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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186006173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-06
- Tag1860-06-17
- Monat1860-06
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.06.1860
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durs a. Sieb, rfenstt. L r. Zaum. »amburg. hn. aum. ». Cöln. Rusfie. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts vud des Raths der Stadt Leipzig. W ItzA. Sonntag den 17. Juni. 1860. Dienstag den IS. Juni n. v. Abends 1,7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: I) Wahl eine- Mitgliedes des Wahlausschusses aus der Claffe der Unangeseffenen ohne Unterschied deS Standes oder Gewerbes. 2) Gutachten de- Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über r») die Veräußerung der sogenannten alten Heuwaage im Wege der -icitation; b) die Anlegung von Schleusten in der Marien-, Reudnitz«, Insel-, Egel- und Kreuzstraße, ingleichen die Uebernahme dieser Straßen; e) den Verkauf der an der UniversttätSstraße Rr. 14 und 15 gelegenen Häuser an Herrn Dittrich; 6) die Geradelegung der äußeren Frankfurter Straße. 3) Gutachten de- Finanzausschusses über den Haushaltplan. Neber die vermeintlichen Gefahren -erGrwerbefreiheit und die Mittel zur Abhilfe. AuS dem Bericht, erstattet in der am 8. Mai zu Frankfurt abgehaltenen Monats-Sitzung de- volk-wirthschaftlichen Verein« von Max Wirth, mitgetheilt im „Arbeitgeber.* Bei der Bewegung für die Reform der Gewerbegefetzgebung wird mit Recht der Hauptnachdruck darauf gelegt, daß in allen gesellschaftlichen Zuständen dem Interesse der Mehrheit des Volks vor dem einzelner Klassen, daß z. B. dem Interesse der Con- sumenten vor dem der Producenten der Vorzug gebühre. Cs wird gewiß mit Recht hervorgehoben, daß das Publicum nicht der Gewerbe wegen, sondern daß die Gewerbe des PudlicumS wegen da seien. Die Gewerbe können also nur insoweit Opfer von Seiten de- Publicum- erwarten, als sie ohne solche überhaupt nicht mehr bestehen könnten. Nach diesem Maßstabe müssen sich die Maß regeln der Staatsverwaltung und Gesetzgebung richten. — Ich habe mir indessen heute nicht die Aufgabe gestellt, da- Interesse des PudlicumS gegenüber einem einzelnen Stande zu vertreten, sondern ich möchte Nachweisen, daß die Reform der Gewerbegesetz gebung zur Freiheit der Arbeit soaar im richtig verstandenen In teresse der Gewerbetreibenden selbst liest, ich möchte -»gleich einige Mittel andeuten, mit welchen die Gefahren beschworen werden können, die viele Handwerker von der Gewerbeftelheit befürchten. DaS oberste dieser Mittel ist gerade die Concurrenz, und da möchte ich zu deren Rechtfertigung zuvörderst auf eines der stmdamentalsten witthfchaftlichen Gesetze Hinweisen: auf die Wechsel beziehung zwischen Arbeit und Genuß, die beide sich gegenseitig der Art bedingen, daß eines ohne das andere auf die Dauer un möglich ist. Die Arbeit erfordert Mühe und Anstrengung; ununter brochener Genuß aber wird zuletzt eine Last oder macht den Menschen schlaff und weichlich. Der beste Zustand besteht in einem richtigen Maß« beider Faktoren. Die Arbeit ist das Mittel zum Genuß; da sie aber Mühe heischt, so ist rin Reizmittel erforderlich, um den Menschen zur Arbeit zu treibe»,. Durch die Hindernisse, welche der Arbeiter zu überwinden hat, wird seine Kraft und sein Scharf sinn geübt, und jemehr Andere nach den gleichen Genüssen streben, desto mehr strengt er sich an, durch Geschicklichkeit seine Mitbe Werber zu überflügeln. — In diesen flüchtigen Andeutungen lieg die wissenschaftliche Rechtfertigung der Concurrenz. Die Concur renz ist nothwendig, um die angeborne Trägheit des Menschen zu überwinden, um, mit andern Motten, jene- richtige Ebenmaß zwischen Arbeit und Genuß berzustellen, welches zum wahrhaften Glück des Menschen nochwendig Ist, aber an und für sich ohne Concurrenz nicht erreicht wird, weil der Genuß ursprünglich an genehmer ist als die Arbeit. — Die Concurrenz kann ihrerseits wieder so stark werden, daß sie den andern Gegensatz, den Genuß, vernicht«, daß die rvnmrrirenden Arbeit« aus Mangel dahin rechen oder zu Grunde gehen. Dann sind wieder andere natür- iche Mittel anzuwenden, um der Uebecstürzung der Concurrenz vorzubeugen und jenes Maß beider Gegensätze herzustellen, aus >enen allein ein befriedigender Zustand hervorgehen kann: es kmmt dann die Vereinigung Einzelner zu gemeinsamem Zweck, die Genossenschaft. Gegen ein natürliches Gesetz, wie die Concurrenz, künstliche Mittel, StaatSzwaug anwenden zu wollen, kann nur zum Unheil führen, d. h. zur Uebertreibvng des andern Gegensatzes, au- dem die Erschlaffung hervoraeht, wie gus der Leberarbeitung die Erschöpfung. Aus diese« Vnind« briftgt die Beschützung producirender Klassen durch staatliche Zwangsmittel, der Fabrikanten durch Prohibitivzölle, der Handwerker durch Aunft- schranken, Schlaffheit, Lässigkeit und zuletzt Schlendrian hervor, während die freie Concurrenz die Arbeiter zwingt, ihre Geschicklich keit fortwährend auszubilden und ihren Scharfsinn zur Verbesserung ihrer Produkte anzustrengen, aus welchen Bemühungen dann jene sinnreichen Werkzeuge und arbeitsparenden Maschinen hervorgehen, welche unentgeltliche Naturkräfte in den Dienst des Menschen ziehen, und diesen von der gröberen, niederdrückenden Arbeit er lösen. Indem auf diese Weise die Maschine der Sclave der Zukunft ist, werden im Verhältniß zu der Fortbildung derselben die arbeitenden Klaffen imm« mehr zu fein««, mehr den Geist als die mechanischen Kräfte de- Körpers in Anspruch nehmender Beschäftigung, und dadurch zu höherem Lohn und edleren Genüssen emporgehoben. Diese Verbesserung und Emancipation der Mensch heit, diese Veredlung de- menschlichen Daseins durch die Ent wickelung des Maschinenwesens ist überhaupt kein Wunsch, sondern eine eiserne Nothwendigkeit, d« sich Niemand mehr entzieken kann. Je eher man sich in diese Thatsache fügt, desto leicht« werden die UebergangSverioden überwunden, welche durch den Fock^ schritt der Wissenschaft und Mechanik ln der Industrie unaus bleiblich von Zeit zu Zeit eintreten. Eben, um den Gewerbestand vor den Nachtheilen der Uebergangsperioden möglichst zu schützen, um ihn in den Stand m setzen, ein Gewerbe, welches durch die Erfindung einer neuen Maschine weniger lohnend geworden, oder sogar zum Untergang verurtheilt ist (z. B. das Gewerbe der Ab schreiber nach Erfindung der Buchdruckerkunst, das der Lichterzieher nach Errichttmg der Stearinfabriken und der Gasbeleuchtung, der Nagelschmiede, Knopfmach« u. s. w.) und ein anderes einträa- lichereö zu «greifen, ist die freieste Bewegung inl eigenen Interesse des Handwerkerstandes nothwendig und daher die Einführung der Gewerbefreiheit zu dessen eigenem Vortheil geboten. — Gegen die Macht d« Maschinen und de- technologischen Fortschritts läßt sich nicht ander- aufkommen, als daß man sich der Sache selbst bemächtigt und sie zum eigenen Bortheil au-zubeuten sucht. In d« Familie der civilifirten Völker kann sich kein Staat, keine Stadt durch eine chinesische Mau« adsondern; man kann nicht die Maschine zerschlagen, die Eisenbahnen abbrechen. Seit der Gründung de- Zollvereins sind die Aunftfchranken nach allen Rich tungen hin durchlöchert, und eine Stadt, welche an den a'".,
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