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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-07-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186007265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-07
- Tag1860-07-26
- Monat1860-07
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.07.1860
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„diesem Plane, und zwar mit aller Kraft vorzugehen, so richten „wir an die Herren Stadtverordneten das Gesuch „ury Zustimmung zu Verausgabung obengenannter Kosten." Bericht de- Ausschusses zu« Bauwesen hierüber. Als der Rath unter dem 12./13. März d. I. den Stadtver ordneten die Ermiethung deS LüderSschen Hauses zu Schulzwecken angezeigt hatte, beantragten diese, wie sie schon bei dem umfäng lichen Baue eines Waisenhauses und einer in dessen Nähe zu stellenden Bezirksschule vergeblich gethan, die Ausschreibung der Concurrenz rücksichtlich des Bauplanes. In Rücksicht aus die ihnen bekannt gewordene, der Concurrenz abholde Ansicht des Rache- fügten die Stadtverordneten jedoch noch den weiteren An trag hinzu, daß der Rath, wenn er zur Bauconcurrenz sich nicht entschließen könne, mindestens die Kräfte der hiesigen Gewerken und Architekten benutzen möge. Dieser am 19. März d. I. an den Rath gelangte Antrag ist sicher als ein rechtzeitiger anzusehen, da die nun fertigen Zeich nungen erst im Juli 186V an die Stadtverordneten gelangt sind. Einer von einem RathSmitgliede erhaltenen Mittheilung zufolge sind die Anträge der Stadtverordneten um deswillen nicht berücksich tigt worden, weil die Entwürfe schon bestellt gewesen seien, als der Antrag der Stadtverordneten eingegangen. Die Beauftragung des Herrn Prof. Nicolai muß hiernach vom Rathe schon zu einer Zeit auSgeführt worden sein, wo er noch gar nicht wußte, ob der Kauf des Areals, auf welchem gebaut werden solle, auch genehmigt werden werde. Während nämlich am I4./19. März schon der Antrag auf ConcurrenzauSschreiben resp. Benutzung hiesiger Kräfte gestellt war, ist der Kauf des Areals erst am 14./17. April d. I. bewilligt worden. Die im neuesten Communicate angegebenen Gründe sind jedoch andere. Denn nach ihnen ist Concurrenz um deswillen nicht ausgeschrieben worden, weil einfache, bestimmt ge gebene Bedürfnisse vorliegen, (— es wird wenig Schulhausbaue geben, von welchen sich mcht Dasselbe sagen lsiße, —) und haupt sächlich weil anerkannte Dringlichkeit vorhanden sei. Diese Dring lichkeit eines schon im Jahre 1854 für nothwendig befundenen, seitdem wiederholt erinnerten Baues hat nicht verhindert, daß bis zum Eingänge der Zeichnungen des Herrn Prof. Nicolai bei den Stadtverordneten seit dem Tage des Eingangs des Antrags der Stadtverordneten beim Rathe ein Zeitraum von fast 3 Monaten vergangen tst, ein Zeitraum also, welcher fast noch einmal so groß ist, als die Erlangung der Zeichnungen für einen nach einfachen, bestimmt gegebenen Verhältnissen sich richtenden Bau im Wege der Concurrenz, und ungefähr dreimal so groß ist, als die Be nutzung der Kräfte der Stadt Leipzig erfordert haben wurde. Ja wir dürfen nicht verhehlen, daß die Zeichnungen bis heute noch nicht eingegangen, also muthmaßlich noch gar nicht fertig sind; die 4 den Stadtverordneten mitgetheilten kleinen Blätter enthalten mehr Skizzen als Zeichnungen; die Zeichnung des Baues in der Erde fehlt sogar noch ganz, obschon dieser nichts weniger als eine unwichtige Nebensache ist. Wenn nun einmal der Rath zur Benutzung einer Eoncurrenz sich nicht entschließen konnte, so lag ihm der zweite Theil des An trags der Stadtverordneten, wonach er um Benutzung der hiesigen Gewerke und Architekten ersucht worden war, nahe. Das jetzige Ralhscommunicat sagt daher auch m voller Uedereinftimmung mir dem Wunsche der Stadtverordneten und rm Gegensätze zur Con- currenzbenutzung, „daß vielmehr die geeigneten Kräfte auch am „hiesigen Orte und in nächster Nähe zu finden", und darum hat der Rath sich nach — Dresden gewendet und dre eigene heimath- liche Stadt, die „nächste Nähe" in einer Entfernung von 13»/r sächsischen Meilen gefunden. Der Ausschuß kann, da die Stadtverordneten auch die Be nutzung der hiesigen Kräfte empfohlen, sich darauf beschränken, gegen die vom Rathe geschilderte Umyunlichkeit der Benutzung einer Concurrenz darauf hinzuweisen, wie wunderbar hiernach es sei, daß dennoch so Viele und insbesondere auch f.st die meisten Magistrate Sachsens diesen Weg einschlagen — wie ferner derselbe betreten zu werden pflegt, um das Beste unter mehreren erlangten Ideen selbst zu wählen, nicht aber, um das Erlangte noch einem Superarbitrium Anderer unterwerfen zu lassen und endlich, wie leicht die Nothwendigkeit einer nochmaligen Umarbeitung des ge wählten Planes zu vermeiden ist, wenn man unter den einge gangenen, auf ein festes vorhergegangenes Programm gearbeiteten Plänen nur einen solchen wählt, welcher einer Umarbeitung nicht bedarf. Der Ausschuß bescheidet bei Lesung solcher Ansichten über Behandlung der Ergebnisse eines ConcurrenzauSschreibenS sich nunmehro, daß darnach dieses ein unpraktisches Mittel sein wird, als, wenn die Architekten wissen, daß ihre Arbeiten noch einem Superarbitrium Anderer, daß die gewählte Arbeit sogar einer noch maligen, wenn auch nur theilweisen Umarbeitung unterworfen werden solle, sie als Männer von Reputation sich hüten werden, eine Einladung zum Versuch ihrer Kräfte zu befolgen. Dm unvollständigen Vorlagen fehlt ein Kostenanschlag. Das beiliegende Verzeichniß enthält nicht etwa wirklich berechnete, son dern nur nach allgemeinen Sähen gegriffene, bloße murhmaßliche AuögangSpuncte. So ist rucksichüich detz.MttelgebaudeS, welch.- 30 Ellen Liefe und 30»/, Olle» Breite uud zwei Etagen hat, nichts angegeben als 14»/, Ihlr. per lUElle und den, den Schulzwecken bestimmten Flügeln von je 69 Ellen Länge 18 Ellen Liefe, welche ru jeder Etage drei Gchutzimmsr vou je 10 Ellen Tiefe und 18 Esten Breite, einen Corridor von 4*/, Ellen Breite, außerdem je zwei Treppenhäuser von 6 Ellen Tiefe und 18 Ellen Breite mit nur 2'/, Ellen breiten Treppen zu 24 Stufen ent halten, sind 12 Thlr. per lüElle gegriffen. Außerdem ist die lUEUe der vier Treppen ü 13 Thlr. veranschlagt. Der Ausschuß weiß, daß das Collegium mit solchen vorläufigen muthmaßlichen Rechnungen sich einverstanden bezeigen wird, spätere Mittheilung der speciellen Berechnung vorbehältlich; er hebt diesen Mangel aber hervor, weil, wenn man sich vorläufig mit der bloßen Bauskizze, mit dieser sogar ohne Souterrainzeichnung be gnügen muß, die Einlieferungsfrift der Pläne um so kürzer sein konnte. In der vorliegenden Skizze präsemirt sich die Directorialwoh- nung als das Hauptsächliche. Im Parterre sind für dm Directcr eingezeichnet ein Zimmer von 8 Ellen Breite und 10 Ellen Tiefe, ein dergl. von 3 Ellen Breite und 10 Ellen Tiefe; die erste Etage gehört ihm ganz; in dieser stehen ihm zu Gebote ein Zimmer L 7»/, Ellen Breite und 10»/» Ellen Liefe, ein gleich großes, ein k 8»/, Ellen Breite und 10»/, Ellen Tiefe, ein Salon von 10»/, Ellen Tiefe und II»/, Ellen Breite, eine Küche von 6»/, und 8»/, Ellen, eine Speisekammer und Mädchenkammer; diese Wohnung wird von einem (»>/, Ellen breiten Corridor durch schnitten, welcher den schon an dem früheren Nicolai'schen Waisen hausplane vorhandenen Fehler der Dunkelheit hat, während, wie bemerkt, die Corridors den Schulzimmern entlang, auf denen die Kinder sich oft drängen, nur ca. 4»/, Ellen breit sind. Außerdem waren anfänglich auch Theile der zweiten Etage noch für den Direktor eingezeichnet; diese enthält außer einem gleichen noch dunkleren Corridor: ein Zimmer Ir 11 und 18»/,, eins tr !0>/, und 16 Ellen, eins k 11»/, und 11 und eins k 11 und 13 Ellen in Breite und Liefe. Nachdem schon im gemischten Bauausschusse Bemerkungen hiergegen gemacht worden, zeigen sich jetzt diese vier letzten Zimmer als zur Disposition gehaltene Schulzimmer ein gezeichnet. Es hilft nichts, sich über die große Kostspieligkeit der ganzen Construction, welche nicht einmal durch Schönheit Ersatz findet, insbesondere über einen Plan, welcher fünf Treppen im Ganzen enthält und vier schmalen Treppen zu den Schulstuben den Vor zug vor zwei breiten im Centrum der Flügel anzubringenden Treppenaufgängen giebt, zu beklagen; soll, wie dem Ausschüsse ofsiciell versichert worden, das Gebäude bis Herbst dieses Jahres unter Dach gebracht werden, so mag der Bauplan sein wie er will, er muß bewilliget werden. Die Nothlage, in welche der Rath zu Leipzig durch das jahre lange Säumniß, die erforderlichen Schulgebäude zu bauen, sich verseht sieht, empfiehlt den Plan, wie wenm er auch befriedige. Da jedoch ein Logis von 100 Thlr. Mielhwerth, eine über 900 lD Ellen umfassende Wohnung für einen durch Schlichtheit des Wesens quallficmen Direktor einer Volksschule, welcher Woh nung und Arbeitsstuben, nicht aber Salons braucht, vollkommen genügend ist; für die Lehrer hingegen ein Abtretezimmer recht wünjchenswelth erscheint, so ist der Ausschuß der Ansicht, daß die im Parterre befindlichen zwei Stuben, welche jetzt als Directorial- zimmer eingezeichner sind, ausschließlich zu jenem Zwecke für die Lehrer und also nicht für den Director bestimmt werden. Da ferner die vier Zimmer in der zweiten Etage zunächst nicht gebraucht werden, insofern sie zur Wohnung des Direktors nunmehro nicht geschlagen werden dürfen, für die erste Zeit der Eröffnung der Schule die Schülerzahl nicht so groß sein wird, daß jene Zimmer als C lassenzimmer mit gebraucht werden, da ferner die Verwendung einer ganzen über 900 m Ellen umfassenden Etage zu einer Aula oder m Feierlichkeiten eine zu große Uebertreibung in Verwendung der Geldmittel sein würde, so ist der Ausschuß der Ansicht, daß sie vorläufig nicht auSgebaut werden oder daß sie nach vorgängiger genauer Veranschlagung der Kosten und nach neuer Beschlußfassung Seiten der Stadtverordneten darüber zu Wohnungen für Lehrer eingerichtet und vermiethet werden. Zur Vollendung des Schulplatzes wird von Seiten deS Raths eine Erd-Auffüllung von zwei Ellen Höhe nötkig krachtet. Dieses Erforderniß ist anzuerkennen. Aber um so mehr muß es befremden, wie eS hat geschehen können, daß der Vorbesitzer deS Areals nach der Kaufögenehmigung noch gutes Erdreich in der Tiefe von »/, Elle und darüber hat wegfahren können. DaS Erdreich gehört selbst verständlich zur Substanz des Grundstücks, eS bildet dieselbe und ist daher nichts weniger als eine bewegliche Sache. Erst einen Theil der Erde wegfahren zu lassen und jetzt mit einem vorläufig auf 800 Thlr. inSgesammt berechneten Aufwande Erdreich wieder anzufahren, ist ein Verfahren, welches der Ausschuß nicht über gehen zu dürfen glaubt. Vielmehr ist er der Ansicht, daß dieses Erdreich ersetzt werden muß, resp. derjenige, welcher da< Weg fahren deS Erdreich- zuaelassen oder nachzusehen hat, den dadurch der Stadt verursachten Schaden ersehen muß.
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