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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186005156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-05
- Tag1860-05-15
- Monat1860-05
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1860
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> daß innen -eisen hnen, i fol- kgl. roren. eines Die ladeur inzige atendr r auf 1850 Id bei ifhielt. arsam S sich ns — hinrei- iapilal wird m jur waS lungen ladeur, Ranne e Loch- sächlich ament- iblicher lor der llt und einem »gereist, l- und se nach re noch rpieren, stellen, Emilie nachge- Weiler ulenden eis von Kleidern nsetzung um des ZtockeS. rikanten worden, lich vtt- ern Vor rat ge- t gefun- in dem ie-baden r Rück- nitionen gesehen tteffen- ten, die Schulb- mit dm lbmordS, ner ftü- nur zur gezogen und 112 wie dem e, erhob -uldstage der Vor- inmhung Amerika cher eine jeher ein »alte, in- ekommm ten habe. Schladeur leibt hat. jefundene ahres in Mannheim gekauft habe, während indessen ermittelt ist, daß e< au- der Dittmarschen Messnfabrik in Hetlbronn, welche unter anderen in Wiesbaden und Frankfurt, nicht aber in Mannheim Niederlagen besitzt, herstammt. Mithin liegt die Vermuthuna nahe, daß er das Messer für da- am Mordplahe verlorene erst nach der Thal in Wiesbaden oder in Frankfurt gekauft und ihm absichtlich die „Kratzer* beigebracht hat, um ihm den Schein eines alten Messers zu geben. Endlich sind vor einigen Tagen vom StaatSprocurator in Frankenau Acten mitgetheilt worden, welche gegen den Angeklagten den Verdacht begründen, daß er früher auch gegen jene reiche Witwe in Rhetnbayern mit Mordgedanken um gegangen sei. Es hat sich nämlich in dem Bette, welche- er einst als ihr Gast innegehabt, ein schwerer Hammer nach seiner Abreise vorgefunden, der nur durch ihn dorthin gekommen sein kann. Es ist dieser Umstand um so bedeutungsvoller, als Nolte ihr wieder holt gerathen hat, sie solle ihr ganze- Vermögen in Geld um- wrchseln und in ihrem Keller vergraben.* Bei seinem Verhör erzählte der Angeklagte, seine Unschuld betheuernd, daß die Begleitung der Lotheisen auf seiner Reise nach Wiesbaden ihm höchst unangenehm gewesen sei; sie habe in der letzten Zeit „etwas Widerwärtiges* für ihn gehabt, weswegen er die Beschuldigung, sie zu irgend welchem Zwecke zum Mitreisen veranlaßt oder gar gezwungen zu haben, zurückweisen müsse. In Wiesbaden hätten sie vom 2. bis 25. Juni zusammen in der .Rose* gewohnt. Am 25. habe sie fortgewollt, nach Frankfurt. Seine ihr angebotene Begleitung, die sie Anfang- ausgeschlaaen, habe sie schließlich zwar angenommen, aber doch nicht zur Aus führung kommen lassen, indem sie auf dem Wege nach dem Bahn hof unter dem Vorgeben, etwas vergessen zu haben, umgekehrt und nachher nicht wiederqekommen sei. Er habe sie alsbald in Frankfurt und ebenso in Homburg, wo sie seitdem möglicherweise hätte sein können, aufgesucht, aber vergebens, und sei am 26. Juni von Homburg nach Wiesbaden schon um 10 Uhr Morgen-, noch rechtzeitig zum Baden, zurückgekehrt. Der Präsident verhörte nun mehr den Angeklagten über einzelne Puncte, namentlich über seine Vermögensverhältnisse, deren durchaus desolater Zustand ihm Vor behalten wurde. Indessen behauptete Nolte immer noch, Ver mögen zu besitzen; 3000 Thlr. in Gold hätte er auf der Kaffee mühle bei Cassel Ostern v. I. auf einem Acker, der damals mit Winterfrucht bestellt gewesen (d. h. mit Luzerner Klee, den er zur Winterfrucht rechne!) „beigethan*. Daß das Geld nicht gefunden worden, sei ihm sehr lieb! Er habe allerdings Schulden, dafür aber auch Forderungen; doch werde er die Namen seiner Gläubiger nie nennen, da er sich hierzu ehrenwörtlich verpflichtet habe. Auch dürfe aus seinen HeirathSprojecten, die er fast alle zugab, kein Schluß auf seinen VermögenSruin gezogen werden. Sieben Heiraths- candidatinnen, meist reiche, standen nach dem Vorhalle des Präsi denten auf seiner Liste. War die Eine eine Pfälzerin, so war die Andere eine Rheinländerin; war die Dritte jung und hübsch, so war die Vierte älter und reicher. Namentlich darauf machte der Vorsitzende den Angeklagten Aufmerksam, daß die Gleichzeitig, keit seiner Heirathsbewerbungen bei mehreren der Damen (vom Februar bis zum Juni 1859 soll er drei zu gleicher Zeit cultivirt haben), so wie der stereotyp gewordene Rath, sie möchten doch ihre Papiere wegen des bedenklichen politischen Horizonts umwech seln, wie endlich auch die mehrfach auftauchenden anonymen Briefe auffallen müßten. Zuletzt wurde auf sein Verhältniß zur Emilie Lotheisen eingeaangen, welche eine der Betrogenen gewesen ist und eine wirkliche Neigung zu Nolte gehabt zu haben scheint. Die Briefe der Lotheisen an den Angeklagten wurden verlesen, ebenso eine sehr merkwürdige Urkunde, laut welcher Nolte am 22. Febr. 1859 einem Casselaner 1000 Thlr. verspricht, wenn durch seine Vermittelung die Heirath zwischen dem Fräul. Lotheisen und ihm (Nolte) oder (!) seinem Schwager Bruchhäuser zu Stande gebracht werde, „jedoch nur mit dem Vorbehalt, wenn die Lotheisen ein Vermögen von 18,000 Thlrn. besitzt*. Im Verhör de- zweiten Tages setzte Nolte allen ihm vorge haltenen Indizien gegenüber sein Läugnen fort. Der Angeklagte blieb fast auf keine Frage eine Antwort schuldig, sprach langsam, bedächtig und entschieden. Intelligenz kann ihm nicht abgesprochen werden. Zuerst wurde ihm Vorhalt aus seinen Alibi-Behauptun gen gemacht. Er giebt nämlich an, den Nachmittag des 25. Juni in Frankfurt in der Eisen'schen Restauration gewesen zu sein und sich von einem jungen Kellner ein Sardellenbrod gegeben haben zu lassen, während indessen feststeht, daß ein junger Kellner in der dortigen Wirthschaft feit dem 16. Juni ggr nicht mehr eriftirt habe. Auch heute behauptete der Angeklagte, der Kellner sei ein junger Bursche von etwa 18 Jahren gewesen. Ebenso blieb er bei seiner von dm zwei OmnibuSkutschern, welche am 25. Juni die einzigen Omnibusführer zwischen Bonames und Homburg ge wesen sind, entschieden widersprochenen Angabe, aus dem Omni bus, den er an jenem Tage benutzt, kurz vor Homburg ausge stiegen zu sein und dem Kutscher 30 Kreuzer Trinkgeld fürs Stille halten gegeben zu haben. Dem weiteren Vorhalt, daß von mehr als 15 Zeugen der auf dem Niederwalde am 25. Juni gesehene Be- leirer der Dame ihm ganz ähnlich an Statur, Bekleidung rc. »schrieben werde, begegnete er unaufhörlich mit der Bemerkung, daß er zu einer solchen Ähnlichkeit, namentlich rum Zusammen treffen derselben Bekleidung nicht- könne. Weder Stock, noch Messer, noch Schlüssel wollte er kennen und widersprach mit Ent schiedenheit den ihm vorgehaltenen gegenthetliqen Zeugenaussagen. Auch bezüglich der an seinen Kleidern vorqefundenm Blutflecken blieb er bei seiner früheren Angabe, sie bei Gelegenheit des An setzens von Blutegeln dadurch herbeigeführt zu haben, daß er da- Tuch, womit er die Blutegel angefaßt, auf seine über dem näch sten Stuhle hängenden Kleider gelegt habe. Dabei blieb er trotz >er Bemerkung des Präsidenten, daß doch nicht anzunehmen sei, daß er, der sich schon öfter Blutegel angeseht, so ungeschickt wäre oder gar in selnm Verhältnissen so verschwenderisch dabet verführe. Al- ihm hierauf die Ähnlichkeit der Handschrift sowohl in den drei Briefen, welche mit der Unterschrift der Lotheisen am 28. Juni v. I. von Frankfurt nach Cassel geschickt worden, als auch auf dem Couvert des Briefe-, den sie ihm angeblich von dort auS nach Wiesbaden geschrieben, mit der seiniqen vorgehalten wurde, und weiter die Aussagen der Banquiers Pfeiffer von Cassel und Weiler von Frankfurt bezüglich der Werthpapiere der Lotheisen, war ein leises Zittern deS sonst unerschütterlichen Angeklagten zu bemerken. Noch schlagender dürften die Jndicien sein, welche die Anklage aus dem Benehmen des Angeklagten nach der That, so wohl in Wiesbaden im Gasthause zur „Rose*, als in Frankfurt im „Hotel Schünemann*, wie auch in Nauheim einer Reihe von Personen gegenüber, als endlich im Gefängnißlocal zu Hanau ent nommen hat. Der Angeklagte, dem sie sämmtlich vorgehalten wurden, beschränkte sich auf ein kecke- Läugnen. Die Vernehmung der Recognitions- und der Alibi-Zeugen dauerte mehrere Tage. So gravirend die Aussagen der Ersteren für Nolte waren, so sehr mißlang dem Angeklagten der versuchte Alibibeweis, auf dessen Führung er von Beginn an große Sorg falt verwendet hatte. Der Unterstaatsprocurator Vogt hielt dem nach auch am 3. Mai die ganze Anklage aufrecht und motivirte die- in einer zweistündigen glänzenden Rede. Dem gegenüber hatte der Vertheidiger einen schweren Stand. Er suchte zuvorderst einzelne Jndicien in ihrer Schwäche hinzustellen und dadurch die ganze von der Anklage aufgeführte Kette zu zersprengen. Eventuell aber suchte er darzüthun, daß Nolte sich höchstens eine- Tod- schlageS, keinesfalls aber eines vorbedachten Mordes schuldig ge macht habe. Nach einem zweistündigen Resumä des Präsidenten wurden den Geschworenen 23 Fragen gestellt. Das Resultat haben wir bereits zu Anfang mitgetheilt. Nolte ist für schuldig befunden und zum Tode verurtheilt worden. Doch haben ihn sämmtliche Geschworene der Gnade des Landesherrn empfohlen. Städtisches. Im Dresdner Journal vom 13. Mai liest man: Die Unterzeichneten erklären hiermit die Angabe im „Dresdner Journal* vom 1. Mai dieses Jahre-: „wir können versichern, daß die Geschichte wegen un gerechtgefertigten Ausgaben im Jacobshospital (zu Leipzig) wahrscheinlich nur in dort entstandenen Differenzen zwischen dem Hausvater und diesem oder jenem Assistenzärzte ihren Ursprung zu haben scheint", für eine durchaus unrichtige und unwahre Darstellung. Von Seiten de- Rathes hat man zu verschiedenen Zeiten nicht undeut lich zu verstehen gegeben, daß von den Aerzten mit Darreichung der Kost in Quantität und Qualität zu freigebig umgegangen werde. In einer deshalb von ihnen angestellten Nachrechnung, gestützt auf die verabreichten Kosttabellen und die Verbrauchs angaben, ist gezeigt worden, daß dies nicht der Fall sei. Dabei hat sich aber herausgestellt, daß die Beköstigung und Verpflegung der Angestellten (ungefähr der dritte Theil der Verpflegten) im Kostenpunkt der der sämmtlichen Kranken ziemlich gleichkomme. Außerdem sind bei einem Vergleich der Kostenanqaben und des höchstmöglichen Consums Differenzen nicht unerheblicher Art aus gefallen, die dem Rathe mitzutheilen die Unterzeichneten für ihre Pflicht hielten. So weit der Thatbestand. Gegenwärtig scheinen amtliche Nachforschungen über die Quellen dieser Differenzen an- qestellt zu werden, und man wird sich daher vor Veröffentlichung dieser alles Urtheils zu enthalten haben. St. Ja obshospital, am 8. Mai 1860. Die Assistenzärzte im JacobShoSpital zu Leipzig. Lera's Panorama von Hamburg. ES dürfte wohl al« ein Zeichen der Zeit zu betrachten sein, daß unter den zahlreichen Sehenswürdigkeiten dieser Messe gerade die, welche Anspruch auf wirklichen Kunstwerth machen durften, und weder haarsträubende gymnastische Künste, noch Fastnachts scherze boten, sondern nur zu mehr oder weniger ernsthafter Be trachtung aüfforderten, die allergeringste Beachtung fanden. Mit wahrer Betrübniß haven wir die- vorzüglich wahrgenommen bei Lexa's Rundgemälde von Hackburg und der Prachtgallerie tranS»
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