» , I Unterhaltung und Geschäftsverkehr. M 28. Mittwoch, den 28. Januar. 1857. Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile oder deren Raum zu 5 Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhl) angenommen. 1. Abonnementpreis ä Vierteljahr 1 Thlr., (monatlich 20 Zeilen unentgeldliche Inserate); 2. Abonnementpreis ä Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldlicher Lieferung in's Haus. — Für auswärts durch die Post ä Vierteljahr 18 Ngr — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee Nr. 6, sowie auch Waisenhausstraße 6 pt. >> Nachbestellungen auf die „Dresdner Nachrichten" für die Monate Februar und März werden für Dresden zu dem Preise von 10 Ngr. angenommen. Nachbestellungen für auswärts, welche an die nächftgelegenen Postanstalten zu richten sind, müssen auf das volle Quartal (Preis 19 Ngr.) lauten. Die Expedition der Dresdner Nachrichten. Local- und Proviunal-Nachrichten. Dresden, den 28. Januar. Se. M. der König hat dem Assessor beim Appella tionsgericht zu Leipzig, v. Wilhelm!, das Prädikat als Appellationsrath verliehen. — Se. M. der König hat den Leutnants Kühn vom 5. Jnf-Bat. und v. Reitzenstein vom 3. ReUer-Reg. die erbetene Entlassung, Erstcrem wegen erlangter Civilanstel- lung und Letzterem wegen überkommenen Dienstunvermö gens, bewilligt. — Zur Feier des Geburtstages I. M. der verw. Königin Marie fand gestern Morgen große Reveille statt. Am Abend brannten auf dem Alt- u. Neustädter Markte, wie auf dem Schloßplatze die Gaspyramiden. — Sächsische Gewerbtreibende, welche bei Handels reisen in dem Gebiete« der freien Hansestadt Bremen die vereinbarte Abgabenfreiheit in Anspruch nehmen wollen, haben sich und bez. ihre Reisenden mit den vorgeschriebe nen Gewerbs-Legitimations-Zeugnissen zu versehen und ge gen deren Vorzeigung von der kompetenten Behörde in Bremen einen Gewerbesteuer-Freischein sich ausstellen zu lassen. Diese Gewerbs-Legitimations-Zeugnisse haben die inländischen Gewerbtreibenden, je nachdem sie in großen und Mittelstädten oder in kleinen Städten und auf dem platten Lande ihren Wohnsitz haben, bei den Stadträthen oder bei der betr. Bezirksamtshauptmannschaft zu entneh men und es sind diese Zeugnisse von den genannten Be hörden unentgeltlich auszustellen. — Dem Vernehmen nach wird eine Versammlung sämmtlicher Vorstände der Bezirks-Armenvereine in Dres den vorbereitet, um ein Zusammenwirken nach gemein schaftlichen Grundsätzen herbeizuführen, vielleicht auch um Unterlagen und Resultate für die Gesetzgebung zu gewin nen. Jedenfalls würde eine solche Versammlung ein Schritt vorwärts zum Ziele sein; würde doch dadurch min destens so viel erreicht, daß diese Angelegenheit, welche in allen Theilen des Landes die lebhafteste Theilnahme ge funden hat und zuverlässig auch überall mit Eifer und Erfolg betrieben worden ist, aus ihrer Verborgenheit an das Licht der Oeffentlichkeit käme, und daß man sich da rüber klar würde, was bisher angestrebt und erreicht wor den ist. — Diejenigen, welche der Gerichtsverhandlung gegen den Riemergesellen Schwerdtfeger aus Sorau beiwohnten, werden sich erinnern, wie eindringlich Herr Staatsanwalt Metzler den Jnc. ermahnte, den durch den Besitz eines neuen Wanderbuchs entstandenen Verdacht, er möge an derwärts bereits bestraft worden sein, durch ein offenes Geständniß zu beseitigen, damit er sich Weiterungen und Kosten erspare. Schwerdtfeger läugnete damals. Es ist nun von Sorau die Nachricht eingegangen, daß der Jnc. bereits einmal wegen Eigcnthumsvergehen zu 14 Tagen Gefängniß condemnirt worden sei. Die Staatsanwaltschaft hat nun gegen das auf 1 I. 4 M. lautende Erkenntniß Nichtigkeit eingewendet, da das Strafgesetzbuch nunmehr em höheres Strafmaß bedingt. Es ist dieser Fall des halb wichtig, weil dadurch eine processualische Principfrage zur Entscheidung kommen wird, ob es sich hier um Nich tigkeit oder Wiederaufnahme der Untersuchung handele. — Morgen früh 9 Uhr wird die in der Untersuchung gegen die des Diebstahls und der Parkirerei bezüchtigten Stu benmaler Riedel und Ziegenbein anberaumte Hauptver handlung stattsinden, es durfte dieselbe ihrer Umfänglich- keit halber vielleicht noch den folgenden Tag in Anspruch nehmen.