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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186002046
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-02
- Tag1860-02-04
- Monat1860-02
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1860
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1,/'/ Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. IV« 35. Sonnabend den 4. Februar. Bekanntmachung. 18««. Zur Nachachtung machen wir hierdurch bekannt, daß von nachbenannten Straßen, nämlich: der Aleranderstraße, Central straße, Colonnadenstraße, Dorolheenstraße, Clsterstraßc, CrdmannSstraße, Moritzftraße, an der Pleiße, Promenadenstraße, Rudolphstraße, Westftraße, Wiesenftraße und Zimmerstraße, der Straßenkehricht Mittwochs und Sonnabends, oder dafem auf diese Tage ein Feiertag fällt, TagS zuvor Nachmittags zwischen 2 und 4 Uhr abgefahren werden soll. Jeder Grundstücksbesitzer in den obengenannten Straßen hat daher dafür zu sorgen, daß, und zwar ausschließlich, zu den vorbcmerkten Tagen und Stunden aus den'Häusern Kehricht und sonstige Abgänge von Stroh, Papier, Lumpen und dergleichen gebracht und vor denselben aus die Straße geschüttet werden; demnächst aber auch längs der ganzen Fronte seines Grundstücks die Straße selbst bis zu deren Mitte rein kehren zu lasten, dergestalt, daß der zusammengekehrte Abraum nur in der obengedachten Zeit zur Abfuhr bereit zu liegen hat. Im Uebrigen leiden auch auf diese Straßen die Bestimmungen unserer Bekanntmachung vom 14. Februar 1852 Anwendung. Leipzig, am 30. Januar 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vi>. Koch. ' . ' , . ' G. Mechler. Bekanntmachung. Donnerstag den S. Februar sollen im diesjährigen Gehau de- Connewitzer Reviers in der Nähe der Heiderwiesen Vormittags von V Uhr an verschiedene Nutzhölzer, alS: 47 eichene Nutzftücke, worunter mehrere von größerer Länge und Stärke, 52 buchene, v lindene, 14 rüsterne, 6 ellerne, 1 aSpeneS und 1 Kirschbaum-Nutzstück, ferner 1^/r eichene Nutzklafter, 18*/, Schock Hebeb-ume, 5^/, Schock rüsterne Schirrstangen, 98^ Schock große Reifen, und Nachmittags von L Uhr an folgende Brennhölzer, alS: 45^ buchene, 9^ rüsterne, 5^ ellerne, 27^ aSpene und-81/4 lindene Scheitklaftern unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und gegen die denselben entsprechende Anzahlung den Meistbietenden verkauft werden. ^ Leipzig, den I. Februar 1860. Des RathS Forstdeputation. Sitzung der Stadtverordneten am 1. Februar 1860. (Schluß.) Herr vr. Heyn er: Läugnen lasse sich nicht, daß sich die Rraction undankbar gegen die Communalgarde — dieses wichtige bürgerliche Institut — bewiesen. Erst habe sie sich von ihr, der Communalgarde, beschützen lassen, dann diese fortgeschickt. Der Mohr hat seine Arbeit getban, der Mohr kann gehen! Sonst sei es ein Stolz und eine Ehre gewesen, der Communalgarde anzugehören, sonst habe die öffentliche Meinung Diejenigen, welche sich von der Communalgarde weggeschwindelt, getroffen, sonst habe man es für eine Schande gehalten, von ihr ausgeschlossen worden zu sein. Hätte Jemand um eine Stelle ungehalten, so wäre das Erste, was er gezeigt, das Zeugniß: bei der Communalgarde gedient zu haben, gewesen, mit einem Worte: der Dienst in ihr habe als Ehre ge golten. Frage man, warum das Institut trotz der vermehrten Bevölkerung gefunken, so liege dieses Sinken theils in der jetzigen Aeitströmung und in dem Materialismus, welcher in dieser vor herrsche, theils aber auch in dem neuen Regulative, das dem Institut seine Selbstständigkeit entzogen habe. Das Selbft- bestimmungsrecht in den wichtigsten Angelegenheiten der Communal garde sei ihr Lebensnerv; jetzt sei ihre Pulsader durch eine Regu lative unterbunden. Früher wählten die Gardisten ihre Officiere selbst, jetzt würden sie vom büreaukratischen Standpunkte aus octroyirt, und die Gardisten fänden mitunter Officiere vor, die sie in ihrem Leben nicht einmal gesehen. Die richtige Energie fehle jetzt im Commando und auch beim Stadtrathe; wenn nur erst von Oben ordentlich eingegriffen werde, so werde es auch Unten besser werden. Die Vertrautheit mit der Nasse sei das Wesentliche für den Gardisten; jetzt wisse Mancher nicht, wie ein Gewehr loS- gehe. Tell sage: Wenn ihm die Waffe fehle, so fehle ihm der Arm. Er sei jedoch nicht mit den Antragstellern der Meinung, daß die Hebungen später beginnen sollten. Angesicht- der Wichtig keit der Communalgarde werde gewiß in Gemeinschaft mit dem rklathe den Mängeln abgeholfen werden können; am besten geschehe dies freilich durch Beseitigung der beschränkenden und hemmenden Gesetze. Er werde daher den Rose'schen Anträgen beistimmen; doch halte er die Wachen zur Nährung des kameradschaftlichen Sinnes für «zweckmäßig und gut, sie ersetzten auch die Rapporte zum Theil. Er wünsche schließlich der Communalgarde alles Gedeihen! Herr Ersatzmann Näser war gleichfalls der Meinung, daß das Regulativ von 185 l der Communalgarde den volkstümlichen Charakter entzogen habe. Eben dahin gehörten die Wahlen der Officiere, welche den Gardisten fremd blieben. Ja es gehe die Gleichgültigkeit des Commando gegen die Gardisten so weit, daß ihnen die Namen der Officiere, die gewählt worden, nicht einmal angezeigt würden, so daß jene plötzlich Officiere vor sich gesehen hätten, die ihnen weder von Person, noch dem Namen nach be kannt gewesen seien. Beim Ertheilen des Bürgerrechts an Aus länder werde es rücksichtlich des Gesundheitszeugnisses genau ge nommen. Diejenigen, welche als Bürger Aufnahme finden wollten, brächten ein Zeugniß ihrer guten Gesundheit bei, kaum aber daß sie ausgenommen wären und in die Communalgarde eintreten sollten, so seien sie kränklich und brächten Zeugnisse über ihren schlechten Gesundheitszustand. Die Wachen förderten den Gemein sinn nicht; er werde gegen sie stimmen. Man sage: ein Drittheil der auf die Wache Gezogenen spiele, ein Drittheil schlafe und ein Drittheil langweile sich; er möchte aber die Eintheilung nach vier Theilen treffen; denn ein 1/4 sei auf der Wache nach Beziehung derselben gar nicht mehr da. Herr vr. Reclam verwahrte die Aerzte gegen den Verdacht, welcher in der im Gutachten ausgesprochenen Erwartung, daß sie ihrer übernommenen Pflicht Nachkommen würden, liege. Diese Erwartung deute an, daß die Aerzte seither ihrer Plicht nicht nachgekommen. Solchenfalls aber würden sie einen Meineid be gangen haben. Er erhebe energischen feierlichen Protest gegen eine solche den Stand der Aerzte verletzende Voraussetzung. — Wenn Jemand Bürger werden wolle, so habe er vom Arzte ein Aeugniß darüber beizubringen, daß er disposition-fähig und dann: daß er erwerbsfähig sei. Ganz andere Anforderungen seien an ein Zeug-
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