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Dresdner Nachrichten : 17.01.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185701174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18570117
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18570117
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-01
- Tag1857-01-17
- Monat1857-01
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.01.1857
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Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. M 17. Sonnabend, den 17. Januar. 1857. Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile oder deren Raum zu S Pf werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abonnementpreis ä Vierteljahr 1 Thlr., (monatlich 20 Zeilen unentgeltiche Inserate); 2. Abonnemenlpreis ä Vierteljahr >5 Ngr. bei unentgelticher Lieferung in's Haus. — Für auswärts durch die Post s Vierteljahr 19 Ngr — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee Nr. 6, sowie auch Waisenhausstraße 6 pt. Local- und Provinrial-Nachrichteu. Dresden, den 17. Januar. Se. M. der König hat den Geh. Fin.-Secr. C. A. I. Götz unter Beibehaltung seiner Secretarialsfunction zum Referendar bei dem Finanzministerium ernannt. — Nachdem die erste der auf gestern anberaumten Gerichtsverhandlungen vertagt worden war, wurde um 10 Uhr über den von dem Droschkenkutscher Mulsch allhier gegen ein vom Gerichtsamt Dresden gesprochenes Erkennt« niß erhobenen Einspruch Sitzung gehalten. Mulksch hatte am 5. Dec. v. I. sich durch Peitschenhiebe und andere Ungehörigkeiten gegen einen Stadtgensdarm widersetzt, als derselbe,ihn wegen unvorsichtigen Schlittenfahrens und fal scher Angabe der Droschkennummer arretiren wollte, und war deshalb zu 8wöchentl. Gefängniß condemnirt worden. Die Staatsanwaltschaft fühlte sich veranlaßt, mit Hinweis auf die Oeffentlichkeit, mit welcher die Widersetzung ge schehen, die Bestätigung des erstinstanzlichen Erkenntnisses zu beantragen, welche auch erfolgte. — Die zweite Ver handlung betraf ebenfalls einen Einspruch, der von dem Holzmacher I. G. Greibig allhier gegen ein Erkenntniß desselben Gerichtsamts erhoben war. Derselbe hatte am 18. Oct. und 10 Nov. v. I. beziehendlich 10 von Hrn. Hofschneider Metzger und 7 von der Frau Min.-Secr. Becker zum Ankauf von Holz erhaltene Thaler unterschla gen. Die 7 Thlr. hatte Greibig jedoch ersetzt. Er war deshalb vom Gerichtsamt Dresden mit 4 Mon. Arbeits haus bestraft worden. Der Jnc., ein Mann in vorge schrittenem Lebensalter und noch nie bestraft, wußte zu seiner Vertheidigung nichts vorzubringen; die vioes des Vertheidigcrs übernahm Hr. Appell.-Rath Metzler. Er legte dar, daß das neue Strafgesetzbuch rückfällige Ver brecher sehr hart strafe, und der dies bestimmende Art. 300 erscheine ihm deshalb thcilweise „mit Blut geschrieben". Wenn nun hier ein Mann vor ihm stehe, der in einem langen Leben einen ganz unbescholtenen Wandel geführt, so erscheine ihm diese Strafe allerdings zu hoch gegriffen, und er beantrage daher deren Herabsetzung auf mindestens 4 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof reformirte auch das erstinstanzliche Erkenntniß dahin, daß er den Jnc. zu 3 Monaten 2 Wochen Gefängniß condemnirte. — Die dritte Verhandlung begann nach 12 Uhr. Hr. A. Meyer zur „goldenen Fortuna" allhier hatte in Nr. 309 des vor- jähr. „Dr. Anz." unter der Aufschrift: „Das beste Mittel fruchtlos" einen Artikel inseriren lassen, in welchem über das Betragen von Kindern Beschwerde geführt und einige Poftofsicianten „in blauer Uniform" beleidigt worden wa ren. Das K. Hofpostamt hatte deshalb gegen Herrn Meyer denuncirt und das Gcrichtsamt nach mehrfachen Erörterungen Herrn Meyer m eine Geldbuße von 7 Thlr. nebst Kosten verurtheilt, mit der Bestimmung, daß diese Entscheidung auf des Denunciaten Kosten im „Dr. Anz" zu inseriren sei. Herr Meyer, der zur Verhandlung nicht erschienen war, hatte gegen dieses Decisum Einspruch er hoben. Der Gerichtshof fand sich jedoch nicht veranlaßt, dasselbe zu reformiren. — Sicherem Vernehmen nach wird künftig auch bei dem hiesigen Bezirksgerichte in ein zelnen Fällen der Stellvertreter des Oberstaatsanwalts, Staatsanwalt Heinze, die Geschäfte der Staatsanwaltschaft übernehmen und bei der Hauplverhandlung amtiren. — Nach obrigkeitlicher Bekanntmachung ist das Ge wicht der Semmel- und Dreierbrod-Waare folgendes: ! eine Zwölfpfennig-Semmel 21 Lth., eine Sechspfennig- Semmel 10 Lth. 2 Qu., ein Herren-Sechspfennig-Brod von Semmelteig in langer Form 10 Lth. 2 Qu, ein Herren-Dreipfenmg-Brod von Semmelteig in langer Form ^ 5 Lth. 1 Qu., ein weißes Srchspfennig-Brod in runder Form 15 Lth. 1 Qu., ein weißes Dreipfennig-Brod in runder Form 7 Lth. 2 Qu. — Vielfachen Erinnerungen ungeachtet, sind die Bei träge zur Dienstbotenkrankencasse von einer großen Anzahl Dienstherrschaften und Dienstboten unberichtigt gelassen worden. Diese Beiträge, soweit sie in den Jahren 1855 und 1856 fällig gewesen, und jetzt noch rückständig sind, sind längstens bis zum 31. Jan. d. I. abzuführen, indem nach Ablauf dieser Frist gegen die Rest>rendentz,ber festgesetzten Strafe gemäß verfahren werden wird.
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