kl agMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Bekanntmachung. Alle diejenigen Einwohner unserer Stadt, welche nach Maßgabe de- revidirten Regulativ- für die Communalgarden zum Eintritte in die Communalgarde verpflichtet find, dieser Pflicht aber bi- jetzt noch nicht Genüge geleistet haben, werden hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen und spätesten- bi- zum 17. Oktober d. I. sich im Communalgarden - Bureau lauf der alten Waage am Markt 1 Treppe hoch) in den Stunden Vormittag- von S bi- 12 oder Nachmittag- von 3 bi- 6 Uhr zum Eintritte in die Communalgarde bei Vermeidung der in 8. 6 de- obgedachten Regulativ- angedrohten Geld- oder Ge- sängnißstrafe persönlich anzumelden. Die Außenbleibenden haben sich de- gesetzlichen Zwangsverfahren- zu gewärtigen. ^ ^ ^ ^ sechzig, dm 10. September 1850. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung, das Einpacken der Maaren in den Meßbuden betr. Die in unserer Bekanntmachung vom 29. April 1850 getroffene Bestimmung, wonach am letzten Tage der Messe spätesten- bis Nachmittags 4 Uhr da- Einpacken der Maaren in den Buden beendigt und letztere selbst völlig geräumt sein müssen, bringen wir hiermit zur Nachachtung in dieser Messe mit dem Bemerken in Erinnerung, daß Zuwiderhandlungen gegen diese im wohlfahrt-polizeilichen Interesse gebotme Vorschrift unnachsichtlich werden bestraft werden. Sechzig, dm 11. Oktober 1859 Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Eerutti. Erinnerung an Abführung des diesjährigen 2. Termins der Gewerbe- nnd Personalsteuer, so wie des außerordentlichen Zuschlags zu derselben. In Folge der zu dem Finamgesetze vom 12. August 1858 erlassenen Ausführung-- Verordnung von demselben Tage wird der diesjährige I. Termin der Gewerbe- und Persouaisteuer am LL Oktober d. I. nach einem, halben JahreSbetrage fällig. Zugleich mit diesem Termine soll auch, laut der zu dem Nachtragsgesetze vom 13. Juni 1859 erlassenen Ausführungs- Verordnung vom 14. desselben MonatS, an außerordentlicher Gewerbe- und Personalsteuer Acht Zehntheile eines halben JahreSbetrage- (d. i. also Vier Zehntherle eines vollen JahreSbetragS, mithin 12 Neugroschen von jedem Thaler, 4 Pfennige von jedem Neugroschen de- vollen im Cataster stehenden Ansatzes) erhoben werden. Die dieSfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge so wie den gedachten außerordentlichen Zuschlag zu selbigen nebst den städtischen Schoß- und Commungefällen — welche Letztere nach demselben Betrage wie im I. Termine dieses Jahres zu bezahlen sind — an obgedachtem Tage und spätestens binnen LM Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünktlich zu entrichten, indem nach Ablauf dieser Frist gesetzlicher Vorschrift gemäß sofort mit erecutivischen Zwangsmitteln gegen die Restanten verfahren werden muß. Leipzig, den 13. Oktober 1859. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl de- mit dem 2. Januar 1860 au-scheidenden DritttheileS der Herren Stadtverord neten und Ersatzmänner angesertigte Wahlliste ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge deS RathhauseS zu Jeden»««- Ansicht au-gehLngt und im GxpeditionSloeale der Herren Stadtverordnete» in der alten Waage au-gelegt; auch werden Abdrücke derselben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertheilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste find sofort und längsten- bis mit dem 26. Oktober d. I. zur Kenntniß und Entscheidung de- Raths zu bringen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 230 Wahlmännern sind die Tage ^ deS L., I. und 8. Novembers dieses Jahres Vormittags von 9 bi- 12 und Nachmittag- von 3 bi- 6 Uhr festgesetzt worden, und eS haben sich die Abftimmenden inner- kalb dieses Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waage bei Verlust ihres Stimmrechts für diese Wahl in Person einzufinden und ihre Stimmzettel abzugeben. Ueber da- weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 4. Oktober d. I., welche aN den oben erwähnten Orten einzusrhen ist Md wovon dm Stimmberechtigten Abdrücke zugestellt werden, da- Nähere. Leipzig, dm 15. Oktober 1859. < Der Rath der Stadt Leipzig. Koch.