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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186002237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-02
- Tag1860-02-23
- Monat1860-02
- Jahr1860
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1860
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778 - in Folge einer Ausfüllung mit mehr als sieben Namen ungül tig wäre. Sodann scheint der Unterschied zwischen der Art der Veröffent lichung für eine principielle Verschiedenheit in der Auffassung der Wahl zu sprechen. Wenn nun aber die Wahl der Advocaten- kammer, wie wir wiederholen, eine alle Staatsbürger angehende Angelegenheit, eine Sache von öffentlichem Interesse ist, ihre Mit glieder Männer sein müssen, deren Namen eine öffentliche Kritik vertragen, so kann es sicherlich nur gebilligt werden, wenn durch eine Veröffentlichung derselben in der Presse vor der Wahl zu einer Kritik Anlaß gegeben wird. Die Aussteller der- übrigen Liften scheinen einen solchen Schritt für entbehrlich oder schädlich gehal ten zu haben. Wenn nun der einzelne Sachwalter in Folge der großen Ver antwortlichkeit gegenüber seinen Standesgenossen, wie dem öffent lichen Wohle bei der Wahl, durch die er einer Anzahl Standes genossen nicht nur über sich und seine übrigen Eollegen im Vereins bezirk eine höchste discretionäre Gewalt einräumt, sondern auch nach allen Seiten hin eine gehörige Vertretung sich und diesen sichern will, zunächst versucht sein wird, in alle Wege seine eigne Wahl selbst zu treffen, so wird er sich doch auch nicht der Erwä gung entschlagen können, daß, sobald einmal verschiedene Wahl listen von einer Anzahl Sachwalter unterstützt werden, die übrigen einzelnen Stimmen sich leicht zersplittern, und es solchen Falls im Interesse einer guten Wahl nothwendig ist, zwischen den verschie denen Listen seine Wahl zu treffen. Wenn nun unzweifelhaft die beiden oben namentlich aufge führten Liften Ausdruck einer principiellen Verschiedenheit in den Anschauungen sind, und voraussichtlich zwischen denselben der Wahlkampf entbrennen wird, so kann der einzelne Sachwalter sich nur die Frage stellen, welche von beiden ihm mehr zusagt, da durch eine Abweichung von derselben er Gefahr läuft, der gegnerischen Ansicht zum Erfolge zu verhelfen. Welche wir für die empfehlenswerthe halten, brauchen wir nicht auszusprechen, ein jeder Sachwalter wird von selbst ermessen, auf welcher Liste die Männer stehen, in welchen man eine gleich mäßige Selbstständigkeit nach allen Seiten hin nebst den übrigen von unS geforderten Eigenschaften in hohem Grade vereinigt findet, und von welchen man daher außer der Eontrole auch eine gehörige Vertretung des Standesinteresse zu erwarten hat. Möge die Wahl eine glückliche sein, und den Wünschen und. Hoffnungen, die jeder- für das Wohl des Staates interessirte Staats bürger daran knüpft, und die wir uns hier kurz auszusprechen erlaubten, entsprechende sein. Eine Gc-iichtnißfctcr für Ernst Moritz Arndt. Der greise Sänger in unverwelkter Iugendfrische ist heimge gangen. An allen Orten des deutschen Vaterlandes, ja noch über dessen Grenzen hinaus, wo Deutsche sich ihrer Muttersprache nicht schämen, beeilt man sich dem Dahingeschiedenen die letzten Ehren zu erweisen und seinem Gedächtniß den schuldigen Tribut darzu bringen. — Es thut der Gegenwart noth der Männer zu geden ken , dle in einer schweren Zeit sich des Vaterlandes annahmen, und an ihren Thaten ein Beispiel zu nehmen, damit ihr Wirken nicht blos in den Büchern der Geschichte glänze, sondern fort- zeuaend segenbringend sei für alle künftigen Geschlechter. Zu die sen Männern gehört auch Ernst Moritz Arndt; sein Andenken ist werth, daß es unter uns fortlebe, und zur Richtschnur diene für kommende Zeiten. Allein sein Wirken gehört nicht blos der Ver gangenheit an, sondern er hat uns auch ein Vermächtniß hinter lassen, das, wenn wir es zu würdigen verstehen, jetzt, wo der Irrwege so viele sind, den rechten Weg nicht wird verfehlen lassen. So möge denn auch Leipzig nicht Zurückbleiben, dem Dahin- qeschiedenen die letzten Ehren zu erweisen und sein Gedächtniß frisch und wach zu erhalten; Leipzigs akademische Jugend aber wird sich gewiß, wie sie eS erst vor wenigen Wochen bei des greisen Sängers 91. Geburtstage so schön bethätigt hat, nicht nehmen lassen, die Initiative zu einer würdigen Gevächtniß- feier zu ergreifen. VeffentUche Gerichtssitzung. Vor einiger Zeit wurde die Bestrafung zweier Individuen be- htet, welche mehrere unerfahrene Leute um ihr Geld betrogen itten, indem sie dieselben gegen Erleaung beträchtlicher Cautionen s Kohlenmesser für ihr Kohlenaeschaft engagirt hatten, das gar cht existitte. Auf ähnliche Weise waren die Betrügereien verübt, 4che den Gegenstand der am 20. d. M. unter Vorsitz des Hrn. erichtSrath Vr. Herrmann abgehaltenen Hauptverhandluna bit ten. Friedrich Widmer, 21 Jahre alt, aus Hattingen bei Zürich bürtig, gelernter Buchhändler, hatte im vorigen Jahre mittelst lwoncen ln öffentlichen Blättern für sein angeblich allhier be hendes lunge- Buchhändlergeschäft junge Leute thell- al- Gehül- fen, theilS als Markthelfer gesucht; es hatte flch darauf auch bin nen Kurzem eine Anzahl Personen als Bewerber um die ausge botenen Stellen eingefunden und vieren, welche die erforderliche Eigenschaft besessen hatten, war daS Glück zu Theil geworden, engagirt zu werden. Die Haupteigenschaft, welche als Bedingung des Engagement- vorausgesetzt worden, war die Fähigkeit des Be werbers zur Bestellung einer Eaution gewesen; alles Uebrige, Ge- schäftskenntniß und was man sonst von einem Mitarbeiter für ein derartiges Geschäft zu verlangen pflegt, kam nicht in Frage und war Nebensache; ja mehrere der Bewerber, welche um des Engage ments sicher zu sein, zur Beibringung von Empfehlungen und Zeugnissen sich erboten, wurden mit solchen Weitläufigkeiten von Widmer ausdrücklich verschont; die Eaution ersetzte Alles. Einer, der als Gehülfe angenommen wurde, deponirte als Eaution einen Staatsschuldencassenschein über 100 Thlr.; ein andere? Gehülfe, der die verlangte Eaution von 300 Thlr. nicht sofort baar erlegen konnte, mußte wenigstens einen von einem Verwandten ausgestell ten Wechsel beibringen und obschon letzterer der ausdrücklichen Ver abredung zufolge nicht weiter begeben werden sollte, so hatte ihn doch Widmer, nachdem er das Indossament: für mich an Widmer in Leipzig nicht an Ordre" gefälscht und an Stelle deS Wörtchens „nicht" das Wort „Buchhändler" gesetzt, weiter an einen Dritten begeben. Ein Dritter, der ebenfalls die Stelle eines Gehülfen ein nehmen sollte, mußte, da er sofort baareS Geld nicht schaffen konnte, wenigstens das schriftliche Versprechen zur Deponirung der verlangten 500 Thlr. bis zu einer bestimmten Frist abgeben. Bei dem enqagirten Markthelfer begnügte sich Widmer mit einem Sparcassenbuche über 51 Thlr., welche die Ersparnisse des Eigen- thümers bildeten. Sämmtlichen Bewerbern war das Geschäft von Widmer von der vortheilhaftesten Seite und als höchst schwung haft geschildert worden; er hatte viel von den großen Niederlagen gesprochen, deren er zum Betriebe seines Geschäftes bedürftig sei, er hatte sogar den Besitz eines zweiten Geschäfts in Zürich vor- gespiegelt und den Opfern seines Bettugs nötigenfalls Verwen dung in diesem zweiten Geschäfte in Aussicht gestellt, während nur so viel von ihm nachgewiesen werden konnte, daß er zum Betrieb eines Geschäfts in Zürich seit längerer Zeit die Eoncession er halten hatte. Eine glänzende Zukunft stand den jungen Leuten nach Ver sicherungen des Principals bevor und nicht ohne Absicht wurden sie auf die Reisen hingewiesen, die sie für das Geschäft und zum Jncasso der auswärtigen Außenstände zu machen haben würden. Als sich dann die vier neu engagirten Mitarbeiter des Geschäfts in dem bestimmten Locale einaefunden hatten, fehlte es an weiter Nichts als an der nöthigen Arbeit und Beschäftigung. Zwar hatte der Principal mehrere Werke drucken lassen, worauf nicht unbedeu- tende Bestellungen eingegangen waren; allein der Vertrieb mußte unterbleiben, weil der Drucker die Druckschriften ohne Bezahlung der Druckkoften nicht hergab. und Widmer selbige nicht bezahlen konnte, die bestellten Eautionen, so weit sie zu realisiren gewesen, aber anderweit verwendet hatte. So war das Geschäft, noch ehe es seinen eigentlichen Lebenslauf begonnen, bereits am Ende des selben angelangt und bald mußten die jungen Mitarbeiter zu der Einsicht gelangen, welches der eigentliche Zweck ihres Daseins war. Wie ernstlich es Widmern mit dem Betrieb seines Geschäfts gemeint gewesen sein konnte, läßt sich ermessen, wenn man erfährt, daß er die jungen Leute in der Zeit vom Mai bis Juni vorigen JahreS engagirt hatte, daß er aber bereits damals Seiten der Polizei behörde wiederholt bedeutet worden war, die hiesige Stadt zu ver lassen, nur auf dringendes Bitten einen mehrmaligen Aufschub der Ausweisung und zuletzt die unabänderliche Bedeutung erhalten hatte, spätestens am 28. Juni seinen Fortzug ins Werk zu setzen. Daß ferner sein Absehen lediglich auf die Erlangung der Eautionen gerichtet gewesen war, konnte nicht zweifelhaft erscheinen, nachdem man aus seinem eignen Munde gehört, daß er gegen 4000 Thlr. Schulden contrahirt und nicht weniger als sechs Mal die Strenge des hiesigen Wechselrechts erfahren habe. Er wurde daher trotz seiner Versicherungen, daß er die jungen Leute nicht habe betrügen, sondern sie wirklich für sein Geschäft verwenden und ihnen die be stellten Eautionen später restituiren wollen, des Betrugs und der Fälschung für ausreichend überführt angesehen und zu 2 Jahren und 6 Monaten Arbeitshaus verurtheilt. Vertreter der königl. Staatsanwaltschaft war Herr Staatsanwalt Löwe, Vertheidiger Herr Adv. Edmund Schmidt. Zur Tageschronik. Leipzig, den 24. Februar. Heute früh verunglückte auf der Brandstätte an der ThomaSmühle der Aimmergeselle Schumann aus Windorf. Derselbe war damit beschäftigt, auf dem durch den letzten Brand beschädigten Wohngebäude einen angebrannten Balken aus der Umfassungsmauer herauszuheben, verlor hierbei das Gleich, gewicht und stürzte — vier Stock hoch — herunter. Sein Tod erfolgte auf der Stelle. Sch. hinterläßt eine Witwe und fünf unerzogene Kinder. ---
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