Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mittwoch» den 11. März. HschkMh täglich Morgens 7 Uhr. Inserate di«! Spaltenzeile>ader deren Raum zu S Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 llhrs angenömmen. 1. Abonneymrtpreis ä Vierteljahr 1 Thlr,, (monatlich 2ü Zeilen unentgeldliche Inserate); 2.-Abonnementpreis s Vierteljahr IS Ngr. bei unentgeldttcher Lieferung >n's Haus. — Für auswärts durch die Post ä Bierteljghr IV Ngr — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition; Johannes-Allee Nr. S, sowie auch Wai'mhausstraße ü pt. Locale und Provimial-Vachrichten. Dresden, den 11. März. Sr. M- der König hat genehmigt, daß der Vorstand des Finanz-Archivs, Hosrath Zerener, das von Sr. K. H. dem Großhsrzsg von Weimar ihm verliehene Ritterkreuz erster Abtheilung des Hausordens der Wachsamkeit oder vpty cheißen Falken annehme und trage. — Nach Vorschrift des Regulativs über die Ver waltung der sächs. Stiftung vom 26 Juli 1811, deren Zweck ist, armen kranken konigl. sachs. Staatsangehörigen Unterstützungen zum Gebrauche der böhmischen Heilquellen zu gewähren, bringt das Ministerium des Innern die Ueberstcht über die Eafsenverhältmsse dieser Stiftung im I., 1856 zur öffentlichen Kenntniß. Die Einnahmen der Stiftung betrugen: 671 Thlr. 2 Ngr. 4 Pf, als: ITHlr. 7 Ngr. 4 Pf. Barbestand vom I. 1855, 138 Thlr. 5 Ngr. Zinsen des StiftungSvermögens, 61 Thlr. 20 Ngr. der Stiftung überwiesener Zinsenertrag des unter der Ver waltung des Ministeriums des Innern stehenden gräflich Zech'fchen Armenfonds.. Die Ausgaben betrugen: 623Thlr. 2lMgr.,4 Pf. und zwar 622 Thlr. 18 Ngr. Badeunter- MÜngen an 72 arme Kranke. 1 Thlr. 3 Ngr. 4 Pf. Porto und Postscheingebühren. Der am Schluffe des I. 1856 verbliebene baare Cassenhestand betrug daher 47 Thlr. 11 Ngr. Das Cqpitalvermögkn der Stiftung bestand in 3s50 Thlr. Unter dankbarster Anerkennung der der Stif tung in den erwähnten milden Beiträgen zu Theil gewor denen namhaften Unterstützungen empfiehlt das Ministerium dieselbe allen Menschenfreunden zu fernerer wohlwollender Beförderung. In Folge einer, andern Stiftung hat das Ministerium auch für Marienbad auf die Zeit vom Mo nat Mai bis mit Septhr. 2 Freistellen zur kostenfreien, Brunnen- und Badekur, sowie zur unentgeltlichen übrigen Verpflegung im dasigen Badeknrhospitale zu vergeben. Die' Gesuche um Unterstützung aus ohigen Stiftungen sind I),,dt«rch ärztliche und obrigkeitliche Zeugnisse ») über die Nothwrndigkeit der beabsichtigten Kur unter Angabe des empfohlenen Badeortes und d) über die HilfSbedMigseit, des, zu Unterstützenden zu begründen und 2) bis zu Ende des Monats März bei dem Ministerium des Innern an zubringen. — Am 14 d. M. läuft der Termin ab, bis zu wel chem die Beträge des in den beiden letztverflossenen Mo naten an Gasconsumenten abgegebenen Gases zu berich tigen sind. — In der gestr. Gerichtsverhandlung des hies. K. Bezirksgerichts stand ein früh dem Laster verfallenes Brü derpaar auf der Anklagebank, Albert Emil und Ernst Otto Schneider von hier, 23 und 20 Jahr alt, Beide schon mit Gefängniß bestraft. Der jüngere hatte bei dem Bäcker meister Hase allhier in der Lehre gestanden und war im verg. Sommer unter Veruntrauung von 4 Thalern ent laufen. Zur Cornpensation des erlittenen Schadens hatte, Herr Hase die Effecten desselben auszuliefcrn sich gewei gert, und nachdem mehrere Bittgesuche des jüngeren um Verabfolgung derselben fruchtlos geblieben, war mit dessen Einverständniß von, dem altern Bruder am 19. Januar d. I. an Hasen ein Brief geschrieben worden, in welchem er unter den schamlosesten Schimpfreden mit Brandstiftung und sonstiger furchtbarer Rache droht, wenn er die Effec ten nicht herausgäbe. B"ide Brüder sind der betreffenden Thatsachen vollkommen geständig und der Gerichtshof ver- urthrilte den ältern Schneider zu I Jahr 3 Mon. und den jüngeren zu 1 Jahr Arbeitshaus. — Die zweite Ver handlung betraf den Handarbeiter Rätzsch von hier, 29 I. alt, schon einmal wegen Diebstahls und einmal wegen Be drohung mit je 2 Jahr Arbeitshaus bestraft. Derselbe hatte bereits im Jahre 1853 den Hrn. Polizeiactuar Bitkow all hier wegen einer ihm auferlegten Gefängyißstrafe mehrfach lebensgefährlich bedroht und war infolge dessen mit 2 Jahren Arbeitshaus bestraft worden. Nach seiner Rückkehr hatte er Herrn Aetuar Bitkow abermals theils brieflich, theils durch Äußerungen gegen den Stadtgensd'armen Gemens bedroht? angeblich, weil er durch ihn sein Lebensglück verloren habe. Der Vorsitzende (v. Criegern) hält dem Jnculpaten das Widersinnige seiner Handlungsweise, deren er geständig,, vor, Letztere? weiß jedoch einen vernünftigen Grund zu