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Dresdner Nachrichten : 15.01.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-01-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185801151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-01
- Tag1858-01-15
- Monat1858-01
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.01.1858
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Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 15. Freitag den 15. Januar Erschemt lägt. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeile zu b Pf. werben bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 1t—2 Uhr) angenommen. 1. Abon nement s Vierteljahr 1 Thlr., (60 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement s Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's Hans. Für auswärts durch die Post »Vierteljahr 19 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee 6 u. Waisenbausstraßc 6 pl.; Local- un- Provimial-Nächrichten. Dresden, den 15 Januar. Se, M. der König hat den Finanz-Vermessungs Jn- spector H M. Preßler zum Finanzvermessungt-Director ernannt. — Ein ferneres aus Florenz hier eingegangenes Te legramm besagt über das Befinden der Frau Erbgroßher zogin Folgendes: »Der Verlauf des Wochenbettes schrei tet regelmäßig fort. Die Neugeborne erfreut sich der besten Gesundheit." (Dr. I.) — Vorgestern Abend 8 Uhr fand in den Sälen der zweiten Etage des K. Schlosses der erste diesjährige große, ven mehr als 50l> Personen besuchte Hofball statt. Die ausserordentlich belebten Tänze dauerten bis nach 1 Uhr, zu welcher Zeit sich der Hof zurückzog. Se. K. H. Prinz Georg war durch Unwohlbefinden verhiüdert, an dem Balle Thril zu nehmen. — In der kathol Kirche der Neustadt fand auf Ver anlassung des K. K. Oesterr. Gesandten, Fürsten v. Met ternich, gestern Vorm. 11 Uhr für den Feldmarschall Ra detzky ei» feierliches Requiem statt, welchem Se. K. H. der Kronprinz, die Herren Staatsministrr v. Beust und v. Rabenhorst, der K. K. Gesandte Fürst v. Metternich nebst Frau Gemahlin, so wie die übrigen Mitglieder des diplomatischen Corps, die Generalität und das Offizier corps und die zur Zeit hier anwesenden K. K. Oesterr. Offiziere beiwohnten. — Aus Allerhöchsten Befehl begab sich diese Nacht eine alle Waffengattungen repräsentirende Deputation der Armee nach Wien, um daselbst der Leichenfeier des Feldmarschalls Radetzky beizuwohnen. Die Artillerie ist durch Se. Erc. den Hrn. Kriegsminister Generalleutnant v. Rabrnhorst, die Infanterie durch Se. Exc. den Hrn. Generalleutnant v. Friederici, die Reiterei durch den Com- Mandanten des Gardereiterregiments Hrn. Oberst v. Apel und der Gtneralstab durch seinen Chef, den Hrn Oberst v. Stieglitz, vertreten. — Der K. S. Kreisdirector und Regierungsbevoll mächtigte für die Leipzig-Weißenfrlser Eisenbahn, v. Burgs dorff zu Leipzig, hat vom König von Preußen den rochen Adlrrordrn zweiter Gaffe erhalten. — Der bei der zweiten'Kammer eingegangene Ge setzentwurf, Nachträge zu dem Gesetze vom 1. Juli 1840, die Errichtung einer Pensionskasse für die Wittwen und Waisen der Lehrer an evangelischen Schulen betr. enthalt folgende Bestimmungen : §. 1. Aus der für die Wittwen und Waisen der Lehrer an evangel. Schulen durch das Gesetz vom 1. Juli 1840 errichteten Pensionskasse sollen die Wittwen ulü) ehclciblichen Kinder der Theilnehmer, statt der 8 7 festgesetzten, vom 1. Juni 1858 an folgende erhöhte Jahrespensionen erhalten: a) die Wittwc eines Lehrers erster Klasse 75 Thlr., d) die Wittwe eines Leh rers zweiter Klasse 50 Thlr, o) jede Waise bis zum er füllten 18. Lebensjahre, so lange die Mütter derselben letzt, ein Fünfkheil, nach dem Tode der Mutter aber drei Zehn- theile der Wittwcnpension. 8- 2. Diese erhöhten Pensio nen werden nicht nur den Wittwen und Waisen, welche nach Erlassung dieses Gesetzes in den Genuß treten, son dern auch Denen gezahlt, welche schon im Genuß der 8. 7 des Gesetzes vom 1. Juli 1840 bestimmten Pensionen stehen. 8 3. Bis zur Höhe der hier geordneten Waisen pensionen kann auch das Ministerium des' Cülkus un öffentlichen Unterrichts den nachgelassenen Kindern verstor bener Lehrer, welche Theilnehmer der Kasse gewesen und bis zu ihrem Tode geblieben sind, unter den 8 7 des Gesetzes gestellten Voraussetzungen, nach erfülltem 18 Le bensjahre Unterstützungen gewähren. 8- 4. Im Ucbrigen bewendet cs allenthalben bei den Bestimmungen des Ge setzes vom 1. Juli 1840 — Einen Bericht über die letzten Verhandlungen der ersten Kammer bezüglich des Antrags auf Vereinfachung der Staatsverwaltung geben wir morgen. — Von gestern ab hat die Leipziger Bank den Dis kont für Wechsel und Anweisungen auf 6 Procent, den für Pfänder auf 6^ Procent herabgesetzt. — Die Gesellschaft der 39er hat dem Hits. Bürger hospitalfond anderweit ein Geschenk von 6 Thlrn. verehrt. — Der hiesige „pädagogische Verein" begeht am 30. d. M. die Gedächtnißfeier seines 25jähr. Bestehens. Die selbe wird zunächst von Nachm. 4 Uhr an im Saale der Stadtverordneten stattsinden und in einer Festrede, im Bortrage eines die 25jährige Wirksamkeit des Vereins und seine Erlebnisse umfassenden Berichtes, in Gesängen und in der Aufführung eines zu dieser Feier componirten Psalms bestehen, worauf von'7 Uhr all iü dem Locale des Kauf-
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