Dresdner Nachrichten : 05.04.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185804051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-04
- Tag1858-04-05
- Monat1858-04
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- Dresdner Nachrichten : 05.04.1858
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Seger ^uv. ein Wechfelgeschäft ganz eigner Art unter Bürg schaftsleistung für Trennwolfen vermittelte, wornach Letz terer Hrn. Seger unter'm 14. Aug 1857 ein am 15. Ort. deff I. nach Wen srlrecht zu bezahlendes Schulddo- cument für in guter Beschaffenheit erhaltene Maaren incl. 10 Thlr. baaren Geldes ausstellte, und dafür nach und nach für 71 Thlr. verschiedene Maaren erhielt, die T. vor- aussctzlich gar nicht mit Vortheil weiter vertreiben, bei de ren Verkauf er vielmehr offenbaren Verlust erleiden mußte. Es war dies in kleinen Einz^lposten geschehen, je nachdem, wie der Ine. angiebt, Hr, Seger die Maaren disponibel gehabt, nämlich in Cigarren, Muskat Lunel, St. Julien, Edampagner (» 1j Thlr.), 5 Fäßchen Senf, 1 Fäßchen Anchovis u. dergl. m. Trcnnwvlf und Hennig behaup teten, die Maaren seien Ersterem zu sehr hohem Prelle un gerechnet worden, was Hr. Seger natürlich bestritt; Trenn, wolf will aber nur 20—25 Thlr. aus den Maaren, dir ihm mit 7l Tblr. angercchnct wurden, gelöst haben. Hen- nig war hierauf bei dem Zahlungsunvermögen Trennwolfs auf dem Wege des Civilproccsses von Hrn Seger wegen Einhaltung der geleisteten Bürgschaft in Anspruch genom men, Trennwolf aber in Anklage wegen Betrugs und De sertion, eventuell Entfernung vom Urlaubsorte gesetzt wor den, bei welcher auch die Staatsanwaltschaft allenthalben stehen blieb, die Vertheidigung aber (Hr. D. Schaffrath) nur Betrug bei Verträgen und Desertion gar nicht zu geben wollte, da nur noch 6 Wochen bis zur Erfüllung der Kriegsreserve gefehlt hätten und es nicht zu erwarten gewesen wäre, daß T. noch zur Leistung einer desfallsigen Pflicht jemals hätte in Anspruch genommen werden kön nen; höchstens dürfe ihn nach Art. 112 des Militärstraf» gesctzbuchs der Vorwurf des sehr gelind zu bestrafenden Ungehorsams treffen. Der Gerichtshof verurtheilte Trenn wolfen wegen Betrugs zu 1 Jahr 6 Mon. Arbeitshaus unter Zusetzung von 1 Monat desgl. für unternommene Desertion. Gesetz, die Einführung eines allgenieinen Landesgewichts und einige Be stimmungen über das Ma.-ß- und Gewichtswesen im Allgemeinen betreffend. Vom 12. März 18S8. (Fortsetzung.) § 10. Im inländischen öffentlichen und geiverblichen Verkehre dürfen nur solche Gewichtsstücke, Maaße und gleicharmige Balken waage» gebraucht werden, welche mit dem Stempel einer zum Ar chen berechtigten inländischen Behörde versehen sind. Zuwiderhand lungen sind das erste Mal mit 10 Ngr. bis 5 Thaler Geld, in Wiederholungsfällen »>it Geld bis zu 10 Thlr. oder Gefängniß bis z» acht Lagen zu bestrafen. Auf die Waagen der Apotheken, auf unglcicharmige Waagen, auf Gebinde und auf Maaße, welche aus einzelnen von einander zu lösenden Theilen bestehen, leidet diese Bestimmung keine An wendung. K 11. Der Gebrauch unrichtiger Gewichte oder Maaße im öffentliche» gewerblichen Verkehre wird, auch wenn dieselben »ach Benennung und Einthcilung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, da« erste Mal mit 1—50 Thaler Geldbuße, in Wie derholungsfällen mit acht Tagen bis vier Wochen Gefängniß bestraft. Die Consiscation unrichtiger Maaße und Gewichte tritt neben obiger Strafe und zwar auch dann ein, wenn ein Fall wirklichen Gebrauchs sich nicht Nachweisen läßt. Ist die Unrichtigkeit nur als Folge zu weit vorgeschrittener Abnutzung sonst richtig gestempelter und den gesetzlichen Bestim mungen entsprechender Gewichte oder Maaße zu erkennen, so tritt die EonfiScalion nur dann ein, wenn die Unrichtigkeit sich nicht sofort durch das Aichamt beseitigen läßt; der Eigenthümer ist sol chenfalls das erste Mal ganz straflos zu lassen, in Wiederholungs fällen aber mit Geld bis zu 10 Thaler oder Gefängniß bis zu vierzehn Tagen zu bestrafen. Vorstehende Bestimmungen leiden auch auf den Gebrauch bc- ziehendlich Besitz unrichtiger Waagen dergestalt Anwen dung. daß die Consiscation in allen Fällen einzutreten hat, wo die Unrichtigkeit nicht sofort verbessert werde» kann, die Straf e aber nur dann zu. verhängen ist, wenn die Unrichtigkeit dem Besitzer bekannt war. (Fortsetzung folgt) kömKliektw llotlllvruoz. Montag den 5. April Maria Stuart Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Mortimer — Herr Jauner vom Hofburgtheater in Wien a>s Gast. Anfang 6 Uhr. Ende nach 0 Uhr. üierttiri'. Montag, den ö. April: Zweites Auftreten der Missis Sarah, Elizabeth und Helene Gunntß, ersten Tänzerinnen vom Drurylane-Theater zu London Zum 1. Male: Sein Herz ist in Pirna Poffe in 1 Akt von A. Weirauch. Hierauf: Llrnnii «1« trai« — VN« tt»r«« <Sr«««8 ausgef. von Missis Sarah, Elizabeth und Helene Gunniß. Diesem folgt: Männertreue, oder: So sind sie Alle. Lustspiel in 1 Akt von Albrecht. Dann: Ungar. Nationaltanz, ausgef. von M. Sarah u. El. Gunniß. Hierauf: Paris in Pommern. Vaudeville-Posse in 1 Akt von L. Angely. Heymann Lcvy — Herr Emil Thomas vom Stadttheater in Gör litz als Gast. Zum Schluß: Lfll-ipttKnoI« — Ir» 4 «II nett«, ausgeführt von Missis Sarah und Elizabeth Gunniß. Anfang 7 Uhr. Ende 0>/x Uhr. Dienstag, den 6. April. Dritte Gastdarstellung der Missis Sarah, Elizabeth und Helene Gunnis. Dazu: Ecksitz im Parquct. Posse in 3 Akten von A. Weirauch. Hübner — Hr. E. Thomas. von Zink werden billig verliehen: große Klostergasse 1. l^ineL« 8v1»68 üa<1 vom Ile»'!'» AllMtlil'eetol' H»i»«rrLav«t. ffl Ouvertüre ru ssra Diavolo von ^uber. 2. Lboi un<1 Iriumpkrug aus Lonraclin v. stiller. 3. laebeslr »ume, Wglrer von Dsnner. §4. >»j»den-0uuärille von 8lr»uss. A5. Ouveilure ru Oberon von Weber. »6. b'iniile »us der tliclin von ltnlev^. 7. KIis»bolb-W»lrer von 8lr»uss. 8. Dresdner 6emütks-?oIIiÄ von Itünerlurst. 9. Ouvertüre rum I^aoktlgger v. 6r»n»«I» v. Arvulrer. 10. Duett »us lell von liossini. 11. Vortsnrvr, Wslrer von Hugo llünerlorsl. 12. llOotireitsmsrsok von ütenclvlssobn. 13. Der lVeuigkeitslirümer, ?olf-ourri von Oungl. 14. kinale aus clen Hugenotten von sslo^erbeer. 15. Isubenllng, Wslrer von ss»brb»eb. 16. Okllop di brkvura von 8vliulkoff. 2j 3» A> c 1. l 2. l 3. l 4. I 5. l 6. b 7. 1 8. d < 1. l 2. I - ? -G.--L - k ßS. -> 3 3. 1 4. l 5. i 6. < 7. t 8. i 8- 9. l 10 < -L« II. l 12 l ßS Ile« rrl 1. ? 2. I) 3. 4. I' 5. 0 . s> 6. A 1. 8 S. ^ 3. L- . 3 4. „l «» — In
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