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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.12.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-12-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185912121
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18591212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18591212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-12
- Tag1859-12-12
- Monat1859-12
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.12.1859
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»ei». el. Anzeiger. Amtsbl»« dkS «will. Bezirksgericht» mit des Raths da NM Leipzig. DS1K. Montag den 12. December. 185S. avltre. sie. tau. u-nitz, andter, iolha. »wan. Oester. n. zarni. »mb. Hotel bäum. hwan. irsch. ha«t. Oester. amb. «sie. >n. M —; vr.7Li ko. 45; Anleihe er-Att. hn »erschles. > aP SS der 4V, »s: loeo fest. - . "V., teld.- llar -4, Bekanntmachung. Um vielfach laut gewordenen Wünschen zu entsprechen, haben wir versuchsweise den Schwanenteich als Eisbahn dem Fischermeister Herrn März pachtweise überlasten. Würden sich jedoch für die denselben umgebenden Anlagen Unzuträglichkeiten Herausstellen, so müßte diese Benutzung deS Teiches wieder aufhören. Indem wir dies hierdurch bekannt machen, erwarten wir, daß das Publicum den Parkanlagen die unerläßliche Schonung angedeihen lasten werde und weisen zugleich darauf hin, daß das Betreten und Verlassen des Teiches nur an der dem rochen Collegium gegenüber gelegenen Zugangsstelle gestattet ist. Zuwiderhandlungen hiergegen, so wie jede Beschädigung der An lagen und Ufer werden unnachstchtlich mit Geld- oder Gefängnißstrafe geahndet werden. Leipzig, den 9. December 1859. Der Akath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Eerutti. Bekanntmachung. Der Preis der GaS-SvoL- in hiesiger Gasanstalt ist vom 12. dieses MonatS ab auf LA -Ue»gr»schen franco in das HauS geliefert, und 1L -Le«gr»sche» ab Anstalt für den Scheffel festgesetzt worden. Die Träger haben für den Transport bis an den Aufbewahrungsort etwas Weiteres nicht zu verlangen. Leipzig, den 9. December 1859. Die Gasw«stnlt der Stadt Leipzig. — von u. 5. Sitzung der Stadtverordneten vom 7. December. (Fortsetzung.) DaS MinoritätSgutachten führt hierauf Gründe an für eine gleiche Gehaltserhöhung der Lehrer. ES bezieht sich nament lich auf die gleiche allgemeine Vorbildung aller Lehrer der Bürger schulen für ihren Beruf, auf die größere Beschwerlichkeit und Mühe der Aufgabe der Lehrer grade in den mittleren Elasten, in wel chen der Lehrer eine gespannte und beständige Aufmerksamkeit und LHLtigkeit nöchig habe. Während ein Oberlehrer etwa 17 Stun den wöchentlich an 20—40 Schüler gebe, habe der Unterlrhrer 24 Stunden an 50—75 Schüler zu geben. Während der Ober lehrer im Durchschnitte wöchentlich 3 schriftlich« Correcturen bei 60 bis 120 Schülern vorzunehmen, haben die Lehrer der untern Elaste« dagegm durchschnittlich fÜe jedes Kind in der Woche 4 schriftliche Arbeiten zu bestem, also wöchentlich 200 bis 300. „ES ist nicht bekannt, daß die Lehrer der 1. und 2. Elasten sich von dm Lehrern der mittleren Elasten durch tieferes Misten, besseres Können oder erfolgreicheres Wirken unterschieden. Wenn manche Lehrer der unterm Elaste» jetzt nicht die ersten Elasten sührm, so rührt dies daher, weil bei vorkommenden Vakanzen diese Lehrer (gerade wegm ihrer besonderen Tauglichkeit für die unterm Elasten) in ihren Stellen blieben, statt vorzurückm, während die Stellen der ersten Elasten mit jungen Männern besetzt wurden, die nicht immer vorher sich pädagogische Fertigkeit in dm unterm Elasten praktisch erworben hatten. Wiederholt wurdm proviso risch« Lehrer von aeringeren Dimstjahrm, ohne vorherig« Prob«, in dm höheren Elaste» ««gestellt und Einführung wie GehaltS- bezug erfolgte vor Befragung der Stadtverordneten Mehrere der Lehrer in dm unter« Elasten haben aus Vorliebe für ihre Schule und wegm der bisherig« Gleichstellung der Gehalte in der 4., 3. und 2. Elaste die Versetzung an eine andere Schule und in höhere Elaste vermied«. Mehrere der Lehrer in dm unterm Elast« haben bereit- gegen oder sogar über rin Bierteljahrhundert mit segensreiche« Erfolge an ihrer Schule gewirkt." Die Ungleichheit der Besoldung geht so «eit, daß an einer Schule nach der vom Rathe beantragten Etatisirung zwei Lehrer (welche freie Wohnung Hab«) — 100 und 150 Lhlr. Zulage er halt« soll«, «tn Unterlehrer dagegen, welcher keine AmtSwohnnng hat, nur S (fünf) Lhaler. AetznNche Mißverhältnisse lasten sich auch anderwärts Nachweisen. Vo erhält ein Fachlehrer für 8 Vtun' dm in der sogenannte« „ordentlichen" Elaste LLO Thlr. und für «Stunden ln einer sogenannten „Parallel"-Elaste nur 100 Thlr.;— ein anderer Fachlehrer dagegen, welcher nur in ordentlichen Elasten unterrichtet, bezieht für etwa die gleiche Stundenzahl 600 Thlr. — Ferner werden die provisorischen Lehrer, deren an der III. Bürger schule je zwei eine „fliegende" Elaste führen, jeder mit 100 Thlr. (neben ihrem Gehalte) entschädigt; an der I. Bürgerschule dagegen erhalten sie für je zwei fliegende Elasten (neben ihrem Gehalte) 240 Thlr. — In Folge dessen schlug ein provisorischer Lehrer der i ersten Bürgerschule ein« Berufung zum confirmirten Lehrer an der 'dritten Bürgerschule (6. blasse mit 450 Thlr.) aus. — Wie im „Schulgelde", so sind unsere Bürgerschulen auch ungleich in der Besoldung" der Lehrer. Wir vermögen uns demnach mit dem Vorschläge einer Besol dung der Lehrer, welche nach den Classen aufsteigt, nicht ein verstanden zu erklär«, weil nachweislich so Vorbildung, wie Arbeit, in den unterm Elast« keine geringere oder minder anstrengende ist, und weil die gegenwärtige Beriheilung der Elasten keineswegs nach dem jetzt in der BesoldungSfrag« zum ersten Male aufgestellten Prkncip geschehe« ist. Die Zulage an Gehalt bet dem einen Thetle der Lehrerschaft und die Vernachlässigung, die thatsächliche Zurück setzung des ander« TheileS wirb nicht durch innere Gründe mottvirt, sondern durch zufällige Umstände geregelt. Ein solches Berhättniß scheint un- aber weder der Würde, noch der Wichtigkeit de« Gegenstandes angemeffm; «aS schlimmer noch ist, ein solches Verfahr« erscheint dem Billigdenkmden ungerecht! Durch den Mangel eine« gerecht« PrincipS der Vertheklung wird unter dm Lehrern jene« eollegialische Verhältniß und jene Zufriedenheit untergrab«, deren sie zu einer heilsam« Wirksam keit in ihrem für da« Gedeih« der Stadt und des Staate« so wichtigen Bemfe unbedingt nöthkg haben. Man ruft eine Spal tung, gleichsam in „Vornehmere" und „Geringere" ins Leben, man stellt künstlich Mißständr her, statt sie zu beseitig«. Deshalb müssen wir in jenem Vorschlag« des Rache« eine fVr die Schule unheilvoll« Maßwgel erkennen. Wenden wir UNS zu der Frage: Nach welchem Grundsätze soll die Gehaltserhöhung durchgefuhrk werden? Diese Frage könnte bereit« beantwortet schein«, wenn man sich der im Eingänge dieses Gutachten« angeführt« Beispiele, er innert, nach welch« die Steigerung« der kehrekgehalte je nach Zeitdauer der Anstellung (sogenannter„Ancimnetät") stacr- habm. Diese« System hat unverkennbar etwa« durch Einfachheit Ein schmeichelnde«, allein auch ihm manoelt die Gerechtigkeit. Jeder etwaige Mißgriff in der Anstellung eme« Lehrer« wird von Jahr zu Jahr drückender. Gerade in unserer Stadt wärm aber Miß*
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