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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186004037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600403
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-04
- Tag1860-04-03
- Monat1860-04
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1860
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r" für eneral mnnen »se. r Theil estattet. Tagtl'latt Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. 94. Dienstag den 3. April. 18k». Bekanntmachung. Die im Jahr 1857 und seitdem nachträglich gezeichneten freiwilligen Beiträge zur Armenanstalt sollen in Gemäßheit der j Bestimmung von §. 17 der Armenordnung vom 22. October >840 auf einen fernerweiten dreijährigen Zeitraum, und zwar auf die sechs halbjährlichen Termine von und mit 1. Juli 1800 bis mit I. Januar 1803, erhoben werden, vorbehältlich derjenigen Beiträge, deren endgültige Feststellung dem Stadtrathe gesetzlich überwiesen ist. Die inmittelft beitragspflichtig gewordenen Einwohner werden, insoweit dies nicht schon geschehen, noch besonders um Zeichnung ihrer Beiträge ersucht werden. Leipzig, am 2. April 1860. Das Armeirdireetorium. »El. ts. mittags «s. eiten und ste unft» «Äh« en -— t rv.gs man«. !euthie )e« Hau« Le Ba»ür sreiberg. almhaum. n. f. g. Bi -siel -» und « de Bav n. und nbaum. lien. Freiberg, rutsch. Hl n >rf. g- be'-H. gai Sihuny -er Stadtverordneten vom 28. März 1860. (Auf Grundlage des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Schluß.) P.. 19L, das sog. Rettungshaus an der Spießbrücke, ist für 20 Thlr. vermiethet. Der Ausschuß hielt diesen Zins für zu gering und schlug vor: dessen Erhöhung, resp. bessere Vcrwerthung des Hauses zu beantragen. Herr Adv. Klein fragte an, wie viel Piecen das fragliche Haus enthalte. Da der Herr Referent darüber eine detaillirte An gabe zu machen sich außer Stand erklärte, so bemerkte Herr Adv. Klein weiter, daß er beim Mangel einer solchen genauen Angabe sich über die Angemessenbeit des Ausschufiantrags kein Urtbeil bilden, sonach für denselben auch nicht stimmen könne. ^ Der Herr Berichterstatter entgegnete, die Sache ergebe von selbst, m Haus mit Garten in Leipzig sicher einen höberen Miclh- als 20 Thlr. gewähren müsse. r/^Herr Märte ns theilte mit, daß der Zins für dieses Häus- ^ ^len so gering bemessen worden sei, weil der Abmietber die Ver pflichtung habe, für die Aufnabme und Abwartung Verunglückter zu sorgen. Herr Prof. Bursian, den Bemerkungen des Herrn Adv. Klein beitretend, dielt eü nach diesen Mittheilungen für gerecht fertigt, gegen den Auöschußantrag zu stimmen. Letzterer wurde mit 27 gegen 20 Stimmen abgelehnt. In der Nähe des Pulverhofes liegt im Johannisthale das Sand werfer Haus, über dessen Ertrag keine Mittdeilung Seiten des Raths gemacht ist. Es wurde auf Antrag des Ausschusses eine diesfallsige Anfrage beschlossen. Hiermit schließt — fährt der Bericht fort — das vom Stadt rath übersendete Verzeichniss der städtischen Miethlocale ab; der Ausschuß hat aber diesem Berichte noch Einiges beizufügen. 1) Links am Eingänge in das Lurgensteinsche Grundstück liegt ein Stück Gartenareal, für dessen Benutzung der Stadt anschei nend bisher nichts zugeflossen ist. Gleichwohl würde diese, der Stadtgemeinde unzweifelhaft zugehörige Parzelle als Bauplatz ver wertet, bei ihrer vortrefflichen Lage an der Promenade einen gar nicht unansehnlichen Betrag abwerfen. Der Ausschuß schlägt daher vor, den Verkauf dieses Platzes im Wege der Licitation zu beantragen. 2) Bei Durchgehung des Verzeichnisses ist noch ein anderer Mißstand bemerkbar geworden: daß in dem Verzeichnisse mit ganz wenigen Ausnahmen wohl der Anfangstermin der einzelnen Con- tracte, nicht aber die Zeit angegeben ist, wenn dieselben zu Ende laufen, was doppelt notwendig wird, wenn die Lösung unvor teilhafter Contracte beantragt werden soll. Der Ausschuß schlägt daher schließlich noch vor zu beantragen: n) daß der Stadtrat bei Ausstellung des nächsten Mieth- verzeichnisses allenthalben nicht allein den Anfangstermin der einzelnen Contracte. sondern auch deren Ablaufszeit genau angebe, endlich d) daß der Stadtrath die sämmtlichen, in vorstehendem Be richte gestellten und vom Collegium angenommenen An träge mit größtmöglicher Beschleunigung zur Erledigung bringe. Anlangend den Antrag unter 1, so ist die fragliche Parcelle, wie der Herr Referent erwähnte, früher Herrn Lurgenstein zinslos von der Stadt überlassen, von Letzterem aber zu seinem Vortheil anderweit vermiethet worden. Herr Vr. Heine machte darauf aufmerksam, daß durch Ver kauf dieser Parcelle das Lurgenstein'sche Grundstück möglicherweise verbaut werden könne, was, in ähnlichen Fällen durchgeführt, zu nicht zu billigenden Härten und zu Processen Anlaß geben müßte und mir den Rechtsqrundsätzen nicht vereinbar sei. Er glaube nicht, daß eine Commun berechtigt sei, ihre Grundstücke und Plätze so zu bebauen, daß die an solchen Orten bereits vorhandenen Privatgrundstückc verbaut würden; sonst könne die Stadt wohl gar auch die Pleißenburg verbauen. Herr vr. Nec kam fügte hinzu, daß auch eine neben jener Parcelle gelegene andere Parcelle der Stadtgemeinde gehören solle; schloß sich im klebrigen den Bemerkungen des Herrn Di. Heine aus gesundheitlichen Rücksichten an. Herr Adv. Klein erklärte sich, die Richtigkeit der Angaben des Ausschusses voraussetzend, für den Antrag des letzteren, da er die Entgegnung des Herrn Dr. Heine nicht für stichhaltig an zusehen vermochte. Der Herr Referent bestätigte, daß der fragliche Platz wirklich der Stadt gehöre; seine Bebauung verdecke aber nicht das Lurgen stein'sche Grundstück und störe auch den Verkehr in keiner Weise. Ueber das mögliche Verbauen der Pleißenburg bemerkte er, daß dieser Vergleich hinke. Auch Herr Otto Wigand war für den Antrag des Aus schusses. Da aber Zweifel wegen des Eigenthums der Parcelle vorhanden wäre, so schlage er vor, in den Ausschußantrag die Worte aufzunehmen: „dafern der Platz Eigenthum der Stadt sei". Der Ausschuß machte gegen 2 Stimmen diesen Vorschlag zum Seinigen, und es wurde mit dieser Erweiterung der Ausschuß antrag einstimmig angenommen. Ein Antrag des Herrn Dr. Reclam, beim Rache anzufragen, ob der zwischen jener Parcelle und dem Reichel'schen Grundstücke befindliche Platz Eigenthum der Stadt sei, fand genügende Unterstützung. Der Herr Berichterstatter bemerkte, daß jener Platz der Stadt bestimmt nicht gehöre; Herr Dr. Heine glaubte indeß, daß ein Erpachts - oder ein ähnliches rechtliches Verhältniß zur Stadt gemeinde bezüglich dieses Platzes wohl bestehen könne. Darauf empfahl Herr Adv. Klein den Reclam'schen Antrag, welcher ein stimmige Annahme fand. Die Schlußanträge des Ausschusses unter a und b gaben Herrn Adv. Klein Veranlassung zu bemerken, daß er bei seinen Ab stimmungen und Fragen nach dem Umfange der Miethlocalitäten von der Ansicht ausgegangen sei, der Ausschuß habe sich die Con tracte vom Rath vorlegen lassen; dazu habe der Ausschuß das Recht gehabt. Er fand im Uebrigen die beiden Anträge sehr zweckmäßig.
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