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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-02-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186002240
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600224
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-02
- Tag1860-02-24
- Monat1860-02
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.02.1860
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TllgMatt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M SS. ^ Freitag den 24. Februar. Bekanntmachung, 18k«. die Anmeldung neuer Schüler zur Hl. Bürgerschule für Ostern 1860 betr. Die Kinder, welche noch keinen Schulunterricht genießen und sich zur Aufnahme in die III. Bürgerschule eignen, sind, um zu Ostern I86V daselbst ausgenommen werden zu können, von ihren Aeltern und Erziehern von jetzt an, bis spätestens den TS. Februar dieses Jahres auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme anzumelden und eS sind von letzteren dabei hie ihnen vorzulegenden Fragen vollständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse über das Alter des anzumeldenden Kindeö, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocken eingeimpft worden sind, gleichzeitig mitzubringen. Nach erfolgter Prüfung der Anmeldungen wird weitere Bescheidung der Beteiligten erfolgen. Leipzig, den II. Februar 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Unterm 21. vorigen Monats haben wir vor den mit arseniksaurem Kupferoryd (Schweinfurter Grün rc.) gefärbten Ballkletderstoffen gewarnt und deren Vertrieb bei SO Thaler Strafe verboten. Weitere Untersuchungen haben aber auch ergeben, daß dieselben gifthaltigen grünen Farben bei verschiedenartigen Kopf putzen sich vorfinden. Wenn nun auch der Gebrauch von aus Batist gefertigten Blättern in Kopsputzcn, sobald jene in Wachs gesotten sind und mit letzterem die Arseniffarbr versetzt ist, als der Gesundheit nachtheilig insofern nicht bezeichnet werden kann, als in diesem Falle der Farbenftoff fest haftet, so werden doch anderntheilS Schilfgrüser, theilS auS Batist, Gelatine, Krepp und dergleichen gefertigte, theilS natürliche, sehr häufig zu Kopfputzen verwendet, bei denen die Färbung mit arsenik haltigen grünen Farben ohne jenen Zusatz von Wachs geschieht, so daß der in ziemlicher Menge vorhandene giftige Farbeftosf lose haftet und selbst bei leichter Bewegung stark abstaubt; die Benutzung so gefärbter Gegenstände zu Kopfputzen erscheint deshalb für die Gesundheit höchst gefährlich. Indem wir daher hierauf aufmerksam machen und vor dem Gebrauch der beschriebenen der Gesundheit nachtheiligen Kopfputze warnen,, untersagen wir gleichzeitig deren ferneren Vertrieb hierdurch bei SO Thaler Strafe. Leipzig, den 17. Februar 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. G. Mechler. Bekanntmachung. Der Bericht der hiesigen Armenanstalt für das VerwaltungSjahr I8S8/S9 ist jetzt in Druck erschienen und nmd den sämmtlichen Herren Hausbesitzern zur gefälligen Mittheilung an die Hausbewohner zugestellt werden. Auf Verlangen sind auch Eremplare auf unserm Bureau im Gewandhause zu haben. Leipzig, am 23. Februar 1860. Das Armerrdireetorium. Sitzung der Stadtverordneten am 22. Februar. Beim Vortrage aus der Regiftrande ertheilte das Collegium seine Genehmigung zu Ausstellung eines Zustimmungszeugnisses zu der Grundstückszusammenlegung in Connewitz. Hierauf ergriff Herr vr. Reel am das Wort und erinnerte daran, daß Seiten des StadtrathS trotz wiederholter Zuschrift der Stadtv. an ihn eine Antwort auf den Antrag wegen Ausschreibung einer Concur- renz für den Bau des neuen Waisenhauses immer noch nicht ein- aegangen, auch nicht bekannt geworden sei, daß der Rath auf jenen Antrag eingegangen. Es wolle den Anschein gewinnen, als ob Beschlüsse, welche in diesem Saale gefaßt würden, auf eine viel minder eilige Ausführung zu rechnen hätten, als wenn sie aus dem RathhauSfaale selbst hervorgingen. Nach dem ersten Be schlüsse der Stadtverordneten, etwa 2 Monate darauf, sei eine Er innerung an den Stadtrath auf seinen Antrag vom Collegium be schlossen worden, auch hierauf sei da- Concurrenz-AuSschreiben noch nicht erfolgt, und nicht einmal elne Antwort an die Stadtverord neten gelangt. Nachdem sich diese einstimmig für Ausschreibung der Concurrenz ausgesprochen, werde der Rath, wie er hoffe, nicht glauben, die Stadtverordneten von dem Festhalten an einem sol chen Beschlüsse abzubringen. Damit nun die Meinung im Puvli, cum nicht etwa Raum gewinne, als ob die Verzögerung des Baues eines neuen Waisenhauses Schuld der Stadtverordneten sei, so be antrage er: das Collegium möge seinen diesfallsiqen Antrag wiederholen und zugleich den Rath um Angabe seiner Gründe ersuchen, aus denen er bis jetzt daS Concurrenzausschreiben noch nicht erlassen habe. Dieser Antrag wurde unterstützt und einstimmig angenommen. Die Beschlußfassung auf eine von Herrn vr. Heine gemachte Anregung: daß der Verfassungsausschuß mit der Erörterung einer Selten des Collegiums in einem Schreiben an den Rath gethanen Aeußerung: „die Steuereinheiten gäben keinen Maßstab für die Be steuerung ab" — welche Aeußerung bezüglich der Differenz über das Abgaben- wesen erfolgt sei — beauftragt werde, wurde auf Verlangen deS Vorstehers, welcher es für unumgänglich nöthig hielt, daß jene behauptete Aeußerung vor jeder Beschluß fassung darüber dem Collegium vorgetragen und genau bekannt werde, bis zur nächsten Sitzung ausgesehf. Zur Tagesordnung übergehend, berichtete Herr vr. Heyn er als Vorsitzender de- Ausschusses für Vermiethung von Commurir localen über die vom Stadtrath beschlossene: Prolongation des über den städtischen Reitstall abgeschlossenen
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