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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-06-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186006104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600610
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600610
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- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-06
- Tag1860-06-10
- Monat1860-06
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- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.06.1860
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2774 Die Anlage deö Waisenhauses und der Schule zusammen nach Vorschläge des Raths 1 k Ä 2 Schulausschusse gegen 8 Stimmen abgelehnt, dagegen cbauung des Waisenhauses nach den vorgelegten Plänen dem wurde vom die Erbauung auf den vom Rath projectirten Platz von ihm einstimmig genehmigt. Zu der Anschlagssumme dieses Baues beschloß derselbe Ausschuß ebenfalls einstimmig Zustimmung zu em pfehlen. Die vom Bauausschuß gestellten Anträge bezüglich der Schule wurden vom Ausschüsse für Schulen und milde Stiftungen mit 5 gegen 3 Stimmen angenommen. Weiter hatte der Bauausschuß einige von Herrn vr. Reclam gestellte und von ihm im Ausschüsse persönlich motivirte Anträge betreffs des Waisenhausbaues zur Berathung gezogen. Sie betrafen zunächst die Anlegung eines Licht und Luft zulassenden Grabens längs der Südfronte des Gebäudes. Der Herr Antragsteller motivirte diesen Antrag durch die sowohl in Rücksicht auf die Gesundheit der Bewohner des Souterrains, als auch in Rücksicht auf die Erhaltung des Gebäudes gebotene Nothwendigkeit der Trockenheit, welche bei der projectirten Anlage nicht gewährt werde. Er theilte außerdem mit, daß die Anlegung solcher Gräben nicht allein in Holland, am Rhein, England rc. üblich, sondern auch durch die Anforderungen der Gesundheitspflege, ja, in England durch Gesetz geboten sei. Während diese Angaben von einigen Seiten bestätigt wurden, glaubte man andererseits in den Verhältnissen des Gebäudes und der Bodenbeschaffenheit, ferner in der Schwierigkeit den Graben trocken zu halten und dem Wasser Abzug zu schaffen, Grund finden zu müssen, sich gegen den Vorschlag insoweit zu erklären, als es für angemessener gehalten wurde, die angeregte Frage dem Rath nur zur genauen Erwägung zu geben. Nachdem demnach der Antrag des Herrn vr. Reclam als Antrag einstimmig abgelehnt war, beschloß der Bauausschuß der Versammlung vorzuschlagen: dem Rath zur Erwägung zu geben, ob nicht ein solcher Graben in der angedeuteten Weise am Waisenhause ange bracht werden solle. Einige andere, gegen den Bauplan gerichtete Bedenken behielt sich Herr vr. Reclam vor, in der Gesammtsitzung zur Sprache zu bringen. Herausgehoben wurden davon innerhalb des Ausschusses die Dunkelheit des Corridors an der Directorialwohnung und der Antrag, der Rath möge in Erwägung ziehen, ob die Zimmer für die beiden unverbeiratheten Lehrer und das den Rathsdepu- tirten vorbehaltene Zimmer nicht zu einem für Festlichkeiten benutzbaren Saal einzurichten seien. Gegen diesen Vorschlag wurde eingehalten, daß die größeren Kinder zu solchen Feierlichkeiten nach dem Saale der Schule gehen, die kleineren Kinder in ihren Spielsälen der Feier beiwohnen könnten, und es wurde derselbe gegen 2 Stimmen abgelehnt. Nach Eröffnung der Debatte über diese Vorlagen ergriff Herr vr. Reclam das Wort. Der jetzige Bauplan sei ein erheblicher Fortschritt gegen den früher vom Bauamte ausgearbeiteten; insofern habe sich auch nachfolgend der Beschluß der Stadtverordneten, durch den der frühere Plan abgelehnt worden sei, gerechtfertiget. Wenn nun schon der jetzige Plan im Vergleiche zum früheren zur Befriedigung und Rechtfertigung der Stadtverordneten gereiche, um wieviel mehr würde dies der Fall sein, wenn anstatt eines einzelnen Planes mehrere, aus denen man den besten zu wählen gehabt, geboten worden wären, wie es die Stadtverordneten verlangt. Um so be gründeter sei das vom Bauausschusse ausgesprochene Bedauern über die Unterlassung des Eoncurrenzausschreibens. Eingehend auf die Anlage des Gebäudes, so fand er dieselbe im Allgemeinen den Anforderungen der Gesundheitspflege ent sprechend. Nur das Souterrain habe ihm zu dem im Gutachten enthaltenen Anträge Anlaß gegeben. Da es bewohnt werden solle, zum Theil zu Arbeitslocalen bestimmt sei, so erscheine zunächst die Anlage der Fenster nicht ausgiebig genug für die Erleuchtung der genügendem Abfluß, werde diesem Uebelftande abhelfen. Zur Be gründung seiner Bemerkungen bezog sich der Redner auf die ein schlagenden Bestimmungen der englischen Gesetzgebung über die Anlage von Kellerwohnungen, nach welchen diese mit einem solchen Graben bei Strafe pro Tag des Säumnisses umgeben sein müs sen, so wie auf die Erklärungen de- Berliner Vereins für Staats arzneikunde, nach welchen ebenfalls jene Freilegung der Grund mauer als dringend geboten bezeichnet wird. Er beruft sich dabei auch auf die Erfahrungen eines sachverständigen Mitgliedes deS Collegiums. Als wettere Mängel des PlanS bezeichnet- er ferner 1) dir übergroße, fast die ganze Länge des MitcelflügelS durchschneidende Entfernung der Kohlenbehältrstsse von der Centtal feuerungsstelle, 2) die Dunkelheit, ohne dkrrctes Licht gelassener zweier Räume der Gärtnerwohnung und die unnöchiger Weise 12 Fuß weit wagerecht angelegte Leitung eines durch die zwei Gärtner-Zimmer gehenden Ofenrohres dort, 3) den Umstand, daß zu dem einen Speisegewölbe kein anderer Zugang da sei, als durch das Schlafzimmer der Aufseherin, 4) den Umstand, daß die Wasch räume für die Kinder durch alle 3 Etagen hindurch jeder zur Hälfte dunkel sei, 5) Mangelhaftigkeit in Anlage der Kranken zimmer für kleine Kinder, welche dadurch von ihren Wärterinnen getrennt und in da- allgemeine Krankenzimmer gebracht werden müssen, 6) die Beschränktheit der Wohnungen der Waisenväter, welchen nur 1 Stube und 1 Kammer angewiesen ist, während sie, zumal wenn sie verheirathet sind, mindestens 2 Stuben und 1 Kammer bedürfen, 7) die Dunkelheit des CorridorS der Woh nung des DirectorS und der zweiten Etage. Dieser beträgt über 40 Fuß Länge. Es wurde darauf zur Abstimmung geschritten, die Aussprache des Bedauerns der Versammlung über Unterlassung der Concurrenz- ausschreibung einstimmig genehmigt und die Genehmigung des Waisenhausbaues unter Verwilligung der postulirten Kosten ein stimmig ausgesprochen. Der Antrag wegen Verlegung der Schule nach der Lehmgrube unter Ablehnung des Rathsbeschlusses wurde gegen 2 Stimmen, der Antrag wegen Annahme des SchulbauplanS bei Verlegung der Schule nach der Lehmgrube und unter Verwilligung der Kosten gegen 1 Stimme, der Antrag wegen des Grabens an der Süd fronte des Waisenhauses gegen 2 Stimmen angenommen. Herr Stadtv. Fecht ließ hierauf 2. ein weiteres Gutachten des Bauausschusses über die Ver äußerung der Bauplätze an der Lehmgrube folgen. Der Stadtrath sagt hierüber: „Die Herren Stadtverordneten haben unseren Beschlüssen „wegen Veräußerung der sog. Lehmgrube zu Bauplätzen, beziehent lich im Wege der öffentlichen Versteigerung, Ihre Zustimmung „ertheilt. Sie haben hierbei den Antrag gestellt, von den zur „Veräußerung bestimmten Plätzen vorläufig so viel Areal liegen „zu lassen, als eventuell zur Erbauung einer BezirkSschule erfor derlich sein würde, und haben ferner für die Veräußerung der „übrigen Parzellen gewisse Verkaufsbedingungen beantragt. Wir „sind sowohl auf diese letzteren Vorschläge, als auf den Antrag „wegen Vorbehalt eines entsprechenden Platzes zu dem gedachten „eventuellen Behufe eingegangen und haben demgemäß, was den „letzteren Punct betrifft^ das ganze an der Ecke der Albert- und „Elisenstraße liegende Viereck vom Verkaufe für jetzt ausgenom men, die übrigen 16 Parzellen aber am 18. d. Mts. zur Licita- „tion gebracht. Das Ergebniß derselben, wie es sich eraiebt auS „der Berechnung nach Quadrat-Ellen, nach welchen die Bauplätze „sämmtlich, außer dem mit I. bezeichneten und im Ganzen ver äußerten versteigert worden sind, ist folgendes: für die lüElle I, 2873 rij Ellen 5510«/ II., 2837 r 6619 s — - — 2 - 10 5 —-«A. III., 2463 : 4310 - 7 - 5 1 r 22 S 5 - IV., 2511 s 4603 s 15 - — z 1 25 r — r V., 2938 - 6463 s 18 , — r 2 6 r — r VI., 2846 s 4648 L 14 - — z 1 r 19 s — s VII., 2756 - 2847 s 26 - — 1 s 1 - — s VIII., 2701 r 2836 L 1 - 5 1 s 1 5 - IX., 2664 - 2220 S — - — — s 25 z — r X., 2627 r 2101 - 18 - — — - 24 s — - XI., 2627 2101 - 18 - — § — s 24 — r XII., 2664 - ' 2131 - 6.- — — r 24 — r XIII., 2701 - 2160 - 24 - — — r 24 — - XIV., 2738 - 2418 - 17 - — — s 26 s 5 - XV., 2812 r 2390 - 6 - — - — 25 s 5 - XVI., 2849 - 2421 - 19 - 5 r — : 25 r 5 - 43607 lUEUen 55785«/ — «»- 5^. „Hiernach kommt, wenn man den Durchschnitt sämmtlicher Parzellen nimmt, auf jede Lj Elle 1 «/ 8 3 Die als die werthvolleren zu bezeichnenden Parzellen I. — VI. für sich berech net, ergeben auf 16,468 ^ Ellen einen Erlös von 32,153 «/, also für die Quadrat-Elle durchschnittlich 1 «/ 28 5 „Wir läugnen nicht, daß dies Resultat hinter unseren Erwar tungen zurückgeblieben ist. Dasselbe vermindert sich noch durch die auf die Straßenherstellung und den Schleußenbau zu ver wendenden, von den Herren Stadtverordneten bereits mit Zu stimmung versehenen Kosten, so wie durch die bereits geschehenen und noch fortzusetzenden Auffullungsarbeiten, für welche letzteren sich der Aufwand zur Zeit noch nicht quantificiren läßt. Nichts destoweniger haben wir, mit Vorbehalt Ihrer Zustimmung, die Parzellen I.—XVI. den Meistbietenden zuzuschlagen beschlossen.* Parzellen i.—^vi. dm Meistbietenden zuzuschlagen beschlossen." Das AuSschußautachten hierüber lautet: Der Ausschuß erklärte sich mir dm für die ersten sechs Plätze,
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