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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-03-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186003055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600305
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600305
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-03
- Tag1860-03-05
- Monat1860-03
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.03.1860
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Tagcblalt Anzeiger. Amtsblatt dcS WM Bezirksgerichts and des Raths der Stadt Leipzig. ^ KS. Montag den 5 Bekanntmachung. 18K«. 1) Die diesjährige Leipziger Oftermefse beginnt den ES April und endigt mit dem KE. Mai. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den Aollvereinsstaa ten und den K. K. Oesterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen aushängen. 3) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das Aushängen von Handelsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 50 Lhaler verboten. 5) Jedoch ist zur Auspackuna und Einpackung der Maaren die Eröffnung der in den Häusern befindlichen Meßlocalien in der Woche vor der Bottcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 25 Lhalern belegt. 7) Das Auspacken und Aus legen in den Buden und an dm Ständen ist erst vom Donnerstag in der Woche vor der. ersten Meßwoche, also vom 19. April an gestattet und wird jede Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Lhalern geahndet werden. 8) Allen ausländischen, den Aollvereinsstaaten und den K K. Oesterreichischen Staaten nicht angehöriyen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten lnS zum Auslauten der Messe, nut ihren Artikeln seil zu halten gestattet. 9) Eben so bleibt das Haufiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 10) WaS endlich den. auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhter nachgelassenen Betrieb von Meßspeditionsgeschästen betrifft, so verweisen wir deshalb auf daß von unS unter dem 20. Oktober 1837 erlassene Re gulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend. Leipzig, den 27. Februar 1800. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bei der am Bekanntmachung. 3. März l.J. zum Besten des TheaterpenstonSfouds gegebenen Vorstellung ist die Summe von Fünf Hundert Vier und Siebzig Thalern LU vLgr. eingenommen worden. Indem wir für die große Theilnayme des Publikums hiermit unfern besten Dank ausfprechen, bringen wir zugleich der gefeierten Künstlerin, Frau deren Mitwirkung wir vorzr^sweise jenen günstigen Grfolg zu verdanken haben, für ihre liebenswürdige und uneigennützige Bereitwilligkeit, unferm PenstouSfondS nützlich zu fein, hierdurch öffentlich unsere wärmste Anerkennung dar. — Leipzig, den 4. März L8«U. Äst Kaffee als Morgentrank nützlich oder schädlich? Wahrend in Deutschland gegenwärtig nur wenige eigenthüm- liche nationale Gebräuche sowohl in Bezug auf Kleidung als auf Auswahl der Speisen, Volksfeste und Äehnliches gefunden werden, hat sich dagegen der „Kaffee als Frühgetränk" in verhält- nißmäßig kurzer Zeit in unserm Vaterlande allgemein eingebürgert. England hat sich statt seiner den Thee gewählt, — Frank reich ist in dm Provinzen fast durchweg dem Gebrauche der Väter, treugeblieben, nach welchem Dryd, Fleisch und Wein die Bestandtheile des MoraenimbisseS sind, — und in Amerika wird je nach dem Landstriche und dessen Culturzustande bald eines der drei schon erwähnten Frühstücke, bald irgend ein anderes im Wechsel bevorzugt. Nur in Deutschland sucht Reich und Arm, Alt und Jung mit der gefüllten Kaffeetasse sich auf das Tagewerk vorzubereitm. Demgemäß hat der Verbrauch des Kaffee's schnell zugenommen, und noch in diesem Jahrhundert zeigen uns die Steuerregister de- Zollverein- in dem kurzen Zeiträume von fünf zehn Jahren (1836 —1852) die fast unglaubliche Steigerung im Verhältnisse von 7: 10, also fast um die Hälfte! — Unter solchen Verhältnissen dürfte e- gerechtfertigt sein, wenn man die Wirkungen des Kaffee's auf den menschlichen Organis mus, über welche die verschiedensten Meinungen verbreitet sind, der ruhigen Erwägung unterzieht. — Schon im Oriente (von wo aus zu Anfang de- 16. Jahrhunderts der als Getränk zubereitete Kaffee seinen Siegeszug durch die civilisirte Welt begann) wurde die Wirkung des Kaffee's Gegenstand des Meinungskampfes; religiöse Bedenken regten sich, ob das neue Getränk nicht unter die „berauschenden", gerechnet werden müsse und mithin nach des Propheten Lehre verboten sei. Ein neu ernannter Statthalter von Mekka berief I5>11 eine Versammlung gelehrter Muftis, um über die Streitfrage zu entscheiden; allein nach langen Kämpfen konnten die schriftgelehrten Weisen des Morgenlandes zu keiner Einigung gelangen und wendeten sich deshalb an die Aerzte, diesen die Ent scheidung übertragend. Als nun von den Aerzten die Antwort einlief, daß der Kaffee zu den „Giften" gehöre, befahl Bey Mimar, .sämmtliche Vorräthe m zerstören, und belegte da- Trinken des Kaffee's mit harten Strafen. Zum Glück für die Kaffeetrinker hatte der aufgeklärte, damals in Kairo residirende Sultan selber bereit- am neuerfundenen Trank Geschmack gefundm und hob das Verbot seine- Statthalters mit der Bemerkung auf, daß die Mufti und Aerzte der Residem (welche doch klüger seien als ihre College» in der Provinz) da- Kaffeetrinken für unschädlich erklärt hätten.
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