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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-10-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185910186
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591018
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591018
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-10
- Tag1859-10-18
- Monat1859-10
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.10.1859
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Anzeiger. * » Ainlsblilt KS B»i»l. BcziikSamchls md des R»Ihs der Sind! Lctzzi,. M 281. Dienstag den 18. Oktober. 18S». Nachwort ;u de» Wanderungen durch den Waarenmarkt der Leipziger Messe. Mit Zögern folgten wir der Aufforderung der geehrten Redac tion, die Berichte über die gegenwärtige Nesse zu übernehmen; mit berechtigtem Zögern, weil wir uns der Aufgabe nicht gewachsen wußten und an Stelle der nöthigen weltumfassenden Waaren- und Geschäflskenntniß Nichts mitbringen konnten, als eine durch daS Mühsame der Arbeit nicht zu ermüdende Energie. Bon vorn herein faßten wir die Idee der Aufgabe so auf, daß wir möglichst genau und vollständig ausgeführte Bilder über die einzelnen bei unserer Messe vertretenen Industriezweige zu geben versuchen sollten. Der in mancher Beziehung unverha'ltnißmäßige Zeitaufwand wird uns durch das tiefe Interesse an der Sache des Handels und der Gewerbe, an der Volkswirthschaft vergolten, in welcher wir unsere Lebensaufgabe gefunden haben. — Wir haben hier noch für viel fache Beweise des Vertrauens, für manche Gefälligkeit von Seite mehrerer Geschäftsmänner und Firmen unfern Dank auSzusprechen. Es war uns von großem Werth, Männer kennen zu lernen, deren umfassende Kenntnisse in der speciellen Branche den zunächst liegen den Zweck vollständig erreichet ließen, und uns selbst zur guten Schule dienen konnten. — Da indessen einerseits die Urtheile und Behauptungen der einzelnen Kaufleute oft diametral entgegengesetzt sind, während gleichwohl fast alle den Glauven der Infallibilität ansprechen, andererseits aber auch für einen nicht geringen Theil der Verkäufer der Comptoir-Drehschemel die Weltaxe zu sein scheint, auf dem Fragen über die Musterkarten oder über daS Lager hinaus, Fragen über Fabrikationsmethode, Productionsorte, Umfang des Industriezweiges, Marklbewegung, Umsatzgebiel, Export, Be- zollungsverhältnisse, Concurrenzen rc. gar nicht zu eristiren scheinen und man sich mit dem beschränkten Gesichtskreis ruhig begnügt, so mußten wir thcils um so prüfender urtheilen, theils um so mehr selbst ergänzen. Die gegebenen Berichte über die einzelnen In dustriezweige wären übrigens ohne das bei Gelegenheit unserer volkswirthschaftlichcn Studien seit langer Zeit angesammclte Material nicht möglich gewesen. Viele von verschiedenen Seiten g-äußerte, besprochen gewünschte Fragen haben müssen unberücksichtigt bleiben. Das Tageblatt ist ja kein Handelsblatt, und wenn einzelne Stimmen sich dankbar über die bisherige gelegentliche Besprechung von Handelsgegen ständen aussprachen, so mußten wir sie mit diesem Dank an die geehrte Redaction verweisen. Wohl bedürfte so manche Frage dringend der öffentlichen Be sprechung. Leipzig und den Messen drohen Gefahren, deren man sich wenig bewußt zu sein scheint, wenn man nach der Sorglosig keit schließen darf, in der man oben und unten Alles seinen Gang gehen läßt. Unsere Messen werden an Umfang und Bedeutung abuehmen, cs sei denn, baß man alle Kräfte energisch zusammen nimmt und anspannt. Ein Jahrzehnt wird genug lehren und bestätigen. Ein Handelsblatt, da- unS fehlt, kann zunächst und direct nicht «ingreifen und helfen, wohl aber sehr viel GuteS stisten und Da-, wa- noch thut, unablässig nach oben und unten mit angemessemr Entschiedenheit vertreten.' Bremen weiß recht wohl, welch« Wichtigkeit sein Handelsblatt für die vaterftädtischen Interessen hat und der dortige Rath hält dasselbe als eigen. Heber Lrebitgeschiiftc nach Nußland. Von verschiedenen Seiten ist in diesem Blatte der Errichtung sächsischer oder preußischer Consulate nicht allein in Brody, sondern auch auf russischen Handelsplätzen; z. B. in Berdyczew, da- Wort geredet worden. Ein Consulat in Brody ist erst durch die letzten traurigen Er fahrungen — mehre Bankerotte, wahrscheinlich ohne allen gerechten Grund, bloS weil da- Brandunglück einen bequeme« Vorwand darbot — als ein so dringende- Bedürfniß unsere- Handelsstandes erkannt worden, daß es unS überflüssig erscheint, darüber ein Weitere- zu sprechen. Dagegen können wir die sehr kostspielige Errichtung von Con- sulaten auf russischen Handelsplätzen keineswegs empfehlen. Unser« Kaufleute verlangen Schutz der Gesetze gegen ihre betrügerischen Schuldner; diesen wird ein HandelSconsul, wie die Verhältnisse nun einmal sind, eben so vergebens anrufen wie wir selbst. Man mache sich das klar! Die russischen Käufer, welche meistens Kaufleute dritter Gilde sind, nehmen Credit entweder als Buchschuldner oder als Wechsel schuldner, vorzüglich als letztere. Wer von der Langsamkeit, Kost spieligkeit und Parteilichkeit der Rechtspflege Rußlands einen Begriff hat, wird sich nicht einfallen lassen, erstere durch obrigkeitlichen Zwang zur Zahlung veranlassen zu wollen. Aber auch den Wechsel gläubigern gegenüber sind wir nicht um ein Haar besser gestellt; denn unsere Wechsel haben in Rußland keine Wechselkraft, sie sind gewöhnliche Schuldscheine. DaS von der Regierung verordnete Stempelpapier (30 Kopeken für 150 Rubel und darunter, 00 Kop. für 151 -300 R. rc.) gehört zu den wesentlichen Erforder nissen eine- Wechsel- (Russische-Handelsgesetzbuch Art. 436, 0). Nun bleibt aber die Rechtspflege eine und dieselbe, ob ein Consul am Platze ist oder nicht. In den größeren russischen Städten an der Ostsee sind preußische Consulate, und dennoch haben unsere Kaufleute die traurigsten Erfahrungen gemacht, sobald sie den Rechtsweg dort bettaten. Wir müssen unS daher bewußt werden, daß unsere Credit- geschäfte nach Rußland nicht auf der Gewißheit der Zahlungs fähigkeit allein, sondern der Redlichkeit de- Käufers be ruhen — welche leider im Allgemeinen nicht sehr hoch veranschlagt werden kann. Wenn es wahr ist, was berühmte Nationalökonomen behaupten, daß nur ein sehr kleiner Theil aller Bankerotte unver schuldet sein kann, und man erwägt die ungeheuere Anzahl der russischen Bankerotte, so muß die Moralität der dortigen Kaufleute im Allgemeinen eine äußerst geringe sein. DaS Creditgeben dorthin ist daher in den meisten Fällen eine Art Lotteriespiel, das als solches von unseren größeren Häusern auch gehandhabt wurde. Man ließ sich für das größere Risico eine höhere Assecuranzprämie zahlen, ließ die redlichen Käufer für die unredlichen büßen, und die, die eS gründlich verstanden, machten ihr Geschäftchen dabei. ES war natürlich, daß ein Verkehr, der auf solcher Grundlage beruhte, wie ein Kartenhaus Zusammenstürzen mußte; werden die Consulate aber, nach denen man schreit, diesen Handel wieder aufrichten können? Wir erblicken ein Mittel, sich einigermaßen von dem völligen Belieben der russischen Käufer unabhängig machen und ihren Willen durch obrigkeitlichen Zwang ersetzen zu können, in dem gemeinschaftlichen Uebereinkommen unserer Verkäufer: fernerhin nur gegen russisches Accept auf Stempelpapier Credit zu geben. Der russische Wechselproceß ist kurz und bündig. Der Wechsel wird mit Protest (auch ein Solawechsel muß protestier werden) zur Beitreibung dem Polizeiamte oder dem StadttheilSaufseher, Polizeimekster, KreiShauptmann Übergeben (Russ. Handelsgesetz buch Art. 540—544). Die Beitreibungsordnung lautet: „Art. 545. Nach Aufsuchung und Meldung de- Schuldner- wird ihm der zur Beitreibung eingegangene Wechsel im Originale vorgewiesen und darauf Zahlung verlangt. Art. 546. Keinerlei Einrede^ und Erklärungen de- Schuld ner- hemmen die Beitreibung durch da- Polizeiamt, außer den nachfolgenden: 1) Wenn der Schuldner erklärt, daß die Unterschrift auf dem Wechsel nicht die sein« und falsch sei. 2) Wenn er ein ihm von einer Behörde ertheilteS Aeugniß darüber beibrinat, da- auf eben diesen Wechsel von ihm volle Zahlung eingetragen oder Abzahlung geleistet sei. 8) Wenn er ernärt, daß der Wechsel von «wer solchen Person
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