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Dresdner Nachrichten : 12.06.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185706122
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18570612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18570612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-06
- Tag1857-06-12
- Monat1857-06
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 12.06.1857
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M ISS Freitag, den 12. Juni. 1857. Erscheint tagt. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu S Pf. werden bis Abends 7.Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen- 1. Avon» nenient » Vierteljahr 1 Thlr., (60 Zeilen umntgeldl. Inserate); 2. Abonnement s Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Äefemng in's Haus. Für auswärts durch die Post h Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee 6 u.Maisenhausstraße h pt» Local- und Proviunal-Nachrichten. Dresden, den 12. Juni. Es circulirt hier das beunruhigende Gerücht, Se. M- der König sei in Stresa erkrankt. Das »Dr. I." kann auf Grund von Erkundigungen, die es an unterrichteter Stelle eingezogen, versichern, daß das erwähnte Gerücht vor, einer Erkrankung Sr. K. M. erfreulicher Weise aller und jeder Begründung entbehrt. — II. MM. der König und die Königin von Preußen sind vorgestern Nachm, nach Leplitz abgereist. — Der gestrigen Feier des Fronleichnamsfestes in der kathol. Hofkirche wohnten II. MM. die verw. Kaiserin von Oesterreich und die Königin Marie, sowie II. KK. HH. die Prinzessinnen Amalie und Auguste in den K. Cqncellen bei. Die Procession, welche sonst außer der Geistlichkeit nur aus den Gliedern des Königshauses und der dazu gehörigen Hofchargen besteht, bildete diesmal eine Anzahl Mitglieder der hiesigen katholischen Gemeinde, un ter welchen mehrere der hiesigen Herren Gesandten, sowie sonst distinguirte Personen waren. — I. Durchl. die Frau Fürstin v. Liegnitz ist, aus Schlesien kommend, gestern früh hier eingetroffen und im Hotel de l'Europe abgetreten. Dem Vernehmen nach wird Hochdieselbe einige Tage hier verweilen. — Die vorgestrige Gerichtsverhandlung bot insofern ein besonderes Interesse, als es sich um einen keineswegs klaren Jndicienbeweis handelte. Die Handarbeitersehefrau Bergmany war angeklagt, dem Viehhändler Clauß aus Siebenlehn in der Nacht vom 18.—19. Decbr. vor. Js., als er in ihrer Wohnung, bei der dort zur Untermiethe wohnenden Kludig über Nacht geblieben war, die Summe von 11 Thlr. entwendet zu haben. El. behauptete näm lich, er habe in seiner Brieftasche 13 Thlr. Papiergeld ge habt, und am Morgen nur noch 2 Thlr. darin gefunden; die Brieftasche habe in seinem Rocke gesteckt, der Rock aber auf dem Sopha gelegen nahe dem Bette, worin er mit der Kludig geschlafen. Er habe das Geld noch am Nach mittag gegen 4 Uhr in der Tasche gehabt und seitdem die Brieftasche nicht herausgenommen. Da die Kludig die ganz« Nacht nicht aufgestanden fei, so könne nur die Berg mann das Geld genommen haben. Die B läugntt die That entschieden«, sie fei gar nicht in die Stube gekom men, außer gegen 4 Uhr Morgens, als sie die Kludig selbst hereingerufen habe, um die zwei mit, in der Stube schlafenden Kinder zu beruhigen; sie habe sich dem Sopha und dem Rocke des Clauß gar nicht nähern können, ohne daß es Clauß oder die Kludig hätten bemerken müssen; sie habe auch gar nicht gewußt, daß Csauß Gksd habe. Clauß hatte alsbald Anzeige gemacht und masi hatte darauf den Bergmann bei ihrer Arrttur im Besitze eines Beutels Geld von circa 6 Thaler gefunden, tpre sie denn am 19. und 20. einige Ausgaben im Betrag von circa 1 Thaler 20 Neugroschen gemacht hatte. Ueber den Erwerb befragt, gab sie an, das Geld sich theilS von Dem, was sie von ihrem Ehemanne und von der Kludig für Wohnung und Kost erhalten, gespart, theilö aus dem Verkauf von Wandkörben »..Puppen gewonnen zu haben. Dagegen soll sie sich nach den Aussagen der Kludig vorher immer in Geldverlegenheit befunden haben, auch hat ihr Ehemann von diesen Ersparnissen nichts ge wußt; demungeachtet scheint aus den Aussagen zweier Zeu gen rc. Feiler u. Möbius hervorzugehcn, daß sie sich aller dings auch vorher schon im Besitze von Geld befunden hat. Der eidlichen Versicherung des Zeugen Klein, daß sie am 19. Abends einen Thalerschein bei ihm verwechselt habe, widersprach sie bestimmt, eben so der Angabe des Gensdar- men Texter — welche bei dessen Ausbleiben verlesen ward— daß sie das Geld bei der Arretur habe verheimlichen wollen. Trotz der Schwäche dieser Judicien hielt Staatsanwalt Held seine Anklage aufrecht, indem er sie durch ein« mehr als anderthalbstündige Rede in gewohnter scharfsinniger Weise begründete. Mit Talent und Geschick trat ihm zwar der Vertheidiger, Adv. Gerlach, entgegen, indem er Freisprechung seiner Clientin beantragte, da der Beweis des objektiven Thatbestandes durchaus mißlungen, der Be sitz des Geldes aber recht wohl erklärlich Und, der recht mäßige Erwerb beinahe nachgewiesen sei; aslein dessenun geachtet nahm das Erkenntniß den Schuldbeweis für er bracht an und verurtheilte die Angeklagte zu 5 Monaten Gefängniß. — Gestern wurde eine Gerichtsverhanqlung abgehal ten, in welcher 19 Zeugen erschienen waren Und Hr. Ap pellationsrath Wilke selbst den Porsitz führte. Die Staats anwaltschaft und Dertheidigung waren durch die Herren Held und Fränzel betreten. Auf oer Anklagebank befand
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