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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-11-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185911192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-11
- Tag1859-11-19
- Monat1859-11
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.11.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der SM Leipzig. WLLZ. Sonnabend den 19. November. 185S. Holz-Auction. Heute den LV November früh V Uhr^am PeterLthore sollen gegen baare Zahlung circa 2 Klaftern altes Bauholz versteigert werden. Ded Raths der Stadt Leipzig Baudeputation. Siduna der Stadtverordneten .vergehen in Untersuchung und Strafe gekommen, sich nicht ab- ^ I wendig machen lassm. . . vom 16. November. > Der Ausschuß hatte schließlich noch darauf aufmerksam gemacht, Die Sitzung wurde durch die Mitthrilung de- Vorsitzenden I daß der Rath selbst üch beifällig über die Wahl ausgesprochen und eröffnet, daß der Rath auf den Annag der Stadtverordnete^ dem I diese- Gutachten noch in einer Vorstellung an dir RegierungS- Comitä für die Schtllerfeler 500 Thlr. verwilliget, dagegen diel Behörde aufrecht zu erhalten und zu rechtfertigen übernommen von den Stadtverordneten ebenfalls bevorwortete Illumination der I habe. Um so sicherer lasse e- sich vertheidigen, wenn die Ge- öffentlkchen Gebäude der Stadt abgelehnt habe, weil sie einen I meindeverrreter zur Wahrung de- ihnen zustehenden Wahlrechte- Aufwand von mindestens 12 — 1500 Thlr. verursachen und auch »Gründe, welche für eine Verwerfung der Wahl sprechen konnten, die Einwohnerschaft zu Ausgaben veranlassen würde, welche für »einer nochmaligen Prüfung durch da- königl. Ministerium unter- Viele nicht unbedeutend und daher drückend werden können- —»worfen zu sehen wünschen. Deshalb schlug der Ausschuß d^n Die Ernennung de- vr. piül. Schuster zum consirmirten j RecurS an diese- vor. Lehrer an der Waisenhausschule und de- vr. MI. Fritzsche zum confirmittm Lehrer an der UI. Bürgerschule wurde ange zeigt. — Die Entscheidung der königl. KreiSdirecnon über eine Differenz wegen der bürgerlichen Ehrenrechte eine- Bürger-, der > directlorl ausgesprochene Entschließung^ daß eS hierbei sein Be wegen WücherS verurrheilr worden ist, wurde vorgetragen. Diel wenden habe und zur schleunigen Vornahme einer neuen Wahl Stadtverordneten hatten sich gegen die Entziehung dieser Rechte l eine- Mitgliedes de- StadtratheS zu verschreiten, — noch aufrecht ausgesprochen, die königl. KreiSdirection war aber der entgegen-l erhalte? Von der Antwort, welche er hierauf erhalte, werde eS gesetzten Ansicht de- Rache- deigetreten und hatte dabei bemerkt, I abhängen, wie er in dieser Angelegenheit stimmen werde, daß die Argumente der Stadtverordneten im Grunde gegm die l Der Vorsitzende erklärte darauf, daß, alS er die von Herrn Gesetzgebung gerichtet seien und ein wucherliches Gebahren der l Kramermeister Poppe erwähnte Resolution vorgeschlagen,, ihr der Art, wie es dem betreffenden Bürger zur Last fällt, mindestens l Antrag des Herrn vr. Heyner: die Angelegenheit dem Verfas- ebenso sicher, wie jedes andere aus Gewinnsucht begangene Ber-1 sungSausschusse zur Begutachtung zu überweisen, entgegen getreten gehen dazu führt, den Schuldigen in der öffentlichen Meinung I sei. Dieser Antrag sei genehmiget worden und habe seinen eigenen, zu brandmarken. — Bei dieser' Verordnung hat es sein Bewen-1 damit nicht zu vereinbarenden Vorschlag aufgehoben, den; der Vorsteher bemerkte hierbei, daß die Vorstellung der Stadt- l Herr Kramermeister Poppe: Nachdem er diese Auskunft er- verordneten absichtlich und vorsichtig sich gehütet habe, in den Schein l halten, wolle er seine abweichende Ansicht in der Sache selbst aus- zu verfallen , eine Kritik des Gesetzes zu sein; sie habe sich nur l sprechen. Er verkenne nicht, daß der Antrag de- Ausschuss-- mit den Wirkungen deS Bedingen- oder Nehmens von mehr l wohlmeinend scheine. Allein derselbe sei nicht nur unnütz, sondern Zinsen als 5«/o bei DarlehnSgeschaften der Privatleute oder I auch gefährlich. Wie Andere bereits von sich gesagt, so sage auch mit andern Worten des Wuchers auf bürgerliche Ehre beschäftiget, z er, daß sein Urtheil eS mit der Person gar nicht, sondern nur mit der Sache zu thun habe. Er könne umsomehr auf diese Aner kennung, daß er nur letzterer nützen wolle, rechnen, alS Wigand . gerade einer seiner ältesten Bekannten sei; und obschon er dessen vor. Der Ausschuß hatte sich für Einwendung des RecurseS an »politische Ansichten, wie Allen bekannt, niemals aetheilt habe und da- k. Ministerium des Innern entschieden. Der Ausschuß hatte »nie theilrn werde, so hege er dennoch die Ansicht, daß Wigand die formelle Zulässigkeit eine- solchen geprüft und dieselbe bejaht, I ein sonst in jeder Hinsicht ehrenwerther Mann sei. Die- zu sein, ztrmal da ihm ein Präcedenzfall vorschwebte, die Wahl Robert »gilt im bürgerlichen Leben noch mehr als in dem politischen. Dlüm'S zum Stabttathe im Jahre 1847, rücksichtti' ' ^ da-Ministerium ebenfalls di^ letzte Entscheidung gefällt Theil de^ Ausschusses hatte sich auch auf §. 1155. der allgem. »die Zulässigkeit de- von ihr.. Städteordn: bezogen. In der Sache selbst hatte der Ausschuß sich »8. 15 f. der allgemeinen Städteordnung. Allein jedem, der diesen dahin ausgesprochen: .. I Artikel lese und selbst einem scharfsinnigen Juristen werde dir An- Der Schlußsatz de- §-208 der Städteordn., in welchem der»wenvbarkeit desselben auf einen Fall der vorliegenden Art zwezfel- vortzefetzten Behörde da- Recht gesichert ist, einer Wahl die Be-1 Haft erscheinen, denn e- liegt durchaus keine Differenz, zwischen stäriguna zu versagen, setze voraus, daß die Bedenken: erheblich »Stadtrath und. Stadtverordneten vor, von weicher allein jener leien. Nach dem Geiste und Zwecke der Städteordn., durch welche I Artikel handelt, der Rach vielmehr sei e-, der die getroffene Wahl da- gesamftttr Städtrwesen zur Selbstständigkeit hingeführt werden I gutgeheißen und sie sogar bevorwortet habe. Der Ausschuß nehme soll, scheine die Voraussetzung gerechtfertigt, daß das Ermessen »zwar auch Bezug auf den Fall mit Robert Blum, allein eine der Vorgesetzten Regierungsbehörde aus der Erwägung bestimmter»solche Bezugnahme sei nicht nur eine nicht glücklich gewählte, Thatsachen hervorgehr und daß nur diejenigen Thatsachen als ge-»sondern auch eine unrichtige; denn dort, bei der Wahl Blums, nügende Gründe der Nichtbestätigung angesehen werden könnten, »war der Rach nicht der Ansicht de- Collegium-; er bevorwor- welche eine Person der öffentlichen Achtung und des öffentlichen I Me sie nicht, und da eben ergriff da- Collegium dm Schritt, Vertrauens verlustig machen. Die erheblichen Bedenken, welche »sich an's Ministerium zu wmden. k. KreiS-Dkreciion gehabt, feien nicht näher angegedm, beson-1 Die StädftorbnüNg gebe ausdrücklich der Regierung daS Recht dere ÜchstAide nicht erwähnt und die Gemehrdevertteter könnten »der Bestätigung einer Wahl und bestimme, daß diese zu versagen, chr-Gefackmturchett über Hb. Wigand auf dessen langjährige-' " ' ^ ^ " * Dirken akS Bürger und Stadtverordneter hin nur z Gunsten adgebeN., Sie würden dost demselben durch HettN Wigand gegebene Versicherung, daß er nur wegen
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