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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-02-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186002036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-02
- Tag1860-02-03
- Monat1860-02
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1860
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Der Ausschuß empfiehlt ferner einstimmig 2) die im Rofe-Häckelschen Anträge unter 2. erhobene Be schwerde auf sich beruhen zu lasten. In Bezug auf dieselbe hegt man jedoch die zuversichtliche Er wartung, daß von Seiten des Commando, des Disciplinar-AuS- schusseS und de- Stadtrathes ebensowenig als von Seiten der betreffenden Herren Aerzte einer muthwilligen oder völlig unberech tigten Hinterziehung der Dienstpflicht irgend welcher Vorschub werde geleistet werden. Beim Vorträge dieses Gutachtens bemerkte Hr. Referent Adv. An schütz, daß dasselbe das Vermächtniß Mes aus der Versamm lung geschiedenen Mitgliedes, des Hrn. Adv. Wankel, sei und er bedauere, daß dieser nicht selbst es vertragen könne. Herr Vicevorsteher Rose ergriff zunächst das Wort. Er er klärte, daß nicht er, sondern Hr. Häckel, die Veranlassung zu den gestellten Anträgen sei und wenn darin ein Verdienst liege, so gebühre es nicht ihm, sondern Hrn. Häckel. Er sei jedoch diesem mit Vergnügen aus voller Ueberzeugung beigetreten, denn es habe dabei der Beseitigung großer localer Mißstände gegolten Das Gutachten gehe weiter als die Anträge, hole, so zu sagen, weit aus, und er folge ihm darin. Seiner Ansicht nach leide das Communalgarden-Institut, wie es ist und war, an einer Halbheit. Man habe von gewissen Seiten gewollt, daß es eine Halbheit werde. ES entbehre richtiger Organisation und habe Beliebtheit bei den Bürgern nicht erworben. Es sei auch nicht dazu angethan, den Soldaten gleichen Stand zu halten, es äußere sich weit mehr in einem Soldatenspielen und^sei so eine Last des Bürger- geworden. Disciplin und Organisation müßten anders werden, die Ausrüstung besser und die Führer tüchtiger sein. Solle da- Institut dens Zwecken, die man mit seinem Bestehen verbinde, allenthalben entsprechen, so müsse vor Allem die Theil- nahme eine allgemeinere werden und für die Handhabung der Dis ciplin das Kriegsgesetz in Geltung gebracht werden. Das Gut achten finde die Mängel des Instituts mehr in der Gesetzgebung als in der laxeren Disciplin begründet. Wenn er auch diese An sicht nicht allenthalben theile, so wolle er sich doch gern den Maß regeln zu einer Verbesserung der Mängel anschließen. Dies müsse aber vom Collegium selbst ausgehen, nicht blos von anderer Seite erwartet werden. Ein allgemeiner Antrag auf Revision ohne bestimmte Unterlage erfülle nicht seinen Zweck, man müsse sich zunächst über die Specialitäten klar kein. Diese Frage sei daher zuvor gründlich zu erörtern. Anlangend den von ihm und Herrn Häckel gestellten Antrag insbesondere, so habe sich der Ausschuß den Puncten wegen der Nachtwachen und wegen der strengeren Disciplin nicht angeschlossen. Er bezweifele, daß durch die Nachtwachen der Gemeinsinn geför dert oder erhalten werde; die größte Mehrzahl der Gardisten sehe diese Wachen als nutzlos und Verdruß erregend an. Man möge sich nur vorstellen, mit welchem Gefühle ein Theil der Communal- Garde zur Wache gehe. Diese Wache werde von einem Theile der Gardisten in der bittersten, für das Commando fast verletzen den Weise beurtheilt, bei einem anderen Theile sei der Unmuth darüber innerlich ingrimmig und ein dritter Theil sei völlig in different. Betrachte man die Nachtwachen so, wie sie sind, so finde man, daß ein Theil der aufgezogenen Mannschaften Karten spiele, ein anderer Theil sich dem Schlafe hingebe und noch ein anderer Theil sich die Langeweile auf eine andere Weise vertreibe. Eine Nothwendigkeit für Beibehaltung dieser Wachen liege nicht vor, wie selbst der Ausschuß anerkenne und für unruhige Zeiten wolle ja der Antrag die Nachtwachen nicht aufgehoben wissen. Dazu komme, daß eine Uebung im Dienste durch letztere nicht ge wonnen werde. Dem Dienste für Ruhe und Sicherheit sei die Communalgarde entbehrlich, man möge die Wachjournale Nach sehen und werde finden, daß im Jahre etwa Einmal ihre Hilfe gebraucht worden; die eingewendeten, einer eintretenden Nothwen digkeit zur Verstärkung der Polizei entnommenen Gründe seien ein bloßer Schreckschuß. Anlangend die Frage wegen der Disciplin, so sei eine laxe Handhabung derselben durch das Commando nur geeignet, dem Institute zu schaden. Und lax werde die Disciplin gehandhabt, wie alle Welt anerkenne; darin liege das Unlust Erregende. Energie des Commando's könne hier sehr viel thun. Die häufi gen Dispensationsgesuche, deren Nachtheil für den Geist der Garde er einen unglückseligen nenne/ müßten vielmehr streng und ohne Rücksicht geprüft werden, eine strengere Controls der ärztlichen Gutachten eingeführt und gegen die Renitenten unnachsichtig ver fahren werden. Einverstanden mit der Aufhebung der freiwilligen Compagnien, zweifle er doch an dem großen Gewinn dieser Maßregel; auch von der beabsichtigten Rüstkammer erwarte er wenig für Hebung des Institut-. Die Abstimmung über Beibehaltung der Nachtwachen und den Zeitpunkt des Beginnen- dieser Wachen beantrage er in Gemein schaft mit Herrn Häckel: getrennt vorzunehmen. Ferner beantrage er mit demselben für den Fall der Ablehnung de- Ausschußantrag- unter 2 an den Stadtrath einen Antrag auf strengere Di-ciplin und strengere Beurtheilung der Dis« pensationsgesuche und deren Gründe zu richten. Etwa folgendermaßen: Das Collegium erklärt: ») daß eine Revision der die Communalgarde betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nothwendig sei, beauftragt d) den Verfassungsausschüß die Grundzuge und einzelnen Puncte der vorzunehmenden Revision anzugeben und hierüber e) behufs der weiteren Schritte dem Collegium baldthun- lichst Bericht zu erstatten. Sämmtliche Anträge wurden unterstützt. Herr Ersatzm. Sigismund: Es komme ihm vor, als ob das Gutachten den Pelz waschen wolle, ohne ihn naß zu machen. Er fand das Wesentliche der Beschwerden in der Handhabung der Disciplin und der Strenge gegen den Mißbrauch, welcher mit den Dispensationsgesuchen getrieben werde. Trotz der eingerissenen Mißbräuche sei er gegen die Aufhebung der Communalgarde; doch müßten Alle gleiche Rechte und alle Pflichten gleich treffen. Nicht das Gesetz sei Schuld an den Mißständen in der Communalgarde, sondern die Handhabung des Gesetzes. Diese Mißstände aufzu- heben sei Pflicht der Behörde, wie dem Collegium die der Be schwerdeführung obliege. Herr Cavael erkannte die vorhandenen Mängel des Instituts an. Diesen sei durch kräftigere und strengere Ausübung des Com mando's am Besten abzuhelfen; bei diesem aber sei eine Schwäche nicht abzuläugnen. Die neuen Bürger müßten streng zum Ein tritt angehalten werden, anstatt dessen würden aber auf dem Bureau der Communalgarde sogleich selbst die Entlassungsgesuche von Beamten der Communalgarde auch jetzt noch — trotz der ergangenen Verbote des Rarhes — gefertigt, gleiche Pflichten nicht geübt. Die Reicheren entzögen auf solche Weise sich dem Dienste und die Last desselben treffe allein die Aermften. Bezüglich der Nachtwachen schließe er sich dem Ausschüsse an, da durch sie allerdings einige Uebung befördert werde. „Dies sei nöthig, so lange noch mancher Gardist nicht wisse, wie er daS Gewehr in die rechte und wie in die sinke Hand nehmen solle." (Schluß folgt.) Verschiedenes. Das Demonstrationswesen im Venetianischen ist, wie ein Oesterreicher aus Venedig der „Ostdeutschen Post" schreibt, eine Schablone, nach der in Venetien schon lange gearbeitet wird. Als Beleg giebt derselbe eine Uebersicht dieser Bewegung. Die Campagne begann mit Verpönung des Besuches der Kaffeehäuser, der die Enthaltsamkeit des Volkes von allen sonstigen öffentlichen Winter-Lustbarkeiten folgen sollte. An einem schönen Morgen prangten an den Mauern Anschläge, die, vom „Ausschuß für Italiens Einheit" unterzeichnet, aufforderten, während der k. k. Militair-Musik auf dem Marcusplahe nicht zu erscheinen und die Theater zu meiden. Die Folgen wurden sofort sichtbar; ging aber dennoch Jemand ins Theater, so wurden ihm auf dem Heimwege unangenehme Winke von Unbekannten zugeraunt. Als die Theater leer waren, wurde die Entschädigung der Künstler zu einer neuen Kundgebung benutzt. Das Volk erschien, warf sein Geld auf das bereitstehende Becken und eilte mit einem ttise gezischten „Bravo!" von hinnen. Jetzt sind in Venedig alle Theater geschlossen, nur nicht die Puppen-Theater längs der Riva de' Schiavoni, wo Gondoliere, Fischer und allerlei dienstbare Geister sich Stelldichein geben. In zweiter Reihe erfolgten nun die „politischen Spazier gänge". Der Neujahrstag sah das Volk im Glanze auf dem Marcusplatze bis zu dem Augenblicke, wo die k. k. Militair-Musik erschien: sofort zerstob Alles schleunigst in alle Winde. Die Ergebnisse der letzten Volkszählung in Oesterreich haben gezeigt, daß die Bewohner sich nach ihrem Berufe in fol gender Weise vertheilen: Geistliche (ohne Unterschied) 57,959, Beamte (im weitesten Sinne) 165,070, Militair (nicht actives) 140,948, Schriftsteller und Künstler 36,646, Rechtsanwälte und Notare 9,899, Sanitäts-Personen 27,984, Grundbesitzer 2,999,096, HauS- und Rentenbesiher 715,840, Fabrikanten und Gewerbs- leute 672,373, Handelsleute 127,150, Schiffer und Fischer 54,628, Hilfsarbeiter bei der Landwirthschaft 3,447,741, desgleichen bei den Gewerben 1,115,316, desgleichen beim Handel 96,427, Dimer (für häusliche Verrichtungen) 892,855, Tagelöhner 2,270,309, Personen ohne bestimmten Erwerb und Beruf 1,281,700. In Folge des mehrfachen Davonlaufens reicher englischer Damen mit Hauscaplänen, Bedienten u. s. w., da- in letzter Zeit vorgekommen ist, tritt in der Times ein von solchem Schick sal bettoffener Ehemann mit einer langen Zuschrift auf, welche — nach vorausgängiger Klage, daß die Moralien der vornehmen eng lischen Frauenwelt seit etwa 20 Jahren in den Krebsgang ge raden seien — auseinanderseht: ein äußerer Grund jener rrau-
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