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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-06-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186006156
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-06
- Tag1860-06-15
- Monat1860-06
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.06.1860
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ussit. st. toß. ation Ba». Strn totha. err. lburg. > gnr. don. und kussir. cnnsch. >gne. -amd. Rürnb. Savierr. diennng . Rom. ihn -i > Ham» zducaten 1 «/, n. 68. 55; Oesttrr. Eiseub.- schl. Akt. co 70 » Monat «S: iloco ati l8<„ S«t - - Haftt: uli 26-/4. 15 k. EmL-»e. < von 4 n. S. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths -er Stadt Leipzig. Kr«it«g den 15. Juni. IM- General-Perorduung an die AmtShanptaiannschaftkn und PolizeiDdriakeitev des Regierungs-Bezirks Leipzig. Den Schank in KiUfchhutten betreffend. Die Königliche KrriS - Direktion findet sich von Neuem veranlaßt, die nachstehenden Bestimmungen der General- Verordnung vom 11. Juni 1851 (Letpz. Kreisblatt Nr. 73) mit der Bemerkung in Erinnerung zu bringen, daß dieselben nicht allein auf Kirschhütten, sondern auf Obsthütten überhaupt Anwendung zu leiden haben. Den Eigenthümern und Pachtern von Obstanlagen mag zwar auf Ansuchen Seiten der betreffenden OrtSobrigkeiten das Verabreichen von Branntwein in Gläsern an Diejenigen, welche in den daselbst errichteten Obsthüttcn oder Verkaufsbuden daS gekaufte Obst sofort verzehren, nachgelassen werden, dagegen ist jede weitere Ausdehnung eine- solchen SchankeS, naiytntlich das Schänken an andere als die unter I. bezeichneten Personen, da- Verabreichen von Bier oder anderen Getränken, da- Halten, von Kegelbahnen, so wie die Veranstaltung anderer, lediglich für conceffionirte oder sonst bleibend berechtigte Schavkwirthschaften gehörigen Belustigungen in dergleichen Obstanlagen schlechterdings nicht zu gestatten; der Branntweinschank, soweit er vorstehend überhaupt nachgelassen wird, ist in den Monaten Juni und Juli längstens bis AbendS 9 Uhr, in den übrigen Monaten längstens bis Abends 8 Uhr gestattet; f» die errichtete» Vbsthütten und Verkaufsbude« ßntz sofort «ach Beendigung der Obsternte wieder wegzunehmnr. 5. E-ntraventionen gegen vorstehende Anordnungen sind nach Maßgabe der wegen des unbefugte» SchankbetriebS bestehenden Vorschriften und soweit diese nicht Anwendung sind«, willkürlich mit Geld- oder Gefängnißstraft zu ahnden. An di« AmtShauptmannschatzen und Polizeibehörden des Leipziger Regierung--Bezirks ergehet hierdurch Verordnung, darüber, daß vorstehenden Bestimmungen gehörige Folge geleistet werde, strenge Obficht zu führen und durch entsprechende Anweisung der Gendarmen und OrtSgerichtSpersonm dafür zu sorgen, daß etwaige ContraventLonen sofort zur Anzeige gebracht perden. Leipzig, am 13. Juni 1860. Königliche Kreis - Direktion. von Burgsdorff. Bekanntmachung. Als öffentliche, an ihrem Anfänge und Ende bezeichnet« Badeplätze find bestimmt 1) eine Stelle in der Elfter, 129 Ellen lang, hinter dem JacobShoSpitale am Rosenthale, 2) eine Stelle in der alten Pleiße, ungefähr Ä99 Esten lang, zwischen der vom Schleußiger Wege nach der Norme fahrenden Brüche und dem Schimyielschen Ttiche. Da- Baden an anderen Plätzen ohne Aussicht der Fischer wird hiermit bei Strafe verboten. kiVjig t«n I2. 3ÜM I8K0. D«r Rath der Stadt Leipzig. Berger. . Günther. Im Monat Mai WS» «rhiilta Herr Müller, Johann Friedrich Wilhelm Ehregott, MsubleS- Herr polirer. - Wilde, Gustav Hermann, Kaufmann. Frau Mähler, Johanne Christiane verehel., Steinguthandleri«. Herr Sander, Carl Robert, Maculamrhändler. - Mi-schka, Johann Christian, Lohnkutscher. - Ernst, Bernhard, Uhrmacher. Krl. Straube, Auna Wilhelmtne, Inhabers« eine- Wetß- waarengeschästS. Herr Drescher, Friedrich Carl, Delicateffenhänbler. - Flinsch, Alexander Ferdinand, Kaufmann. - Barth, Heinrich Hermann, Cigarren - Fabrikant. - Bauer, Georg Friedeich, Federschmücker. - Steude, Christian Heinrich, Schuhmacher. da- hiesige Bürgerrecht: PüSer, Heinrich Franz, Wildprethändler. Hah mann, Bernhard Friedrich Ernst, Tischler. Loose, Johann Christoph, Hausbesitzer. Walther, Johann Christian Christoph, VicttrallenhäMer, Kahr aß, Heinrich Hermann, Tischler. Leideritz, Emil Rodert, Aimmermeister. Große, Gustav Adolph, «»«rer. Reuter, ZulmS Hermann, Kramer. ^rengel, Johann Gottfried Moritz, Viktualienhändler. eine, Caä Paul, Lotterie-Untercollecteur. ^ehme, Leopold Ernst Ferdinand, Kaufmann. Schubert, Carl Heinrich, Viktualienhändler. Gcholber, Gustav Adolph Friedrich Hruno, Kaufmann. Strauch, Ferdinand Can/Maculaturyäridler. Nie kan-ta-swahl. Laut der Bekaimtmachung de- Rath- der Stadt Leipzig wird die Wahl zweier Aahlmänner und deren Stellvertreter am 2V. und 30. d. M. In ihr erste- Stadium treten. E- erfolgt diese Wahl in gleicher Weise, wie die Wahl der Stadtverordneten, durch eine Doppelwahl, d. h. zuerst der Wahlmänner und dann durch diese die Wahl der Abgeordneten und deren Stellvertreter. Nur
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