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Dresdner Nachrichten : 17.10.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185710174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18571017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18571017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-10
- Tag1857-10-17
- Monat1857-10
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.10.1857
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-b.H'S >- s! Tageblatt M S9V. Unterhaltung »nd Geschäftsverkehr. Sonnabend den 17. October. 1857. Erscheint lägt. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile >u b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Ubr) angenommen. 1. Abon nement L Vierteljahr 1 Thlr., <68 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement L Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in'« Haus Für auswärts durch die Post L Vierteljahr 19 Ngr — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: IobanneS-Allee 8 u. Waisenkausstraße 8 pt. Local- und Proviurial-Aachrichteu. Dresden, den 17. October. Eine telegr. Nachricht des „Dr I.- meldet aus Ber lin, daß das Befinden des Königs von Preußen erfreu liche Zeichen allmälig fortschreitender Besserung darbiete. — Ueber das Befinden I. K. K. H. der Erbgroß- hcrzogin von Toskana sind Nachrichten eingegangen, nach denen sich das Fieber wieder bedeutend vermindert bat. — Mittwoch Abend 6 Uhr traf I. M. die Königin- Mutter der Niederlande mit zahlreichem Gefolge, von Muskau kommend, hier ein und nahm im „Hotel Royal" ihr Absteigequartier. I. M. gedenkt sich mehrere Lage hier aufzuhalten. — In diesen Tagen ist den für die bevorstehende Wahl eines Abgeordneten hiesiger Stadt zur Zweiten Kam mer der Ständeversammlung erwählten Wahlmännern die Liste der zu Abgeordneten Wählbaren zugestellt worden. Die Zahl Derer, welche als Hausbesitzer zu Abgeordneten wählbar sind, d. h. welche seit 3 Jahren mit einem Hause in der Stadt oder deren Weichbild ansässig sind und we nigstens 10 Thlr. jährlich an Grundsteuern entrichten, be trägt 1195. Auffallend gering ist dagegen die Zahl Derer, welche als Nichtangesessene wählbar sind; sie beträgt nur 83, einschließlich Derer, welche auf Grund des Wahlge setzes als Mitglieder des Stadtraths oder des Stadt- verordnetencollegiums wählbar sind und als solche, ohne daß es ihrer Anmeldung bedarf, in die Liste der Wählbaren ausgenommen wurden. Vergleicht man die einschlagenden Bestimmungen des Wahlgesetzes, so zeigt sich augenblicklich, daß es außer den als Hausbesitzer zur Wahl Befähigten noch eine große Anzahl von Bürgern hier geben muß, welche unterlassen haben, sich als Wähl bare anzumelden. Denn wählbar sind überhaupt alle Diejenigen, welche entweder ein Vermögen von 6000 Thlrn. besitzen oder ein sicheres Einkommen von 400 Thlrn. jähr lich haben, oder hier (als in einer großen Stadt) 30 Thlr. an directen Real- und Personal-Landesabgaben zahlen und außerdem seit drei Jahren Staatsangehörige oder wesent lich in hiesiger Stadt aufhältlich gewesen sind und das Bürgerrecht hiesiger Stadt erlangt, beziehendlich als Ge« werbtreibende ihr Gewerbe bereits seit drei Jahren betrie- ! den haben. Auch ist durch das Erläuterungsgesetz vom 1 November 1834 unter dem Vermögen nicht bloS Mobiliarvermögen, sondern alles und jedes nach Abzug etwaiger Schulden verbleibende Vermögen zu verstehen, unter das sichere Einkommen werden neben Capitalzinsen auch die nach Abzug der Oblasten verbleibenden Reiner träge solcher Grundstücke, die im Jnlande gelegen sind, eingerechnet, und es bedarf keiner förmlichen Darlegung des schuldenfreien Vermögensbestandes und Einkommen-, sondern es genügt schon das Einverständniß des StadtrathS und der Stadtverordneten über die Richtigkeit des Anmeldungs grundes zur Aufnahme eines sich Anmeldenden in die Liste der Wählbaren. Gesetzlich ist also die Anmeldung sehr er leichtert. Trotzdem beträgt die Zahl der hiesigen Bürger, welche sich als nichtangesessene Wählbare angemeldet und legikimirt haben, nicht mehr als vier. — Die Wahl eines Landtagsabgeordneten für hies. Stadt und seines Stellvertreters wird nicht am 26., son dern schon am 24. Oct. ftatifinden. — Für den gestr. Tag hatte sich das Gericht eine lange Arbeit vorgenommen: 3 Einsprüche standen auf der Tagesordnung. Der erste war — zum ersten Male seit Einführung der neuen Strafprozeßorbnung — von der K. Staatsanwaltschaft gegen ein Erkenntniß des GerichtS- amtes im Bezirksgericht erhoben. A Bunzel, geb. aus Karzomusch in Böhmen, hatte ihrer Dienstherrschaft all- hier aus Bosheit darüber, daß sie ihr eines Abends einige Schimpfreden angehängt, des andern Morgens ein seidnes Kleid total zerschnitten, infolge welchen Vorfalls auch zu Tage kam, daß sie derselben mehrere, auf 1 Thlr 20 Ngr. gewürderte Gegenstände gestohlen batte. Das Gericht hatte sie deshalb zu 4 Wochen Gefängniß condemnirt, wovon 3 Wochen auf die boshafte Beschädigung fremden Eigenthums, 1 Woche auf die concurrirenden Diebstähle gerechnet waren. Die K. Staatsanwaltschaft, der dieses Erkenntniß am 30. Sept. mitgetheilt worden, hatte jedoch dagegen Einspruch erhoben, weil die Strafe zu niedrig er scheine. Herr Staatsanwalt Held führt die Gründe auf, welche zur Erhebung des Einspruchs vermocht hätten Er giebt zwar zu, daß die Ansichten zweier Richter in Bezug auf die Bestimmung des Strafmaßes in einer und der selben Sache niemals ganz gleich sein könnten, weil dieses Feld fast immer ein sehr weites sei - Sie lasse sich daher nicht gern dazu herbei, auf Aenderung der erkanntm Stra-
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