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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.12.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185912134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-12
- Tag1859-12-13
- Monat1859-12
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.12.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Dienstag den 13. December. 1859. Bekanntmachung. Der Preis der GaS-skoakS in hiesiger Gasanstalt ist vom 12. dieses Monat- ab auf 13 -terrgrsfehen ftanco in das HauS geliefert, und 12 -keugroschen ab Anstalt für den Scheffel festgesetzt worden. Die Träger haben für den Transport bis an den Aufbewahrungsort etwas Weiteres nicht zu verlangen. Leipzig, den 9. December 1859. Die Gasanstalt der Gtadt Leipzig. Leipzig, den 12. December. Die heutige Wiederkehr de- Geburtsfeftes Sr. Majestät des Königs wurde der hiesigen Ein wohnerschaft durch die von den Thürmen und öffentlichen Gebäu den wehenden Flaggen so wie durch von den Musikchören der Garnison und der Communalgarde auSgeführte Reveillen ver kündet. Am Vormittag fanden in den beiden Gymnasien und den sämmtlichen übrigen Lehranstalten im Beisein von Mitglie dern der königlichen und städtischen Behörden auf die Feier de- TageS bezügliche Festlichkeiten, um 11 Uhr von dem festlich deco- rirten Balcon des Rathhauses herab eine Musikaufführung und um 12 Uhr Paradeaufstellung der Garnison vor dem Schlöffe Pleißenburg statt. Am Mittag wurden auf Kosten der Stadt lirca 2500 Pottionen kräftige- Esten in der Speiseanstalt an hiesige Arme verabreicht. Herr KreiSdirector von Burasdorff hatte die Spitzen der hiesigen königlichen und städtischen Behörden zu einem Diner um sich vereinigt, währmd sich das Officiererrps in dem Hotel zur Gtadt Hamburg zü einem gemeinschaftlichen Mahle versammelt hatte. Am Nachmittag fand zur Feier de- TageS eine öffentliche Sitzung der königl. Gesellschaft der Wissenschaften und am Abend in dem Eonservatorium der Musik eine zu Ehren seine- erhabenen ProtectorS veranstaltete musikalische Abendunter haltung, so wie in dem festlich erleuchteten THeater eine Festvor stellung statt. Entgegnung auf die gewünschte Trennung unserer Schulen in „reiche" und „arme". Der ungenannte Herr Verfasser eine- ausführlichen Aufsatzes in Nr. 341 und 343 unsere- Tageblattes wünscht in Leipzig eine Trennung der Schulkinder nach dm Vermögen-Verhältnissen der Aeltern beibehalten zu wissen; er kennt aber wahrscheinlich die Schulverhältnisse unserer Stadt nicht genügend, da er seit Kurzem „erst wieder in sein altes Leipzig" zurückgekehrt ist, denn er scheint zu glauben, daß eine solche Trennung bei uns als Princip aus gestellt sei, währmd sie in der That höchstens aus Principlosigkeit stattfindet. In den Bürgerschulen werden allerdings die Kinder nach der Höhe des Schulgeldes in die verschiedenen Schulen verwiesm und hierdurch tatsächlich nach dm Vermögen-Verhält nissen der Aeltern von einander getrennt. Geschähe dies in Folge eine- mit Bewußtsein durchgefuhrten Princip-, so würde ein Gleiches in allen Schulen zu finden sein. Dies ist aber nicht der Fall ; vielmehr werden seit einiger Zeit in der hiesigen Armen schule (obschon dieselbe bereits durch die Kinder unbemittelter Aeltem überfüllt ist) auch zahlende Kinder ausgenommen. Es befinden sich also die Kinder der Armen und die Kinder bemittelter Aeltern in einer und derselben Schule. Wenn jene Trennung für den gedeihlichen Unterricht wirklich eine Nothwendigkeit wäre, so müßten die Leistungen der Armenschule dies wiederspiegeln und un genügend sein. Da aber im Gegentheile unsere Armenschule an erkanntermaßen eine der besten in hiesiger Stadt ist und verhält nißmäßtg Bedeutendes leistet, so geht hieraus hervor, daß der gemeinsame Unterricht der Kinder armer und bemittelter Aeltem für den geistigen Zweck der Schule und zur Erreichung ihrer (Klassenziele keinen hindernden Einfluß au-Übt. Aehnliche Verhältnisse fanden sich und finden sich noch in dem ehemaligen Hauschild'schm „Modernen Gesammtgymnasium in welchem mit anerkennenSwerther Liberalität einzelnen Aeltern da- Schulgeld theilweise erlassen wurde und wird. Der Grund dieser humanen Maßregel kann doch wohl kein anderer sein, als Mittellosigkeit der Aeltern. — Die nämlichen Verhältnisse finden sich ferner an der hiesigen Thomasschule und Nicolai schule au- derselben Ursache. Aber noch Niemand hat behaup tet, daß um deswillen der Unterricht in jenen Schulen unzuläng lich sei. Hätte der ungenannte Herr Verfasser den Bericht über die Verhandlungen unserer Stadtverordneten nicht so oberflächlich at er es that, sondern mit der gebührenden Aufmerksamkeit durch lesen, so würde er wissen, daß Herr Or. Reclam jenen Antrag keineSweges zu dem Zwecke gestellt hat, um nur da- Princip des gemeinschaftlichen Unterrichte- für Arme und Reiche zur Durch führung gelangm zu lassen, sondern vielmehr au- Gesund heitsrücksichten: weil man aegenwärtig schulpflichtige Kinder je nach den Vermögen-Verhältnissen ihrer Aeltern zwingt, einen unverhältnißmäßig weiten Schulweg zurückzulegen, — z. B. vom äußersten Ende der Weststraße, Promenadenstraße und Elsterstraße nach der dritten Bürgerschule. Von jedem Arzte kann sich der ungenannte Herr Verfasser belehren lassen, daß hierdurch häufige Schulversäumniffe der Kinder hervorgerufen werden, zumal in der Winterszeit, — während bei einem kurzen Schulwege eine leichte Erkrankung der Athemorgane das Kind noch nicht zum Ver säumen der Schule zwingen würde. Von jedem Pädagogen kann sich der ungenannte Herr Verfasser ferner belehren lassen, daß häufige Schulversäumniffe dem Unterrichte nicht förderlich sind, und daß e- „den Grundsätzen einer christlichen Schulpflege" keineswegeS angemessen ist, wenn Kinder zu häufiger Schulver- säumniß, folglich zu geringerem Unterrichte oder zu anhaltenderen Gesundheitsstörungen verurtheilt werden: wegen der verschiedenen Vermögensverhältnisse ihrer Aeltern. Der ungenannte Herr Verfasser hält sich ferner nicht in den Grenzen der Wahrheit (wie jeder Ohrenzeuge ihn belehren wird), wenn er behauptet, daß Herr Dr. Reclam, welcher im Verlaufe dieses Jahre- schon häufig warm und wohldurchdacht im Interesse der Schule und Kirche gesprochen hat, jemals bei diesen Anlässen das Wort „grausam" gebraucht hätte. Wenn ferner der Herr Verfasser jenes Aufsatzes seinen angeb lichen österreichischen Pastor und Schuldirector die unwürdige Denunciation „socialistischer und kommunistischer Ideen" aus sprechen läßt, so müssen wir über ein solche- unbedachte- Spiel mit Schlagwörtern einer früher« Zeit unser Bedauern aussprechen. Wie gefiele eS ihm denn, wenn Gleiches mit Gleichem erwidert würde? Wenn man seinen altgeblichen Pastor und Schuldirector beschuldigte, ein „jesuitische- VerdummungSsystem" zu predigen und unter Scheingründen eine „Unterdrückung der ärmeren Classen" herbeiführen zu wollen? — Es sei fern von uns, da- zu thun. Aber der Anlaß dafür ist mit derselben Berechtigung gegeben, wie bei den im Angriffe enthaltenen Aeußerungen. Wenn schließlich der Herr Verfasser darüber in Sorge ist, was etwa bei den Herren Stadtverordneten noch „in Jahr und Tag einmal aufs Tapet kommen könnte", so würde er sich darüber bei einer ruhigen Erwägung seiner Frage Aufklärung verschaffen können: „Wie weit ist rS möglich, das Armenkind in dir günstige Lage der andern Kinder zu bringen? — Der eigentliche Unterschied beider Kinder besteht nicht etwa in der
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