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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-02-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186002074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600207
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600207
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-02
- Tag1860-02-07
- Monat1860-02
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.02.1860
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Tageblatt Anzeiger. Amisllalt dcs Könial. Biziilsamchts md dis Raths da Stadt Lkipzi». MZ8. Dienstag den 7. Februar. 1880. Bekanntmachung. Zur Nachachturig*machen wir hierdurch bekannt, daß von nachbenannten Straßen, nämlich: der Ateranderstraße, Central straße, Cotonnadenstraße, Dorotheenstraße, Elsterstraße, ErdmannSstraße, Moritzstraße, an der Pleiße, Promenadenftraße, Rudolphstraße, Weststraße, Wiesenstraße und Zimmerstraße, der Straßenkehricht Mittwochs und Sonnabends, oder dafem auf diese Tage ein Feiertag fällt, TagS zuvor Nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr abgefahren werden soll. Jeder Grundstücksbesitzer in den obengenannten Straßen hat daher dafür zu sorgen, daß, und zwar ausschließlich, zu den vorbemerkten Tagen und Stunden aus den Häusern Kehricht und sonstige Abgänge von Stroh, Papier, Lumpen und dergleichen gebracht und vor denselben aus die Straße geschüttet werden; demnächst aber auch längs der ganzen Fronte seines Grundstücks die Straße selbst bis zu deren Mitte rein kehren zu lassen, dergestalt, daß der zusammengekehrte Abraum nur in der obengedachten Zeit zur Abfuhr bereit zu liegen hat. Im Uebrigen leiden auch auf diese Straßen die Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 14. Februar I8L2 Anwendung. Leipzig, am 30. Januar 1800. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. G. Mechler. Bekanntmachung. Donnerstag den V. Februar sollen im diesjährigen Gehau des Connewitzer Reviers in der Nähe der Heiderwiesen Vormittags von V Uhr an verschiedene Nutzhölzer, alS: 47 eichene Nutzftücke, worunter mehrere von größerer Länge und Stärke, 02 buchene, 9 lindene, 14 rüsterne, 6 ellerne, 1 aSpeneS und 1 Kirschbaum-Nutzstück, ferner 1*/2 eichene Rutzklafter, 18^2 Schock Hebebäume, 5»/, Schock rüsterne Schirrstangen, 98^ Schock große Reifen, und Nachmittags von L Uhr an folgende Brennhölzer, alS: 40^ buchene, 9^ rüsterne, 0^ ellerne, 272/4 aSpene und 8V4 lindene Scheitklaftern unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen die denselben entsprechende Anzahlung den Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 1^ Februar 1860. DeS RathS Forstdeputation. Empfehlung deö blinden Rechners Herrn Chybiorz*) durch Professor E. H. Weber. Dieser in Beziehung auf Seelenlehre und Physiologie interessante Mann hat im 9. Monate seines Lebens das Sehvermögen auf beiden Augen verloren, so daß er keine Erinnerung hat je ge sehen zu haben. Auf dem rechten Auge hat er gar keine Empfin dung vom Lichte, mit dem andern kann er Licht und Finfterniß einigermaßen unterscheiden, aber die ihn umgebenden Gegenstände nicht sehen und also auch die Gestalt der Dinge durch das Gesicht nicht wahrnehmen. Er hat ein bewundernswürdiges Zahlengedächtniß und das Vermögen, sie sich so anschaulich vorzustellen, daß er mit großer Ge schwindigkeit große Rechnungen im Kopfe ausführt. Es ist dieses Vermögen um so wunderbarer, da er sich die Zahlen nicht als Ziffern vorstellt, sondern als gesprochene Worte, und dieselben nur dann merken kann, wenn er die ihm vorgesag- tm Zahlworte laut oder heimlich nachspricht. Wenn man ihm z. B. dreißig und einige einfache Zahlen ein einziges Mal langsam vorsagt, so spricht er die Summe alsbald in Quintillionen, Quadrillionen rc. aus und führt, wenn man ihm dann eine zweite Reihe von einfachen Zahlen vorsagt, die Addition oder Subtraktion beider Reihen aus. Die einzelnen Zah len, die in den beiden Reihen und in der Summe Vorkommen, stellt er sich so lebhaft vor, daß er, wenn man ihm eine Stelle in einer der Reihen angiebt, sofort die Zahl nennt, die diese Stelle einnimmt/z. B. die 21. Zahl in der 2. Reihe von links, die 17. Zahl in der dritten Reihe von rechts u. s. w. Fordert man von ihm, daß er eine Reihe von dreißig und mehreren Zahlen in Gedanken umkehre, nämlich so, daß die linksstehenden Zahlen rechts und die rechtsstehenden links zu stehen kommen und daß er dann diese beiden Rethen addtre, so führt er dieses schnell aus. *1 Seine Lebensgeschichte theilen wir morgen mit unter dem Titel „Lebenslauf rines Unglücklichen D. Red. Solche Reihen von Zahlen bleiben, wenn er will, noch eine Woche lang und länger in seinem Gedächtnisse fest, so daß er dann die selben Operationen mit diesen Zahlen wiederholt ausführen kann, auch wenn er unerwartet dazu aufgefordert wird. Dieselbe geistige Anschauung der Aahlworte und dasselbe Ge- dächtniß zeigt er, wenn man ihm 10 und mehr dreistellige Zah len vorsagt, um sie zu addiren. Auch im Ausziehen von Quadrat- und Kubikwurzeln zeigt er eine bewundernswürdige Fertigkeit, und hat sich selbst Methoden ausgedacht, diese Rechnungen im Kopfe abzukürzen. Herr Professor Möbius hat auf meine Veranlassung seine Fähigkeit geometrische Verhältnisse aufzufassen geprüft. Ob wohl man glauben sollte, daß dieses einem Blinden sehr schwer fallen müsse, so zeigte sich doch bei ihm das Gegentheil. Denn ungeachtet er niemals geometrischen Unterricht gehabt hat, so faßte er doch die ihm vorgetragenen Sätze schnell auf, wendete sie so gleich richtig an und folgte dem Vortrage sogar bei schwereren Lehrsätzen. Auch Herr Professor Scheibner hat die Güte gehabt seine Fähigkeit zu prüfen, Sätze aus der Aahlentheorie aufzufassen. Herr Hofrath Ruete endlich hat die Gefälligkeit gehabt, die Augen desselben zu untersuchen. Herr Chybiorz wird sich dem Publicum im Saale des Hotel de Taxe heute Dienstag den 7. Februar Abends um 8 Uhr verstellen. Gegen ein Gerücht. Aus zuverlässiger Quelle hört man, daß von Seiten der königl. Staatsanwaltschaft Erörterungen angestellt worden sind in Betreff von compromittirenden Notizen, welche einem in der Stadt verbreite ten Gerüchte zufolge in dem Nachlasse des verstorbenen Adv. K. sich aufgefunden haben sollen. Sicherem Vernehmen nach ist jedoch eine thatsächliche Unterstützung des Gerüchts, wie sie zu einem strafrechtlichen Einschreiten erforderlich ist, zur Zeit nicht gewon nen worden.
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