Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185910056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-10
- Tag1859-10-05
- Monat1859-10
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.10.1859
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
44Z2 Strichle iiticr -en Handel Deutschlands. Die vom 1. Januar bis 30. Juni 18S9 über Bremen nach den vereinigten Staaten elarirten Manufacturwaaren. Unser Sachsen war bei der Handelsbewegung im Export des verflossenen 1. Halbjahres folgendermaßen betheiligt: Baumwollenwaaren 1,802,580 Pfd. Ltto., Leinen und Leinenwaaren . . . 6,283 // Drell 7,709 // // Seiden- und Halbseidenwaaren . 9,891 /, Spitzen . . . ' 1,570 ,/ ,/ Wachstuch 2,263 „ ,/ Wollen-Boye 1,056 // Wollen-Tuch 222,960 // Wollen- und Halbwollenwaaren . 670,308 // ,/ Manufacturwaaren überhaupt 22,835 r Antheil der übrigen Staaten war folgender: Band und Bandwaaren (Preußen): baumwollene 80,378 Pfd. Utto., leinene . 1,602 // // seidene 2,186 // „ wollene . 3,968 // // gemischte . 20,555 „ Baumwollenwaaren: österreichische . 33,268 /, preußische . 21,825 // ,/ schweizerische . 31,139 andere zollvereinsländische . . . 54,391 ,, ,/ Haartuch: von Hamburg . 4,008 ,/ ,/ zollvereinsländisches .... . 9,500 ,, Leinen und Leinenwaaren: französische 191 // österreichische 254 // preußische . 9,355 // „ andere zollvereinsländische . . 273 /» „ Drell: außersächsischer (au- dem Zollverein) 321 /, Seiden - und Halbseidenwaaren: englische 353 // // französische 41 // // österreichische . 19,137 ,/ preußische . 30,445 // andere zollvereinsländische . . 7 // Wachstuch: außersächs. zollvereinSländ. . . . 1,006 // Wollentuch: belgische- . 3,957 /, österreichisches . 19,518 ,, /, preußisches . 484,199 // ,, and. zollvereinsländisches . . . 2,037 ,, /, Wollen- und Halbwollenwaaren: französische 31 // ,/ österreichische . 13,985 // ,/ preußische . 110,845 . 131,404 // andere zollvereinsländische . . /, /, Manufacturwaaren überhaupt: englische 122 /, /, österreichische . 33,844 ,/ schweizerische 360 ,, /, preußische . 24,810 // // andere zollvereinsländische . . 376 // (Befördert in 62 Schiffen von 35,548 Lasten.) Wird nach diesem Maßstabe auch das vorstehende Waaren quantum vertheilt, so giebt ein'Vergleich zwischen den beiden Halbjahren von 1858 und 1859 folgende- Resultat: Ganzjahr I. Halbjahr I8S8. »8S8. " I8S8. Pfd. I11W. Pfd. Ntto. Bandwaaren 143,550 49,734 Baumwollenwaaren .... 2,600,000 901,333 Haartuch . Leinen und Leinenwaaren . . Drell Seiden- und Halbseidenwaaren Spitzen Wachstuch Wollen-Boye Wollentuch. .... Wollen- ü»HHMHwollenwaaren ManufactuMMA überhaupt - — 15,000 50,000 40,000 83,000 2,000 6,500 1,150 5,200 17,333 13,866 28,773 693 2 253 398 843,000 292,240 809,000 280,453 60,000 20,800 Pfd. tttto. 108,689 1,948,203 18,508 16,356 8,039 59,874 1,570 3,269 1,056 729,671 926573 82,847 Die Schottenfcller genannten Gauner *). Schottenfellen (Schautenfällen) ist da- Stehlen von Waaren aller Art in offenen Handelslaben, Gewölben, Buden, Boutiquen vor den Augen des Verkäufer- und während de- Besehen- und Behandeln- von Waaren, Schottenfeller der Dieb, der auf die angegebene Weise stiehlt. DaS Schottenfellen ist eine schwere Steuerauflage, unter deren Druck die Kaufleute und Detailliften ganz außerordentlich leiden. Die jährliche Ausbeute der Schottenfeller ist ungeheuer, obschon die von den Schottenfeller» mit dem keineswegs schmeichel haften Namen „Schaute" belegten Kaufleute ungern gestehen mögen, daß sie in ihrer unmittelbaren Gegenwart und vor ihren Augen so arg bestohlen werden, wobei sie den unläugbar vorhan denen Lagerdefect bei der IahreSinventur eher auf jegliche andere Ursache schieben, als auf da- Schottenfellen. Kein Industriezweig des Gaunerthums hat sich in das Handelsleben so tief und un scheinbar eingebürgert wie das Schottenfellen, das eben so gut unter der MaSke einer schlichten Bürgerfrau und manierten Gouvernante betrieben wird, welche Leinwand zu einer Schürze oder ein seidene- Kleid kauft, als von der Baronin oder dem Grafen, welcher in der Equipage Vorfahrt und um die theuerste Waare handelt. Das Schottenfellen hat keinen sichtbaren tech nischen Apparat, keine Gewaltthätigkeit, keine andere Manipulation, als das geschickte heimliche Verschwindenmachen unter dem Gange des alltäglichen Scheins, Gesprächs und Handelns. Dieser Um stand gerade ist es, der dem Verkäufer noch immer Vertrauen zu rechtlicher Kundschaft und dem Schottenfeller so große Sicherheit giebt, daß er schon bei einiger Uebung und Erfahrung auf eigene Hand und Gefahr Schatze aus den Läden hebt, die in das Un glaubliche gehen und von deren Größe man eine Ahnung bekommen kann, wenn man auf die Spottpreise, für welche eine Unzahl der verschiedensten Waaren aus den Läden, wie auf der Hausirkarre, „unter der Hand, durch besondere Gelegenheit, unter Einkaufspreis, im Ausverkauf, als Bergegut, aus Assecuranzauction" oder wie sonst die Redensarten lauten, verkauft wird. Besonders wird von Frauenzimmern das Schottenfellen be trieben. Die meisten weiblichen Gauner sind Schottenfellerinnen. Doch vernachlässigen die Männer keineswegs dies ergiebige Ge werbe. Gewöhnlich geht ein Schottenfeller in Begleitung eines oder mehrerer Genossen in die Läden. Der Routinirte ist sich indessen selbst genug. Sein Aeußeres ist mindestens ehrbar und anständig. Er begehrt dies oder jenes zu kaufen, läßt sich vom Kaufmann die Waaren in verschiedenen Qualitäten und Mustern vorlegen, prüft, macht Ausstellungen, lobt, handelt, kauft und be zahlt auch etwas, verlangt noch mehr und beschäftigt die Aufmerk samkeit des Verkäufer-, der sich bei Vorlage der verschiedenen begehrten Waaren von einem Waarenfache zum andern tummeln, bald sich bücken und bald dem Käufer den Rücken zuwenden muß. Diesen Moment nimmt der Schottenfeller wahr, um unvermerkt Waaren vom Ladentisch in. seine Tasche gleiten zu lassen, was um so unvermerkter und leichter gelingt, je mehr er den Tisch zwischen sich und dem Verkäufer mit Waaren hat aufhäufen lassen. Zum Verbergen der Waaren an seinem Leibe hat der mit einem Mantel, Sackrock, Paletot oder langem Ueberrock bekleidete Schottenfeller in dem Unterfutter des Brusttheiles und der Schöße seiner Oberkleidung weite und lange Taschen (Gohlen, Fuhren), in welche sich eine Menge Packcte verbergen lassen. Um. daS schwere Herunterhä'ngen der Oberkleidung zu vermeiden, wodurch Verdacht entstehen könnte, fangen die Schottenfeller an, wie die Matrosen, um den Leib einen Gurt mit einem kleinen Ringe an der Seite zu tragen, in den ein an der Tasche befindlicher Haken gehängt wird, so daß der Rock frei und leicht kerunterfallend bleibt und vorn sogar aufgeknöpft werden kann, wenn auch die Tasche schwer gefüllt ist. Die weibliche Kleidung ist noch geeigneter, solche Golen zu verbergen. Gewöhnlich werden zwei Unkerröcke zur Gole zu- sammengenäht, und vorn im faltenreichen Oberkleide und im Unter rock wird ein langer Schlitz gelassen, um die Waare einstecken zu können. Doch tragen auch erfahrene Weiber, besonder- wenn sie Nachjagd fürchten, sehr häufig eine eigene sackartige, au- einer doppelten Schürze zusammengenähte, mit einem Schlitz und oben mit einem starken Bande zum Vorbinden um den Leib versehene Gole, weil diese den Vortheil hat, daß sie rasch abgeworfen werden kann, wenn die Schottenfellerin sich bei Verdacht und Verfolgung koschern wist. Meisten- figuriren die Schottenfeller als Standes- personen, lassen die gehandelten Waaren, von denen sie häufig, namentlich wenn sie meinen verdächtig angesehen zu werden, einen Theil bezahlen, zur Aufbewahrung bi- auf den andern Tag oder zur Absendung in einen anständigen Gasthof zurück, entfernen sich mit aller Unbefangenheit, versprechen da- Geld dem Ueber- . bringer der Waaren im Gasthofe au-zuzahlen und ersuchen dazu immer eine quittirte Rechnung mitzuschicken. Um ganz sicher — namentlich in größeren Handlungen — zu gehen, wo mehrere Verkäufer hinter dem Laden stehen, geht der *) Nach Avä-Lallemant'< „da- deutsche Gaunerthum", Leipzig, Brockhau-, 1858.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder