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Dresdner Nachrichten : 25.07.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185707253
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18570725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18570725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-07
- Tag1857-07-25
- Monat1857-07
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 25.07.1857
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nur- se r- KV mei stück, für des ver- mse. lind kN. Ng nst- lk lind nd- !der ns- gr- eg Uü rnr lchü ^ n / I I 'L' ^ ^ ei. X > ' M I? I l> l.sür Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Sonnabend, den 2». Juli. 1857. Erscheint tägl. Morg. 7 Uhr, Inserate,die Spaltzeite »u b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—S Uhr) angenommen. 1. Abon» ntyient j Vierteljahr 1 Thlr.,(6ü Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement ä Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung iu's Haus. Fm auswärts durch die Post ä Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee 6 u. Waisenhausstraße 6 pt. Local- und Provinnal-Nachrichten. Dresden, den 25. Juli. Se. M. der König hat seine Theilnahme für das naturhistorische Museum abermals durch einen Akt von hoher Gnade bewiesen, durch welchen der zoologischen Bi bliothek desselben eins der kostbarsten und wichtigsten W«rke, ein Prachtexemplar von Audubon's berühmten ÄtzMärvpests anä Liräs ot klvrtk ^merioa", in 10 Bdn. «ntt 050 illuminirten Abbildungen aller bis jetzt entdeckten Gaugethiere und Vögel der Verein. Staaten, durch das Ministerium des K. Hauses einverleibt wurde. Der leb hafte Verkehr mit Amerikanern, welcher eben hier in Dres den besteht, und der von Zeit zu Zeit immer wechselnde Aufenthalt amerikanischer Naturforscher Hierselbst erhöht noch die allgemeine Bedeutung und den von Vielen tief «mpftindenen Dank für diese wahrhaft königliche, höchst erfteuliche Gabe. u — In der gestrigen öffentlichen Gerichtsverhandlung wurden Erkenntnisse über 4 Einsprüche verhandelt. Der hiesige Einwohner H. C. Reichmuth hier, ein unnützes, wegen Eigenthumsvergehen schon mehrfach mit Arbeits und Zuchthausstrafe belegtes Subject, hatte in der Nacht vom 21. bis 22. April d. I., zu welcher Zeit er sich ob- dachlos umhergetrieben, aus einem im Bau begriffenen Hause zu Löbtau zwei Maurerschurzfelle und eine wollene Jacke gestohlen und verkauft. Vom Gerichtsamte Dres den war er trotz seines Läugnrns auf Grund des unzwei felhaftesten Jndicienbeweises zu der Strafe von 1 Jahr Arbeitshaus verurtheilt worden. Dennoch trug er auf Klagfreisprechung an, statt welcher natürlich die Bestätigung des ersten Urtels erfolgte. — Die Ehefrau des Schirrmei sters Bienert in Lockwitz Hatto im Oct. 1856 einen von wen Pstugochsen lahm getretenen kleinen Hasen vom Felde mitgenommen, ihn desselben Abends dem Schuhmachek- ,meifier Kcötzsch und dieser ihn nach dreiwöchentlichem Be sitz und erfolgter Heilung dom Tagarbeiter Henker ge schenkt, bei dem er jedoch am zweiten Tage verendet ist. Der Gendarm hatte mittlerweile von den genannten Per sonen Erst»« des Wilddirbstahls, di« beiden Andern der Partner« angeklagt, de» Zagdinhaber Kaufm. Kämmerer den Hafen zu 5 Ngr. gewürdett- und es waren infolge dHest die Bionort zu 4, KlStzfch und Henker zu 2 Lagen Gefängniß verurtheilt worden. Hr. Adv. Kretzschmar hielt eine wohlgesetzte Vertheidigungsrede für die Ang., in wel cher er sich zuvörderst über die Naturgeschichte des Hasen verbreitete, dann darzuthun suchte, daß ein sv kleines Häs chen kein jagdbares Thier, auch eine ganz werthlose Sache sei, da es ohne die Dazwischenkunft der Bienert nothwrn« dig hätte umkommen müssen, den Ang. aber in keiner Weise eine gewinnsüchtige Absicht vorgrworfen werden könne. Er trug daher auf Freisprechung an. Der von der Ver- thcidigung vargelegten Ansicht schloß sich Hr. Staatsanw. Held, wenn auch zum Lheil auf anderm Wege und aus andern Gründen, an, namentlich, indem er bestritt, daß der sehr strict gehaltene Art. 12 des Forststrafgefetzes hier nicht in Anwendung kommen könne, weil weder eine Abwehr, noch eine Vertreibung des Wildes stattgefunden habe. Der Gerichtshof sprach die Ang., die eine widerrechtliche Absicht und ein Bewußtsein der Rechtswidrigkeit bei Aneignung des Häsens nicht gehabt und irgendwelche Anstalt zur Vrr« werthung desselben nicht gemacht, auch ihrem Gebühren vollständige Oeffentlichkeit gegeben hätten, alle drei strafft«. So geringfügig die Sache erscheint, so wichtig ist sie doch für die rechtliche Beurtheilung. — Den dritten Einspruch erhob der wegen Widersetzlichkeit gegen zwei Gendarmen mit 1 Monat Gefängniß bestrafte Mühlführer Ivb. Lösch bor aus Bosewitz. Hr. Staatsanw. Held verwendete sich zwar für Herabsetzung der Strafe, weil der datnals schwer betrunkene Löschbor sich in einem minder zurechnungsfähi gen Zustande befunden habe; der Gerichtshof bestätigt«- je doch das Erkenntniß der erste») Instanz. ^ Der Garten- nahrungsbcsitzer W. M. Görke in Kunsiersdotf war wegen eines ihm beigemessenen Ketten« und Zinkdlechdiebstahls von dem Gerichtsamte Schönfeld -klafft«, jedoch in Ab stattung der erwachsenen Kosten verurtheilt worden. Der Gerichtshof hob letztere" Bestimmung aüf Grund des Ack. 306 der StrafproceßordnuNg äüf. Die nächste Sitzung findet künftigen Dienstag statt. — IN Oesterreich ist den Zeitungen die Ankündigung resp. die Anpreisung von Traumbüchern und dergleichen, den Aberglauben befördernden Schriften verboten worden. Ebenso dürfen die Buchhändler dergleichen Schriften Nicht öffentlich auSlegen. Bravo! Denn mir Brdr»Mn lesen wir ähnliche Ankündigungen noch immer sogäd ist offiziel len deutschen Zeitungen. '
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