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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186008120
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600812
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- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600812
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-12
- Monat1860-08
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 12.08.1860
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 225. Sonntag den 12. August. 1860. Bekanntmachung. Des hohen WasserstandeS wegen muß das Abschlagen der Pleiße verschoben werden. Die Zeit, wann dasselbe erfolgen kann, wird später bekannt gemacht werden. Leipzig am 9. August 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Verhandlungen -er Stadtverordneten am 8. August 1860. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung ) Nach Vortrag dieses Berichts durch den Referenten Herrn Wi lisch sprachen folgende Mitglieder: vr. Reclam: Er vertrete die im Ausschußgutachten erwähnte Minorität. So erfreut er jeder Ersparniß im städtischen Haus hatte zustimmen wolle, so könne er dies dock nicht thun, wenn an den ohnehin geringen Gehalten der Lehrer gespart werden solle. Der Ausschuß gebe selber zu, daß 300 Thlr. jährlich das Min deste sei, was man einem Lehrer gewähren könne, und widerspreche doch dann diesem seinem Ausspruche, indem er mit dem Rathe stimme; bei Erwägung der Kosten des Lebensunterhaltes in Leip zig werde wohl jeder der Anwesenden aus eigner Erfahrung er messen, ob ein Gehalt von jährlich 250 Thlr. zur standesmäßigen Unterhaltung eines Einzelnen, geschweige denn einer Familie aus reichen könne. Die gesammte Ersparniß, welche durch den Raths vorschlag erzielt werde, sei sehr gering und er könne sein Erstau nen nicht bergen, daß gerade auf Kosten der Gehalte unserer Jugenderzieher diese Ersparung von einer Seite ausgehe, auf deren Antrag wir unlängst einen Rathsdiener mit 450 Thlr. pensionirt — Schreibern mit ungleich geringerer Vorbildung Zu lage gewährt — von einer Seite, von welcher heute vor 8 Tagen in diesem Saale nachgewiesen wurde, daß ihr eine Ersparniß von 14,000 Thlr. bei einem Baue nicht Anregung zur Berufung einer Concurrenz gegeben — und während man sich erzählt, daß in unseren Promenaden eine Anzahl Bäume angepflanzt seien, deren jeder Einzelne einige zwanzig Thaler koste. Unter solchen Ausgabeverhältnissen dürfe man den Lehrergehalt nicht auf das möglichst Geringe Herabdrücken Auch habe sich in jüngster Zeit herausgestellt, wie schädlich ein ungenügender Gehalt sich für die Gewinnung tüchtiger Lehrkräfte erweise. Nach den Sommerferien sei ein Lehrer der dritten Bürgerschule, welcher erst zu Ostern an getreten, bereits wieder ausgeschieden, weil ihm an einem Institute (dem Teichmann'schen) eine würdigere Honorirung angetragen. Ein anderer Lehrer sei am 18. Juli geprüft worden, habe aber sich noch bedenken zu wollen geäußert, als er erfahren, daß der Beschluß der Stadtverordneten beim Stadtrath auf Hindernisse stoße. Das Mäkeln an der Besoldung hindere die Gewinnung tüchtiger Kräfte, denn überall gelte der national-ökonomische Grundsatz, daß durch das Angebot der Markt geregelt werde. Deshalb stelle er den Antrag: bei dem früheren Beschlüsse bezüglich der provisorischen Lehrer zu beharren. — Der Antrag wurde unterstützt. Herr vr. Heyn er erklärte, daß er im Princip noch derselben Meinung wie früher sei. Er ehre aber die Gründe der Ausschuß Mehrheit, welche sich mit einer Abschlagszahlung vorläufig begnügen und in Eintracht mit dem Rathe bleiben wolle. Er werde daher für deren Gutachten stimmen. Wenn aber der Rath dem Stadt verordneten-Collegium das Recht bestreite, einen Antrag wie den aus Einholung des Gutachtens der Schuldirektoren zu stellen, so muffe er diesm Standpunkt als einen bureaukratischen vormärz lichen bezeichnen. Jeder Bürger habe das Recht zu bitten und ein solches Gesuch an dm Rath zu stellen, warum nicht die Stadt verordneten, welche doch dem Stadtrarhe nicht subordinirt, sondern roordinitt wärm. Herr Prof. Bursian bemerkte zur Vertheidigung der Aus schußmehrheit, daß wohl in den meisten Fakultäten der Candidal nach Verlassung der Universität eine Probezeit durchzumachen habe, in der er auf Vergütung seiner Arbeiten verzichten müsse; so bei den Theologen, den Juristen, besonders aber auch bei den Gym nasiallehrern, die ein unbesoldetes Probejahr auszuhalten hätten. Ihnen allen gegenüber seien die Volksschullehrer, die großentheils nicht von der Universität, sondern vom Seminare kämen, an sich schon gewiß nicht schlechter, sondern entschieden besser gestellt. Mit den ihnen dusch den Beschluß des Raths eröffneten Aussichten sei aber ihre ohnehin nicht ungünstige Lage noch wesentlich ver bessert worden; auch habe sich durch jenen Rathsbeschluß die früher vorhandene Differenz wegen Honorirung der Hilfslehrer ziemlich aus geglichen. Die Pensionirung eines Rathsdieners — der sein ganzes leben durch ohne Aussicht gedient und vielleicht dabei zum Krüppel geworden — lasse sich mit der Anstellung eines jungen gewöhnlich unverheiratheten Lehrers mit aller Gelegenheit zu Nebenbeschäf tigungen und Nebenverdienst durch Privatunterrichtgeben nicht ver gleichen. Im Uebrigen bleibe ja bezüglich der Verbesserung der Lage der consirmirten Lehrer die Entscheidung im Materiellen Vor behalten. Es gelte hauptsächlich zum Abschluß des Budgets zu gelangen; der Vorschlag des Ausschusses binde nicht, sondern suche zu lösen. Anlangend den erneuerten Antrag wegen Reorganisation der Volksschulen, so genüge die Bezugnahme auf die früheren Rathsbeschlüsse. Die Berechtigung zu dem Anträge auf Herbei ziehung von Gutachten der Schuldirektoren halte er für zweifellos, der diesfallsiae Vorschlag des Ausschusses vermeide aber in seiner Form jeden Anlaß zu einer weiteren Verhandlung über die Principfrage. Herr vr. Reclam entgegnete: hätten Mitglieder anderer Fakultäten ein unbesoldetes Durchgangs-Stadium, so erwürben sie damit auch Aussicht auf günstige Zukunft, wo aber die Ver besserungen in engen Grenzen sich befänden, wie bei den Lehrern, so trete eben als Entschädigung die Jahreseinnahme schon im Beginn der Thätigkeit ein. Privatunterricht zur Gewinnung der Subsistenzmittel den Lehrern anzuempfehlen, spreche gegen, das Interesse unserer Schulen, da Frische und Eifer dadurch an der Schule erkalten und sich dort viel mehr geltend machen werde und müsse, wo freie Concurrenz ihn erheischten. In Parallelklassen müßten die „provisorischen" Lehrer die nämlichen Vorträge und Correcturen übernehmen, wie die dreifach besser besoldeten „consir mirten" Lehrer. Zur Erwiederung erinnerte Herr Prof. Bursian an die Be zahlung juristischer Beamten. Eine GerichtSrathsftelle — und wie lange daure es, ehe man dahin gelange — sei mit 600 Thlr., die Stelle eines Gymnasiallehrers, nach unentgeltlich abgehaltenem Probejahr mit 250 Thlr., höchstens 300 Thlr. dotirt. Gegenüber diesen Verhältnissen seien die Volksschullehrer entschieden besser gestellt, auch durchaus nicht so überbürdet, um nicht Privatunter richt ertheilen zu können. Herr Ersatzmann Näser — heute einberufen: Es liege ihm gute Bezahlung der Volksschullehrer mehr am Herzen als bei manchen anderen Stellen; als man für letztere Erhöhung des Gehalts verlangt, habe man gesagt: nur dadurch könne man gute Beamte erhalten, daß man sie tüchtig bezahle; der Unterbeamte könne nicht fortrücken u. s. w.; diese Motiven scheine man hier bet den VolkSschullehrern gänzlich zu vergessen. Die bessere Stellung der Volksschullehrer aber sei mindestens eine gleichberech, tigte Forderung, und er erkläre sich für den Reclamschen Antrag.
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