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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-12-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185912189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591218
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591218
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-12
- Tag1859-12-18
- Monat1859-12
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.12.1859
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Hi A52« Sonntag den 18. December. 1859« Im Monat November 1859 erhielten das hiesige Bürgerrecht: Herr Graul, Heinrich Ernst, Viktualienhändler. - Schwester, Friedrich Wilhelm, Mechanikus. Frau Leideritz, Alwine Bertha verw., Hausbesitzerin. Herr Hegewald, Karl Gottlob, Grundstücksbesitzer. - Ullstein, Max Wilhelm, Kaufmann. - Hase mann, Johann Christian, Pinselmacher. - Schmidt, Friedrich Julius, Hausbesitzer. - Voigt, Julius Otto, Buchhändler. - Löbe, William, vr. xttil. und Hausbesitzer. - Röhrig, August Hermann, Hadernhändler. Frau Hensel, Rosalte Emiltr geschied., Mützenmacherin. Herr Kusch ke, Carl Friedrich, vr. m«ä. und prakt. Arzt. Krau Herrmann, Friederike Auguste verw., Hausbesitzerin. Herr Hützschke, Friedrich Carl, Vergolder. - Schulze, Friedrich August, Schuhmacher. - Jentsch, Adolph Guido, Tabak-Fabrikant. - Steinert, Carl August, Vergolder. - Kraft, Friedrich August Louis Albert, Gastwirth. Herr Finster du sch, Adolph Eduard Richard, Viktualienhändler. - Clauß, Georg Wilhelm, Kaufmann. - Brade, Wilhelm Hermann, Schneider. - Krug, Friedrich Gottlob Rudolph, Schlosser. - Mendheim, Wilhelm Felix, Kaufmann. - Wetzel, Carl Robert, HandlungS-Agent. - Teich mann, Johann Gottlieb, Lohnkutscher. - Menzel, Michael Friedrich Erdmann, Musikdirektor. - Zimmer mann, Joh. Eduard Ernst, Meubleur. - En der-, Emil Alexander, Buchbinder. - Rödiger, Friedr Eduard, Viktualienhändler, auffe, Ernst Albert, Hotel-Pachter, offmann, Otto Julius, Kramer. Achilles, Carl Herrn., Zeichner und Panotypist. Thieme gen. Wiedtmarkter, Franz Julius, Braumstr. Merbach, Adolph Robert, Kaufmann. Rüger, Paul Otto, Kauftnann. Meyer, Hermann Friedrich, Kramer. Bekanntmachung. Montag den 19. December d. I. wird zum ersten Mule Der Leiermann und sein Pflegekind. Originalvolksstück in 3 Abtheilungen und 5 Acten von Charlotte Birch-Pfeiffer, zum Besten dcS Theater-PenstonSsondS aufgeführt werden. Sowohl der große Beifall, den dieses Stück anderwärts und namentlich am Hoftheater zu Dresden gefunden hat, als auch der gute Zweck, den wir-mit dieser Aufführung zu fördern beabsichtigen, laßt un- hoffen, daß auch diesmal das theaterfreundliche Publicum seine zahlreiche Theilnahme an dieser Vorstellung in gewohnter Weife bethätiaen werde. Herr Philipp Kretschmarin (Firma: Kretschmann L Gretschel) hat die Güte gehabt, das Caffengeschäft zuübemehmen. Leipzig, den 13. December 1859. , Der Verwaltung--Ausschuß de- Theater-Pension-fonds. Ein Wort für den Handwerker. Bei dem herannahenden Jahresschlüsse dürfte e- an der Zeit sein, eine alte achtbare Sitte in Erinnerung zu bringen, die trotz der weit vorgeschrittenen Bildung und deS herrschenden WohlstandeS nach und nach einzuschlummern droht. Wir meinen die gute alte Sitte, welche früher jeden Wohlhabenden bestimmte, wenigstens am Jahresschlüsse seine Rechnungen mit den für ihn arbeitenden Handwerkern und mit seinen Lieferanten abzuschließen und auSzu- gleichen. Bei den Kaufleutm, Apothekern rc. findet allerding- noch etwas der Art statt, weniger bei dem Handwerker. Obgleich der Handwerkerstand in unserer Stadt im Allgemeinen gegenwärtig auf einer hohen Stufe der Intelligenz und der Wohl habenheit steht, so ist doch nicht Alle- so, wie eS sein sollte. Es giebt noch manchen Handwerker, der mit geringem Capitale ar beitet und das Wenige, was er besitzt, in seinem Geschäfte an gelegt hat. Solch« GewerbSleute fühlen den Mangel an eingehen den Zahlungen um so empfindlicher, je länger diese außen bleiben und je mehr sie sich anhäufen. Dl« Folge davon ist, daß sie ihr Capital nicht verwerthen können, d. h. Nicht- damit verdienen, weil sie eS nicht in Händen haben. Da sich nun die Handwerker nicht so wie die Kaufleute und Fabrikanten durch Ausgabe von Wechseln oder durch andere diesen zu Gebote stehende Hilfsmittel helfen können, so sind sie genöthigt, den Unterhalt ihrer Familien vom Capitale selbst zu bestreiten oder sie sind gezwungen, Geld »u hohen Zinsm zu leihen. In beiden Fälle« kommt der von dieser Calamität betroffene Handwerker nicht vor-, sondern rückwärts. Dies zu verhindern ist aber die Pflicht jedes seiner Mitbürger, vorzugsweise der wohlhabenderen, und es wird Letzteren nur ein geringes Opfer kosten, das Wesentlichste zur Erhaltung und dem Gedeihen des Handwerks- und Gewerbsstandes beizutragen, eines Stande-, der den Kern der Bürgerschaft aller Städte und einen nicht kleinen Theil der Steuerpflichtigen im Staate au-macht! Es ist eine leider noch vorkommende Wahrnehmung, daß zu weilen gerade wirklich reiche und bemittelte Leute die Handwerker, welche für sie selbst oder ihren Hausstand arbeiten, Monate, Viertel-, ja halbe Jahre lang auf ihr Geld für gefertigte Arbeit warten lassen, dann sehr oft noch die Zahlung in Goldmünzm zu hohem CourS, in minder «etthvollen Cassenscheinen oder sonstigen Münzen unter Anrechnung eine- hohen Agio leisten, auch wohl dabei noch Abzüge bis zu einer naiven Höhe zu machen versuchen. ES ge schieht die- bisweilen aus Nachlässigkeit oder Unkenntniß der Ver hältnisse, da solche Leute oft nicht wissen, wie nöthig der Hand werker auch die kleinsten Außenstände zum ferneren Betriebe seine- Geschäfts bedarf und in welche Verlegenheit er durch den verzö gerten Eingang derselben versetzt wird. Häufig ist es aber Geiz, welcher die Zahler bestimmt, das dem Gewerbmanne schuldige Geld noch einige Zeit in ihrm Kästen als ihr Eigenthum aufzubewah ren ; wieder Andere zahlen au- Sucht, vornehm zu erscheinen, nicht pünktlich, indem sie wähnen, e- gehöre zum guten Tone, den Handwerk-mann auf Bezahlung seiner Rechnung warten zu lassen und Manche endlich ziehen eS vor, ihr Geld eher für Staat und Vergnügen au-zugeben, als daran zu denken, die längst gelieferte Arbeit des Handwerkers zu bezahlen. Alle diese Kategorien der Nicht- oder nicht pünktlichen Zahler beeinträchtigen nicht allein in mißlichen, sondern auch in den jetzigen besseren Zetten das Gedeihen des Handwerker- und GewerbstandeS. Der Handwerker ist ohnedies schon bei vielen seiner Kunden darauf hingewiesen, die gelieferten Arbeiten kürzere oder längere Zeit zu crkdltiren, wie dies bei Beamten und Angestellten, welche ihre Gehalte, monatlich oder vierteljährlich beziehen oder bei Aerzten und solchen Geschäftsleuten der Fall ist, deren Haupteinnahme zur
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