Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186001272
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-01
- Tag1860-01-27
- Monat1860-01
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1860
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 27. Freitag den 27. Januar. 1860. Bekanntmachung. Die Herren Professoren, und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch aufgefordert, die schriftlichen Ankün digungen der Vorlesungen, welche Sie im nächsten Sommer-Semester 1860 zu halten gedenken, Behufs der Fertigung deS LectionS-Kataloge- binnen 14 Tagen und längstens den ES. Januar LSVO in der Universität-- Canzlei allhier einzugeben. Leipzig, den 7. Januar 1860. Der Rector der Universität. Geh.-R. v. Waecht er. Bekanntmachung. DaS vor dem ehemaligen Frankfurter Thore unter Nr. 1525 de- BrandcatasterS gelegene städtische Grundstück, der „Trockenplatz" oder die „innere Ziegelscheune" genannt, nebst den darauf befindlichen Gebäuden soll in fünf einzelnen Parzellen oder nach Befinden im Ganzen auf dem Wege öffentlicher Versteigerung, mit Vorbehalt der Auswahl Unter den Licltanken und jeder anderen Verfügung, an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige haben sich Freitags den EI. Januar L8VO Vormittags um LL Uhr bei der hiesigen RathSftude einzupnden und ihre Gebote zu eröffnen, sodann aber weiterer Resolution sich zu gewärtigen. Die KaufSbedingungen sind eben so wie der entworfene ParzellirungSplan vom 18. d. M. an bei der Rathsstube einzusehen. Leipzig, den 11. Januar 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. * Eerutti. — >, .W..-. - > ,, > M„ Die Rinderpest. Die Rinderpest ist ^ine fremde, d. h. bei uns niemals frei willig, aus einheimischen Ursachen sich entwickelnde Krankheit. Ihre Erzeugungsstätte sind die Steppen im Osten Europa's, namentlich die russischen Steppenländer. Von hier aus allein wird sie allen westlich gelegenen Ländern Europäs durch Ein schleppung eines Ansteckungsstoffes zugeführt. Diese Einschleppung kann geschehen unmittelbar durch den Eintrieb des sogenannten podolischen oder Steppenviehes selbst, oder sie geschieht mittelbar, indem die Krankheit zunächst nach benachbarten Ländern eingeführt und von dort aus weiter ver breitet wird. Unter den bisherigen Verhältnissen erfolgte die Einschleppung der Seuche zu uns und den nächftgelegenen Ländern meistens nur in letztgedachter Weise. Die Krankheit mußte erst im Nachbar lande aufgetreten und bis zu einem gewissen Puncte der eignen Landesgrenze sich genähert haben, bevor man sie zu fürchten hatte. Das ist jetzt durch die Schienenwege ganz anders geworden. Die Seuche kann jetzt uns unmittelbar durch Vieh aus östlichen Ländern (Podolien, Galizien, Ungarn) zugeführt werden, ohne daß sie zuvor im Nachbarstaate zum Ausbruch gekommen ist. Der jetzige Seuchen- auSbruch in Schlesien wie in Böhmen ist auf diese Weise durch Einfuhr von podolischem und galizischcm Vieh veranlaßt worden. Von der preußischen Landesgrenze an wurde die Seuche plötzlich bis in die Umgegend von Breslau verpflanzt. Der Ansteckunqsstoff ist fixer und flüchtiger Natur. Er wird schon sehr früh vom kranken Thiere entwickelt und ist ge bunden an alle Körpertheile (Blut, Fleisch, Talg, Haut rc.) und an alle Auswurfsstoffe (Lungen- und Hautausdünstung, Mund- und Nasenschleim rc.) Er haftet aber auch an Allem, was mit dem kranken Thiere oder dem Eadaver und dessen Abfällen in Berührung kommt oder in dessen Dunstkreis eintritt und in dem selben sich befand, so z. B. an den Bekleidungsgegenständen der Menschen, an anderen Thierelh (Rinder, Hunde, Katzen), an den Stallutensillen, an Rauhfutter und dergleichen mehr. Durch diese sögm. Zwischenträger und ai ft fangenden Sachen läßt sich die Seuche mit verschleppen, ebne daß man es selbst ahnt oder fürchtet. — Außer der Flüchtigkeit und daher leichten Verschleppung »st der Ansteckungsstoff vor allen andern auch noch ausgezeichnet durch die lange Dauer seiner Wirksamkeit. Dieses Alles zusammen macht das Eontagium der Rinderpest zu den gefährlichsten und wirksamsten unter allen Contagionen. Die Rinderpest ist zugleich auch die gefährlichste Seuche für unser einheimisches Rind. Man muß in allen Fällen auf einen Verlust von 95» o/o rechnen; und es würde ein sehr günstiger Fall sein, wenn derselbe einige Procente weniger betragen und bis zu 99«/v herabsinken sollte. — Für den Menschen und alle andern Thiere ist die Rinderpest und der Ansteckungsstoff ganz ungefähr lich. Man kann das Fleisch von kranken Thieren essen, mit kranken Thieren und dem Eadaver umgehen rc. ohne alle und jede Gefahr. Heil- und Vorbauungsmittel gegen die Rinderpest giebt eS nicht. Der einzige Schutz besteht: die Einschleppung des Ansteckungsstoffes zu verhüten. Dieses wird erreicht durch Einfuhrverbote von Vieh und sog. giftfangenden Sachen. So lange die Seuche noch in einer gewissen Entfernung von der Landesgrenze ist, genügen diese Verbote und deren Ueberwachung von Seiten der Regierung. Sobald aber die Pest sich im Nachbar lande so weit der eigenen Landesgrenze genähert hat, daß sie in das Gebiet des kleinen Grenzverkehrs eingetreten ist, dann ge währen die Regierungsmaßregeln keinen sichern Schuh mehr, eö muß dann zugleich noch ein Selbstschutz eintreten. Dieser Selbstschutz hat darin zu bestehen, daß Jedermann bemüht ist, die Regierung und ihre Organe bei der Durchführung der ge botenen Maßregeln kräftig zu unterstützen und alle Viehbesitzer sich selbst noch angelegen sein lassen, die Einschleppung des AnsteckungS- stoffes in ihren Viehstamm durch Beschränkung deS Verkehrs mit den Seuchenheerden möglichst zu verhüten. Bei einem allseitigen gemeinschaftlichen Zusammenwirken ist die Rinderpest mit Sicher heit abzuhalten. Um überall die Größe der Gefahr ermessen und danach die erforderlichen Maßregeln ergreifen zu können, bleibt eS ein ge wichtiger Punct: in ununterbrochener Kenntniß von dem Stande der Seuche im Nachbarlande sich zu erhalten. Daher erfolgen auch überall freundnachbarliche Mittheilungen von Seiten der benachbarten Staaten. So dankbar diese anzuerkennen sind, so reichen sie doch wiederum nicht auS, sobald die Seuche in das Gebiet des kleinen Grenzverkehrs, eintritt, weil sie — wie in der Natur der Verhältnisse liegt — leicht zu spät erfolgen können.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite