Anordnungen fügen soll oder sobald ihm Verfügungen der selben gegen Andere, nach seiner individuellen Anschauung «nd ohne vielleicht die Sache genauer zu kennen und zu prüfen, im speciellen Falle nicht nothwendig erscheinen. Die- ohngefähr war der Sinn der Worte, mit denen die k. Staatsanwaltschaft ln der am 16. d. M. unter Vorsitz de- Herrn Criminalrichter Vr. Rothe abgehaltenen Hauptverhandlüng ihren Vortrag einleitete und deren Wahrheit in dieser Verhandlung selbst bethän'gt wurde. Mehrfach waren der hiesigen Polizei Klagen zu Ohren gekommen über den Unfug, der von Knaben mit Steinwerfen in die Kastanienbäume auf den hiesigen Promenaden getrieben zu werdm pflegt und durch welchen nicht allein die Bäume beschädigt, sondern auch die Vor übergehenden der Gefahr erheblicher Verletzungen au-gesetzt werden. Al- jedoch eine- Tage- im vorigen Herbste ein Polizeidiener eine Anzahl Knaben bei ähnlichem Unfug betraf und einen derselben ergriff, um ihn auf da- Polizeiamt zu führen, damit er hi« eine Verwarnung erhalte und de« Uedrigen ei» heilsamer Schrecken ein gejagt werde, der Knabe aber darob in ein jämmerliche- Geschrei au-drach, sich durchaus nicht fortführen lassen wollte, sich an ein Brückengeländer anklammerte, sich zu Boden warf und einmal dem Polizeidiener sogar entschlüpfte, fand da- durchaus gerecht fertigte Verfahren de- Polizeidiener- in den Augen der vorüber gehenden erwachsenen Personen durchaus keine Gnade, rief allge meine Mißbilligung hervor und gab zu Aeußerungen Anlaß, welche nur dazu dienten, den Knaben in seinem Widerstande zu bestärken und seine Kehle noch mehr anzustrengen. Man suchte den PoUzeidiener zu bestimmen, de« Knaben doch gehen zu lasse», verlangte somit eine Pflichtverletzung von ihm, da ihn nicht nur seine allgemeine Dienstpflicht, sondern sogar spezielle Anweisungen seiner Vorgesetzten zu dem verpflichteten, was er gethan hatte, und al- sich derselbe hierz» nicht hevdeiließ, sondern den Knabe« unter fortwährendem Sträuben «nd vastilrktem Schreien fortfkhete und mit demselben endlich in die Schloßgasse gelangte, entstand hier ein förmlicher Auflauf; wohl hundert und noch mehr Menschen hatten den Polizeldiener umringt, Alle stürmten auf ihn rih den Knaben doch lo-zulasseu, zweifelten seine Berechtig«»- ,zu dessen Arretur an und verlangten, da er nicht ln Polizeiuntform war, da- er sich legitimire, wollte« sich ab«, trotzdem daß er darauf wiederholt sein ^egitimation-zelchm vorzeigte und abgesehen davon, daß schon dm ganzen Umständen nach feine Eigenschaft al- Pottzeidien« nicht zu bezweifeln war, davon Mcht Üverzhugen taffen, verhöhnten und verlachten ihn vielmehr, nannten ihn sogar roh und charakterlos und machten e- dem Knaben, endlich möglich zu entkomme«. Ohne daß auch nur Einer gesehen hatte und demnach behaupten konnte, daß dem Knaben irgend ein Unrecht aeschehen und ein Leid zugefügt worden sei» raisonnirte doch die Menge über Mißhandlungen und Maltrastlrüngen, ja ein eidlich abgehörter Zeuge, welch« versicherte, daß er dem Vorgang von Anfang an besgewohnt habe und ausdrücklich erklärte, der Knabe sei vom Polizeidiener weder geschlagen noch sonst gemißhandelt worden, gab fast in bemfelden Momente, als er diese eidliche Aus sage erstattet hatte und befragt wurde, wa- ihn veranlaßt habe den Polizeidiener um Vorzeigung seiner Legitimation zu ersuchen, als Grund an, daß sich ihm ob der Mißhandlung de- Knaben da- Herz im Leibe gedreht hätte. Also Nicht- als ein ganz unberechtigte- Mitleid mit dem schrei enden Knaben war die Veranlassung von der Aufregung der Menge und von einem strafbaren Gebahren, welche- alle Merkmale de nn: Strafe bedrohten Auflauf- enthielt. Unter denen, die sich dabei namentlich betheiligt hatten, befand sich der Kartoffelhändler Frie drich Karl Kohlbach au- Zwenkau, der Kartoffelhändler Johann Wilhelm Kurt von den ThonbergSstraßenhäusern, Auguste Amalte Burkhardt au- Zwenkau und Ehristiane Dorothee Röder von hi«. Alle vier wurden deshalb in der gedachten Hauptverhandlung zur Rechenschaft gezogen. Die beiden zuerst Gmanntm hattm nament lich nicht nur verlangt, daß d« Pottzeidien« sich legitimste, ob schon sie den Umständen nach Aber seine Eigenschaft und seine Be rechtigung nicht in Zweifel sein konnten, sondern eS hatte außerdem Kohlbach auch, indem er dabei mit der Hand gedroht, geäußert, wenn er d« Vater de- Kinde- und ihm so Etwa- passirt wäre, so würde er dem Polizeidiener ein Paar hinter die Ohren gebm, daß ihm Sehen und Hören verginge; so ein Pottzeidien« mit einem Schnurrbart unter der Nase «nd einem Rocke mit grünem Kragen denke Wunder wer er sei, hätte er beide-, so würde er wohl ein besserer Polizeidim« Wie jener sein; di« Röder aber, welche als Pottzeidien«--Ehefrau da- LegitimationSzeichen genau zu kmnen vorgab, dasselbe ebenfalls vorgezeigt verlang«, lndem sie die Eigen schaft de- betreffenden Polizeidien«- bestritt, äußerte noch, derselbe mache der hiesigen Polizei nur Schande, indem er den Knaben so mattrastire, trotzdem daß sie selbst anführte, sie habe letzteren gar nicht zu Gesichte bekommen; endlich hatte sich auch die Burk hardt gemüßigt gesehen in sofern sich hineinzumischen, al- sie zu dem Polizeldiener geäußert hatte, er möge doch den Knaben lo<- lassen, e- wäre ja weit« nicht-, sie Hab« auch S Kinder und wmn «, der Polizeidi»«, weiche tzß-te, würde « wohl auch so denken. Alle diese Aeußerungen und deleLbigenden Reden mnßlen aber die vorhandme Aufregung bei der Menge «hasten und steigern und warm nach -aa« d« Sache dem Verbrechen de- strafbaren Auf lauf- bez. d« Lhkilnahme daran zu unterstellen. Es wurdm dah« alle vi« Angeklagte, Kohlbach und die Röder außerdem aber auch wegm der iysten zur Last fallenden ehrenverletzmden Aeußerungen
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