Anzeiger. Am«M des SSmgl. BeziMmchts md dls Raths »er Stadt L-Wg, ^"5Z. Mittwoch den 22. Februar. Bekanntmachung. 1860. Unterm 21. vorigen Monats haben wir vor den init^arseniksaurcm Kupserorpd (Schweinfurter Grün rc.) gefärbten Ballkletderstoffen gewarnt und deren Vertrieb bei 50 Thaler Strafe verboten. Weitere Untersuchungen haben aber auch ergeben, daß dieselben gifthaltigen grünen Farben bei verschiedenartigen Kopf putzen sich vorfinden. Wenn nun auch der Gebrauch von aus Batist gefertigten Blättern in Kopfputzen, sobald jenezin Wachs gesotten sind und mit letzterem die Slrseiiilfarbe verseht ist, als der Gesundheit nachtheilig insofern nicht bezeichnet werden kann, als in diesem Falle der Farbenstoff fest haftet, so werden doch andernthkilS Schilfgräser, theilS auS Batist, Gelatine, Krepp und dergleichen gefertigte, theilS natürliche, sehr häufig zu Kopfputzen verwendet, bei denen die Färbung mit arsenik- haltigen grünen Farben ohne jenen Zusatz von Wachs geschieht, so daß der in ziemlicher Menge vorhandene giftige Farbcftoff lose hastet und selbst bei leichter Bewegung stark abftäubt; die Benutzung so gefärbter Gegenstände zu Kopsputzen erscheint deshalb für die Gesundheit höchst gefährlich. Indem wir daher hierauf aufmerksam machen und vor dem Gebrauch der beschriebenen der Gesundheit nachteiligen Kopfputze warnen, untersagen wir gleichzeitig deren ferneren Vertrieb Hierdurch bei 5V Thaler Strafe. Leipzig, den 17. Februar 1860. Der Math der Stadt Leipzig. Berger. ' G. Mechler. Bekanntmachung. In Gemäßheit des 8. 13. der akademischen Gesetze, nach welchem die WohnungSkarten der Studirenden allhicr alljährlich einmal gegen andere dergleichen umgetauscht werden solle«, werden die gedachten Herren Studirenden hiermit unter der in dem beregten Paragraphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre WohnungSkarten längstens bis zu Gnde des Mop<rts Februar b. I. ' in der Expedition des UniversitätS - Gerichts zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu ge wärtigen. Hierbei wird ihnen zugleich bemerklich gemacht, daß vom Crsten März d. I. an die bisher ausgefertigten WohnungSkarten ihre Gültigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation in irgend einer Art nicht weiter dienen. Leipzig, den 1. Februar. 1860. Das Universitäts-Gericht daselbst. vr. E. Morgenstern, Univ.-Richter. Bekanntmachung. Der am Roßplatze, am Eingänge in die Holzgasse gelegene Bauplatz, ein Theil desjenigen Areals, auf welchem ehe dem die sogenannte „goldene Brezel" stand, einen Flachenraum von 564.6 oMen enthaltend, soll auf dem Wege öffentlicher Versteigerung, mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten, so wie jeder anderen Verfügung, an den Meistbietenden verkauft werden. Kauflustige haben sich Montag den SV. Februar 18«« Vormittags 11 Uhr bei der hiesigen Rathsstube einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen, sodann aber sich weiterer Resolution zu gewärtigen. Die KausSbedingungen sind vom 15. Februar d. I. an bei unS einzusehen; der Bauplatz selbst wird am Tage vor der Versteigerung selbst durch Stangen abgcsteckt sein. ' .. Leipzig, den II. Februar 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. De. Koch. Cerutti. Tagesbefehl an die Communalgarde zn Leipzig . den 21. Februar 18««. Auf Feuerallarm rücken vom 1. März d.J. Mittags 12 Uhr an das I. und IV. Bataillon zum Feuerdiensk üus und zwar besetzt daS IV.Bataillon die Brandstätte, das I. stellt sich in der Nähe derselben als Reserve auf. Da- A. und III. Bataillon treten, als zweite Reserve, erst dann in Dienst, rvrnn nach dem AuSrücken der beiden erstgenannten, im Feuerdienst stehenden Bataillone Appell geschlagen werdtli sollte. In Bezug auf die EScadron und sonst verbleibt eS bei den bisherigen Anordnungen. Das Cvmmando der Communalgarde. H. W. Neumeifter, Commandaüt. ^ ? . . ' ^ kleine Handwerker zu Grunde gehen. Wer sich ein treues Bild von der Sache machen will, muß sich zuerst fragen, in welcher Lage der kleine Handwerker sich gegenwärtig befindet. Klammern Sie sich nicht an Ausnahmen, nicht an jene kleinen Städte, die einen kleinen, aber wohlhabenden Handwerkerstand haben. In der Allgemeinheit steht der Handwerker schon da, wohin die Herren fürchten, daß er mit der Gewerbefreiheit kommen werde^ Es handelt Eine Netze für Äewerbefrerheit. (Von Webermeister Ne»ttzer in Chemnitz). Gkchrte Herren! Ich muß zur Verständigung vorqusschicken, daß ich Un Handwerker bin, und zwar einer lener kleinen Hand werker, für dir man hier so warm in die Schranken tritt. Man fürchtet, wenn man die Gewerbefreihelt einführe, so werde der