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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186007198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600719
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-07
- Tag1860-07-19
- Monat1860-07
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1860
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 201. Donnerstag den 19. Juli. 1860. Mittheilungen über die Beralhung deS Haushallplanes der Stadt Leipzig auf das Jahr 1860. Der Rath hat bei Uebersendung des Haushaltplanes sich dahin ausgesprochen: „Im Allgemeinen haben wir wiederholt daran zu erinnern, daß sämmtliche Positionen, welche veränderlicher Natur sind, sich auf die Ergebnisse der letzten Rechnungen und auf die Erfahrungen der betreffenden Specialdeputirten gründen, wogegen wir in Nach stehendem diejenigen Abänderungen hervorheben werden, welche auf besonders zu motivirender Beschlußfassung beruhen. Dabei haben wir vorauszuschicken, daß wir uns veranlaßt sehen, wegen der Aufbesserung der Gehalte eines Theils unserer Unterbeamten eine allgemeine Maßregel Ihnen zur gefälligen Zu stimmung vorzulegen. Wir glauben nämlich darüber allseitiges Einverständniß voraussetzen zu dürfen, daß die unabweisbare Noth- wendigkeit eingetreten ist, die Gehalte der geringer dotirten städti schen Beamten zu erhöhen. Die Gründe dafür liegen in der stetig wachsenden Theuerung des Lebens in großen Städten und sind so allgemein als vorhanden anerkannt, daß eine weitere Beweis führung überflüssig erscheinen dürfte. Um jedoch die Stadtcasse nicht zu sehr zu belasten, mußte eine Gränze bestimmt werden, über welche hinaus man die Gebaltssätze zur Zeit noch als ausreichend betrachten kann und diese Grenze glauben wir in einem Jahresgehalt zu finden, welcher 500 Thlr. übersteigt. Dem Vernehmen nach hat auch die Staatsregierung diesen Gehaltssatz bei der Bemessung der von der letzten Stände versammlung bewilligten Zulagen, in der Hauptsache und einzelne Ausnahmefälle nicht ausgeschlossen, feftgehalten. Weiter erschien es räthlich, daß die Erhöhung der nicdern Ge halte eine möglichst gleichmäßige sei. Die seit Jahren unter Ihrer Zustimmung festgehaltenen Etats erweisen sich, bei sorgfältiger Prüfung, im Wesentlichen als auf einem richtigen Princip be gründet, wobei nicht ausgeschlossen bleibt, daß einzelne Modifika tionen im Laufe der Zeit noch Berücksichtigung finden können. Zudem ist es für die Stellung der Beamten zu einander höchst wichtig, daß die ihnen zugebilligten Gehaltszulagen in einem festen Verhältniß zu einander stehen und deshalb finden wir in einem nach Procenten zu bemessenden Zuschlag den richtigen Maßstab. Wir haben deshalb — wiederum nach Analogie des von der Staats regierung eingehaltenen Verfahrens — beschlossen: die Gehalte bi- mit 500 Thlr. um Zehn Procent jährlich zu erhöhen, und stellen in der Beifuge sub ^ diejenigen Beamten zusammen, auf deren Gehalte mit dem gegenwärtigen Budget dieser Beschluß elnwirken soll. Dabei bemerken wir noch, daß bei Beantwortung der Frage, ob ein Beamter mehr als 500 Thlr. Gehalt habe, sämmtliche Dienstbezüge, einschließlich etwaiger freier Wohnung und Tan tieme, aufgerechnet worden sind, und daß deshalb alle diejenigen Beamten außer Berücksichtigung bleiben mußten, welche bei einer solchen Berechnung ein Einkommen von mehr als 500 Thlr. er reichen. Nicht minder haben wir alle Angestellte weggelassen, welche in Wochenlohn stehen. Die- rechtfertigt sich dadurch, daß diese Wochenlöhne weit öfter als JahreSgehalte, nach Verhältniß de- im Allgemeinen üblichen Lohne-, regulirt zu werden pflegen, während hie Lohnsätze der in diese Kategorie fallenden Executiv- beamten erst neuerlich auSgeworfen worden sind. Endlich ergab aber auch eine sorgfältige Durchsicht de- Bud get-, daß — wiewohl die beschlossene Maßregel im Grundsatz eine allgemeine sei« soll, doch für verschiedene Beamte, derm Gehalt die Summe von 500 Thlr. nicht übersteigt, die Zulage der 10 »/o nicht unabweisbar sein möchte. Wir geben Ihnen in der Bei fuge »ub S ein Verzeichnis derjenigen Beamten, bet welchen wir von dem Zuschlag der 10»/, zur Zeit absehen, und haben die dafür geltend zu machenden Gründe hinzugesetzt. Doch behalten wir uns vor, nach Austrag der wegen verschiedener städtischer Ab gaben noch schwebenden Differenz auf die betreffenden Thor- und Steuerdeamten wieder zurückzukommen. Sonach ergiebt sich für das Budget nach Maßgabe des Ver zeichnisses unter ^ ein jährlicher Mehrbedarf von 2054 Thlr. 26 Nar. 7 Pf., und indem wir dem vorliegenden Haushaltplan die verzeichneten erhöhten Gehalte an geeigneter Stelle eingereiht haben, erbitten wir uns zu dieser sehr mäßigen Aufbesserung Ihre allseitige Zu stimmung. Uebergehend nun zu den Einzelnheiten des Budgets, so haben wir zu Conto 1 und 2 Bedürfnisse. >) Conto der Rathsstube. ») Besoldung der Rathsmitglieder . 15186s? 3<Sk 3 d) Besoldung der Beamten bei der Rathsstube ...... 7470 ----- o) Besoldung der Beamten bei der Einnahmestube 3818 ----- ä) Besoldung der Beamten bei der Kirchen- und Stiftungs-Expedit. 1975 ----- «) Besoldung der Beamten bei der Schulgelder-Einnahme .... 1475 ----- k) Besoldung-Zuschuß der Beamten bei der Grundsteuer-Einnahme . — - — - — - §) Besoldung-Zuschuß der Beamten bei der Gewerbe- und Personal- steuer-Einnahme — - — - — - 5) Besoldung bei der Brandcassen- gelder-Einnahme 330 - - - — - i) Expeditions-Aufwand, Copial-Ge- bühren und Sporteltantiemen . 5801 - 26 - 7 - 36056»? —-Sk— 2) Conto des Polizeiamts. ») Besoldungen 23728»? 23-Sk 4>«K d) Löhne der Diener 18858 ----- v) Andere Unkosten: DiSpositionSquantum . . . 500 - — - — - Bekleidungskosten .... 2144 ----- Sporteltantiemen .... 387 - - - - - Expeditionsaufwand . . . 8165 - 11 - 4 - ä) Pensionen / 1216 - 25 - 2 - 55000«? —— De<SknngSnnttel. 1) Conto der Rathsstube. ») Bürgenechtsgebühren .... 8000 »? -— -sk - b) Sporteln und Strafgelder. . . 8500 - - - — - e) Leipziger Localblatt 3500 ----- 20000»? —-Sk — .«Z. 2) Conto des Polizeiamts. Gebühren und Strafgelder, Pässe, Wanderbücher, Aufenthaltskarten, iuvl. Zuschuß 22130^ —— abgesehen von der vorerwähnten, nach Proceutsätzen beschlossenen Maßregel der Gehaltsverbesserungen, zunächst Ähre Zustimmung zur Erhöhung der ActuariatSaehal/le bei Rath und Polizei- amt zu beantragen, wie wir eine solche nach Maßgabe her Beifuge ,ud 6. für angemessen erachten. Der gesammte dadurch erwach sende Mehraufwand wird jährlich 1050 Thlr. betragen. Wir ver kennen bei diesem Bsschluffe zwar nicht, daß unsere Actuare, im Vergleich mit ihren College» im Staatsdienst, über ihren Gehalt zu klagen nicht Ursache haben. Wenn e- un< aber, unter Ihrer steten bereitwilligen Zustimmung, bei der Bemessung der für stadti«
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