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Dresdner Nachrichten : 10.10.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185710104
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18571010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18571010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1857
- Monat1857-10
- Tag1857-10-10
- Monat1857-10
- Jahr1857
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 10.10.1857
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für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. M 283. Sonnabend den 10. Oktober. , 1857. - ! - . > >, ^ , , > >7 , , ^ ^ -»,— Erscheint tägi. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von II—2 Uhr) angenommen. 1. Abon» nement s Vierteljahr I Thlr., (6Ü Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement s Vierteljahr 15 Ngr. bei uncntgcldl. Lieferung in's HauS. Für auswärts durch die Post ä Vierteljahr IS Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee K u. Waisenhausstraße k p'. Local- und Provimial-Uachrichteu. Dresden, den 10 Oktober. Die Leiche der verewigten Prinzessin Marie K. H. wird heute Nachm., von 1 bis 5 Uhr im K Schlosse öffentlich ausgestellt werden und sodann Ab. 7 Uhr in der üblichen (nichtöffentlichen) Weise deren feierliche Beisetzung in der kathol. Hofkirche stattsinden. — Ueber das Befinden I. K. K .H. der Erbgroß herzogin Anna von Toscana sind bis zum 8. d. M. rei chende Nachrichten eingegangen, nach welchen zu den Ma sern, an welchen Höchstdieselbe erkrankt ist, das mit dem Namen Migliaria bezeichnete Friese! hinzugetreten war. Der Krankheitszustand ist jedoch ein keine besonderen Be sorgnisse erregender. — Der Entwurf einer Gewerbeordnung für das Kö nigreich Sachsen wird, soviel man darüber vernimmt, auf dem nächsten Landtage schwerlich zur Vorlage und Bera- thung gelangen, da die Prüfung der cingegangenen Gut achten und die nochmalige Berathung im Einzelnen, welche der definitiven Feststellung des Entwurfs vorausgehen müs sen, in der gegebenen kurzen Zeit kaum möglich erscheint. — In Dresden wird die Wahl eines Landtagsab geordneten und Stellvertreters, wie verlautet, am 26. Oct. stattsinden. — Es bestätigt sich, daß der hiesige ruff. Gesandte, Baron v. Schröder, der diesen Posten seit länger als 30 Jahren bekleidet und hier sich allgemeiner Achtung und Beliebtheit erfreut, auf sein Ansuchen in den Ruhestand treten wird; doch gedenkt er auch für die Zukunft in Dresden wohnhaft zu bleiben. — In der letzten Sitzung der hiesigen Stadtverord neten wurde Hr. Kaufmann H. E. Leuteritz an die Stelle des ausgeschiedenen Hrn. Kaufmann Wachler zum Stadt rath auf Zeit gewählt. Ferner wurde zur Inangriffnahme der Sandsteinröhrenlegung auf der Jakobs-, Röhrhofs- u. großen und kleinen Reitbahngaffe die Genehmigung aus gesprochen und die hierzu nöthige Summe bewilligt. Zum Schluß erklärte sich das Collegium für Erlaß der Amts probe des an der Annenrealschule angestelltrn Lehrers Aug. Mende, wie auch, daß gegen dessen Person, Lehre und Le ben etwas nicht rinzuwenden sei. , — Unter den in der gestrigen öffentlichen Gerichts sitzung verhandelten Gegenständen befand sich der von dem Redacteur der „Const. Ztg." gegen ein Erkenntniß des K. Gerichtsamts für Strafsachen im hies. Bezirksgericht er hobene Einspruch. Hr. Adv. Siegel hatte nämlich als Re dakteur der genannten Zeitung in Nr. 211 vom v. I. einen Artikel über die Fürstenschule in Meißen ausgenom men, dessen Verfasser, Hr. Leutnant Ritter auf Pochra, auf Antrag des K. H. Cultusministeüums zu 28 Thlr. Geldstrafe verurtheilt wurde, wobei sich derselbe auch be ruhigte. Im Anschluß an diesen Artikel enthielt dir »Const. Ztg." einen zweiten über die Fürstenschule in Meißen, des sen Verfasser Hr. Adv. Siegel zu nennen nicht autorisirt war und den er daher selbst vertrat, weshalb er zu 15 Thlr. Geldstrafe und Tragung der Kosten und gesetzlicher Genugthuung verurthcilt wurde, wogegen er Einspruch er hob. Das K. Cultusministerium hatte in den beregten Artikeln »böswillige Verleumdungen und Verdächtigungen" gefunden, die es nicht ungeahndet lassen könne, und das Erkenntniß nannte dieselben in der Form „ehrverletzend" und fand darin eine „Beleidigung" der gedachten Anstalt. Da es seit der Einführung der neuen Gerichtsorganisation der erste Preßproceß war, der auf diese Weise zur öffent lichen Verhandlung kam, hatte sich ein zahlreiches Publi kum dazu eingefunden, welches derselben mit gespannter Aufmerksamkeit folgte. Als Vertheidiger des Angeklag ten fungirte Hr. Advocat v. Schaffrath, als Vertreter des K. H Cultusministeriums Hr. Adv. Franz Adolf Schmidt. Die Rede des Herrn Adv. v. Schaffrath, die einen lei denden Grundgedanken, überhaupt eine logische Ordnung vermissen ließ, war gleichwohl von großer Wirkung. Der selbe stellte entschieden in Abrede, daß in den Bemerkun gen des incr. Artikels — der Zustand der Fürstenschule war ein betrübender genannt, diese selbst mit einem Zwinguri verglichen und behauptet worden, daß die Fürstenschüler durch den Mangel an der nöthigen körper lichen Bewegung die wohlfeilere Vorbereitung zur Univer- l sität oft mit der Zerrüttung ihrer Gesundheit bezahlen müßten — ein tadelnder Ausspruch enthalten sei. Ob wohl er auf der genannten Schule nicht ganz zum römi schen Augur gebildet wordMM j hoffe er gleichwohl eine Freisprechung vorher. Die Gründe durch welche die Straf barkeit des Ang. begründet werden solle, seien gesucht, daS ihn verurtheilende Erkenntniß ein Kettenschluß von, um
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