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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186003011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600301
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-03
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- Monat1860-03
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.03.1860
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Ob nun in dieser oder ähnlicher Weise verfahren' worden ist, kann hier dahin gestellt bleiben, indessen war es schon wiederholt aufgefallen, daß sich unter den Stimmzetteln zur Wahlmännerwahl eine Anzahl vorfand, die sämnulich von einer und derselben Hand geschrieben zu sein schien. Die Ctadteordnung schreibt h. 111 vor: „Die Abstimmungen muffen durch Zettel geschehen, wozu jedem Stimmberechtigten ge stempelte, von ihm auszufüllende Schemata eingehändigt werden." Hiernach würde streng genommen der Stimmberechtigte seinen Stimmzettel eigenhändig auszufüllen haben. Will man aber hier von absehen und annehmen, daß der Stimmberechtigte auch durch andere Personen seinen Stimmzettel könne ausfüllen lassen, so wird eine solche Ausfüllung doch immer einen Auftrag Seiten des Stimmberechtigten voraussetzen lassen müssen, denn eine Aus füllung ohne alle eigene Thätigkeit des Stimmberechtigten selbst könnte doch keinesfalls eine von ihm bewirkte genannt werden Wenn nun eine große Anzahl Stimmzettel sich vorsinden, die von ein und derselben Hand ausgefüllt sind, nebenbei auch fast durchgehends dieselben Namen der zu Wählenden enthalten, so würde eine übergroße Leichtgläubigkeit dazu gehören, annehmen zu wollen, daß solche Stimmzettel im ausdrücklichen Auftrag der Stimmberechtigten ausgefüllt worden wären. Es wird vielmehr eine derartige Wahr nehmung mehr oder weniger auf einen, mit der freien L:elbstent- schließung der Wählenden unverträglichen Mißbrauch jener oben erwähnten Parteidisciplin, auf Wahlumtriebe Hinweisen, die im Interesse der Wahlfreiheit selbst wie um der Autorität des Gesetzes willen nicht geduldet werden können, denn dieses macht ausdrücklich dem stimmberechtigten Bürger zur Pflicht, „seine Wahlstimme nach gewissenhafter Ueberzeugung auf diejenigen wähl baren Bürger zu richten, die er für die tauglichsten und würdig sten hält" (§. 128 der Städteordn.) — In solchen Fällen wird es daher, sobald davon Kenntniß zur Negierung gelangt, deren pflichtmäßige Aufgabe sein, die Sachlage genau zu prüfen und nach Befinden die Wahl zu cassiren. Bei der diesjährigen Wahlmännerwahl in hiesiger Stadt war das Gerücht ziemlich allgemein verbreitet, daß eine sehr große An zahl Stimmzettel, augenscheinlich von ein und derselben Hand geschrieben, eingegangen seien. Die Regierungsbehörde würde pflichtwidrig gehandelt haben, wenn sie, nachdem das Gerücht auch ihr zu Öhren gekommen war, nicht hätte Einsicht von den Wahlacten und den eingegangenen Stimmzetteln nehmen wollen. Die Kreisdirection ließ sich dieselben daher nach vollendetem Wahl verfahren der Wahlmännerwahlen einsenden. Nun haben sich allerdings, nach sachverständigem Gutachten, eine Anzahl Stimm zettel, *bon ein und derselben Hand geschrieben, vorgefunden, in dessen ist deren Zahl —zwischen 20 bis .80— nicht von der Höhe gewesen, daß selbst, wenn man sich dieselben ausfallend gedacht hätte, ein wesentlich anderes Resultat der Wahl sich ergeben oder ein Zweifel an deren Gültigkeit hätte begründet erscheinen können. Ebenso läßt sich, so unwahrscheinlich die Annahme auch sein mag, doch bei der nicht zu großen Zahl solcher Stimmzettel immer noch die Möglichkeit einer Auftragsertheilung denken und mithin das Vorhandensein von Wahlmanipulationen wenn auch stark ver- muthen, doch nicht als so evident erwiesen ansehen, daß Oberauf- sichtswegen zu einer Eassation des Verfahrens hätte verschütten werden müssen. Die Wahlacten sind daher zurückgegeben und die Wahl der Stadtverordneten ist hierauf vorgenommen und auch noch so rechtzeitig beendet worden, daß in der Mitte des Monats Januar, bis zu welcher Zeit ohnehin der Messe halber niemals Sitzungen stattzusinden pflegen, das ileugewählte Dritttheil mit der gewöhnlichen Feierlichkeit eingeführt werden konnte. Die Be fürchtungen oder wohl eigentlich Hoffnungen, die von gewisser Seite her genährt wurden, daß die Stadt eine längere Zeit ohne gesetzliche Vertreter sein und dadurch Verlegenheiten cntstehen wür den, die dem Verfahren der Regierungsbehörde zur Last gelegt werden könnten, haben sich mithin nicht erfüllt. Uebrigens will man hier beiläufig bemerken, daß bei hie und da vorgekommener Eassation der Wahlen eine längere Aussetzung der Stadtverord netensitzungen schon an verschiedenen Orten nothwendig geworden ist. Daß das Verfahren der Regierungsbehörde von der Partei getadelt und als ein unbefugtes Sicheinmischen in das Wahlver fahren bezeichnet wird, gegen deren Manipulationen dasselbe im vorliegenden Falle gerichtet werden mußte, ist selbstverständlich, und bei der stets beobachteten Haltung dieser Partei den Maß nahmen der Regierung gegenüber müßte es geradezu befremden, wenn es anders wäre. Dies wird aber weder die Regierungs behörde abhalten können, das zu thun, was ihr obliegt, noch den Blick derjenigen trüben, welche unbefangen genug sind — und Gott Lob es giebt deren noch eine große Zahl—, ein gesetzmäßiges Vorgehen von willkürlichem Eingreifen zu unterscheiden, welche kein Unglück darin sehen, daß die Aufsichtsbehörde wacht und dem einseitigen Parteitreiben, sobald es gemeingefährlich zu werden droht, entgegentreten kann und will. Aufgabe der Regierung wird eS aber auch sein, unter Zuziehung der Gemeindevertreter für die Zukunft Mittel aufzusuchen, die derartige Wablmanipulationen zwar nicht unmöglich machen — denn solche Mittel dürfte es kaum geben — doch aber so erschweren, da- sie nicht leicht mehr in ausgedehnter Weise Vorkommen können. Ob hierbei nicht über haupt in Berücksichtigung zu ziehen sein möchte, in wie weit das in hiesiger Stadt statutarisch festgesetzte Wahlverfahren einer Re vision beziehendlich Abänderung zu unterwerfen sei, muß dem weitern Gange der einzuleitenden Verhandlungen überlassen bleiben. Geschäftsbericht von der Leimig-Dresdner - Eisenbahn. Der Geschäftsbericht, den das Direktorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahn über das Jahr 1859 eben ausgegeben hat, beginnt mit der Bemerkung: „Die Einnahmen des JahreS 1859 sind hinter denen des vorhergegangenen um 175,881 ^ zurück geblieben. Der Grund davon ist weniger in den entstandenen Concurrenzen als in den politischen Verhältnissen und der allgemeinen Stockung des Ver kehrs zu suchen. Hn Folge der Militairtransport« überstiegen zwar die Einnahmen im Personenverkehr dir des vorhergegangenen Jahres, aber die Gesammteinnahme ist geringer ausgefallen. Da gegen haben sich manche Ausgabenposten vermindert." Was nun das Einzelne betrifft, so wurden für die Gebäude 24,405 ^ im Jahre 1859 mehr ausgegeben als 1858, weil man mehrere Grundstücke für den Dresdner Bahnhof erwarb und Er weiterungen auf den Bahnhöfen zu Dresden, Leipzig und Pristewih vornahm. Die Transportmittel bestanden in 114 Personenwagen mit 4292 Plätzen (darunter 68 Wagen dritter blasse mit 2966 Plätzen) und in 883 Güterwagen zur Ladung von 112,658 Ctr., in 51 Tendern und in 53 dienstfähigen Locomotiven, von denen 8 (ältere) keinen Dienst leisteten, eine davon aber (Simson) doch 25,800 Pfd. Coke verbrauchte, weil sie wahrscheinlich oft geheizt als Reserve diente. Die meisten der Locomotiven, nämlich 37, sind aus der Fabrik von Borsig in Berlin. Befördert wurden 863,513 Personen (im I. 1839 nur 411,531) für 699,885 (im I. 1839 nur 291,304 «L). In der 1. Wagen- classe fuhren 11,735, in der 3ten 707,077 Personen. Der Ertrag des regelmäßigen Personentransports betrug indeß nur 576,009 und erst durch Zurechnung von 123,875 für „Militairtrans- porte, Ertrazüge und andere außergewöhnliche Leistungen" ergiebt sich die obige Summe von 699,885 welche um 43,670 höher ist als die der Einnahme vom Personenverkehr im I. 1858, „wegen der bedeutenden Militairtransporte". Der Güterverkehr ergab eine Einnahme von 1,091,388 «L, die um 208,185 niedriger ist als die im vor. Jahre. Der größte Theil dieser Einnahme, nämlich 603,373 «/, rührt von dem direkten Verkehre mit andern Bahnen her. Die Gesammtausgaben für die Bahnunterhaltung betragen 210,988 «L und die für die Locomotivheizung 98,657 «L. Die Locomotiven durchliefen 130,753 Meilen (3468 leer) und brauchten auf die Meile etwas über 138 Pf. Coke, über 9 Pf. weniger als 1858, weil weniger schwere Güterzüge zu befördern waren. Die Gesammtkosten für die Locomotivmeile betrugen etwas über 22 ^ gegen 27 »«s im vorherigen Jahre, welche Abminderung sich durch den bedeutenden Abschlag der Kohlenpreise erklärt. Die Zugkraft kostete (einschließlich der bereits angegebenen Locomotivenheizung) 186,910«^, darunter 32,000^ Gehalte, 20,000»L Locomotivrepa- ratur, 9152 »L für Oel zum Schmieren der Wagen und 15,391«L für Oel, Oelprämien und Putzmaterial. Die Wagenreparaturcn betrugen 50,132 »L, darunter 5347 für neugebaute Postbureau wagen. Ein Achsenbruch kam 1859 nicht vor. Die Unterstützungscasse besitzt einen Capitalbestand von 88,156«^ und zahlte im Jahre 1859 an 84 Witwen, 16 Waisen und acht Invaliden 4561 «/l aus. Die festen Besoldungen endlich betrugen jährlich für das Direk torium 7200 «L, für das Bureau in Leipzig und Dresden 15,507 (29 Personen), für das Bahnhofpersonal 21,839 (97 Personen), für das Personen-, Gepäck-und Güterexpeditionspersonal 48,045 (175 Personen), für das Maschinenpersonal 26,126 (73 Per sonen), für das Wagenpersonal 14,825 (57 Personen), für die technischen Beamten 4885 (5 Personen), für das Be- wachungs- und Reparaturpersonal 25,106 (143 Personen), 400 für einen Revisor, zusammen 163,933 «j- (für 800 Per sonen ohne das Directorium). Der kaufmännische Verein beging am 18. Februar die Feier feines zweijährigen Bestehen- Vereins, A. Mayer-Frege vom Handelsstande, ferner vom
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