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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-07-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186007088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600708
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600708
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-07
- Tag1860-07-08
- Monat1860-07
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 08.07.1860
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Hotrl »n. ndng. avie»e. . Hotel au, u. Hotel schloß. mm. Pruße. > und küsste. ürnb. lin a. e Bav. hlettau, tiWger TagMM Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M IW. Sonntag den 8. Juli. Bekanntmachung. I8K«. Hd hwarzet »um. «erschast arschau, Laviert. euz. )re-b«n. Rusfie. I. Palwb. mm. »mburg. », Hotel London, onprinz. ^ fotogne. t. : Prüft. )urg ethbahn Eredil, UgSburz 126.2Z, l °/o tl-I 68. 9.-H Oesten. Etseat.. chr. Lt. l Monel -BIS'/, RM: /» beffa. 5 bis« Die Königliche Kreis - Direction hat dem hiesigen Laufburschen Heinrich Voigt für die von ihm am 2Ü. Mai d. I. mit Muth und Entschlossenheit bewirkte Rettung eines vierjährigen Mädchen- vom Tode des Ertrinkens in der Elster an der kleinen Funkenburg eine Remuneration in Geld bewilligt, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Leipzig den 27. Juni 1860. Königliche Kreis-Direction. v. BurgSdorff. . v. Abendrotb. Bekanntmachung. Nach §. 58. des Gesetzes, die Wahl der Abgeordneten zu den künftig zu haltenden Ständeversammlungen betreffend, vom 24. September 1831 sollen sich die Nichtangeseffenen, welche zu Abgeordneten wählbar zu sein glauben, bei der OrtS- obrigkeit, die deshalb eine Aufforderung unter einem festzustcllenden Präjudiz zu erlassen hat, anmelden. In Folge dessen haben wir unter dem 17. März d. I. eine solche Aufforderung erlassen und eS ist selbige an dem für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten Platze auf dem RathhauSsaale auSgehängt, auch wiederholt im Leipziger Tageblatt und Anzeiger und zuerst in Nr. 79. vom 19. März d. I. abgcdruckt worden. Da jedoch das Aushängen dieser Brkanntmachung auf dem Rathhause diejenigen vollen drei Wochen hindurch nicht stattgesunden hat, welche in der Verordnung, die Ausführung des Wahlgesetzes betreffend vom 30. Mai 1836 zu 8. 58., erfordert werden, so wiederholen wir diese Aufforderung hiermit in Folgendem. Zum Behufe der Anfertigung der Liften der Wählbaren werden Diejenigen, welche, ohne in her Eigenschaft als Hausbesitzer dazu befähigt zu fein, in die Liste der Wählbaren ausgenommen zu werden wünschen, zufolge §. 58. des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 hiermit aufgefordert, stch bis zum L. August d. I. bei dem Rathe hiesiger Stadt mündlich oder schriftlich anzumelden. Die bis dahin nicht Angemeldeten werden in die Liste der zu dem bevorstehenden Landtage Wählbaren nicht gebracht werden. Nach 8. 56. de- Wahlgesetzes sind Diejenigen wählbar, welche 1) ein. Vermögen von 6000 Thalern besitzen, oder 2) ein sicheres Einkommen von 400 Thalern jährlich haben, oder 3) wenigstens 30 Thaler jährlich an direkten Real- und Personalabgaben zahlen, vorausgesetzt, daß deren Wählbarkeit ein gesetzliches Hindcrniß nicht entgegensteht. Die sich Anmeldenden werden veranlaßt, kürzlich zu bemerken, aus welchem der vorstehend unter 1, 2, 3 angegebenen Gründe sie ihre Wählbarkeit herleiten, und, wenn diese Gründe nicht auf hinlänglich bekannten Umständen beruhen, die «forderlichen Bescheinigungen mit einzureichen. Einer nochmaligen Anmeldung Derer, welche sich bereits gemeldet haben, bedarf eS nicht. Leipzig, den 7. Juli 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den S. Juli L8SO Die gesetzlich angeordnete Revue der Communalgarde findet dieses Jahr Montag den S. Juli, oder wenn an diesem Tage das Wetter ungünstig sein sollte, Mittwoch den LI. Juli d. I. statt. Die Mannschaften sind hierzu, ohne vorhergeganaeneS Dienstsignal, in parademäßiger Dienstkleidung und weißen Ntinkleidern bei schönem Wetter Nachmittag- Punct ^5 Uhr auf ihre resp. Sammelplätze zu commandiren, von wo aus dieselben Punct 5 Uhr nach dem Exerzierplätze auSrücken werden. Im Fall die Revue am erstgenannten oder auch an beiden Tagen unterbleiben müßte, wird durch die Tamboure und Signalisten das Signal „LoS!" gegeben werden. Da- Commando der Communalgarde. H. W. Neu meist er, Kommandant. 1 Verhandlungen der Stadtverordneten am 5. Juli 1860. (Lus Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Nach Eröffnung der Sitzung wurde zunächst folgende- RathS- > schreiben , Au unserm aufrichtigsten Bedauern hat Herr Polheldireetor ^Stadtralh Gtenqel mit Rücksicht auf seinen Gesundheits- »zustand und auf Grund ärztlicher Bescheinigung um Ent- „Hebung von seinem seit 5. April 1831 in so anerkannt „ ausgezeichneter Weise verwalteten Amte und um seine Ver letzung in den Ruhestand unter Gewährung der verfassungs mäßigen Pension bei uns nachgesucht, und zwar für den „15. Juki d. I., da er um diese Zeit nach ärztlichem Gut achten eine längere Badereise anzutreten hat, welche stch „nicht weiter verschieben läßt." „Wir haben diesem Anträge, da er allenthalben begründet „war, zu entspreche gehabt, und auf unfern Bericht haben
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