Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186007282
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600728
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-07
- Tag1860-07-28
- Monat1860-07
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.07.1860
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
kl Anzeiger. AMMalt drs WM. «rzirkrikrichtS »O der Rxths t« SIM Lkipzig. ^ 2l». Sonnabend dm 28. Juli. IM>. Bekanntmachung. Nlch §. 58. dcS Gesetzes, die Wahl der Abgeordneten zu den künftig zu haltenden Ständeversammlungen betreffend, vom 24. September 183 l sollen sich die Nichtangcseffenen, welche zu Abgeordneten wählbar zu sein glauben, bei der OrtS- obrigkeit, die deshalb eine Aufforderung unter einem festzustellenden Präjudiz zu erlaffen hat, anmelden. In Folge dessen Haber» wir unter dein 17. März d. I. eine solche Aufforderung erlaffen und eS ist selbige an dem für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten Platze auf dem MathhauSsaale auSgehängt, auch wiederholt im Leipziger Tageblatt und Anzeiger und zuerst in Nr. 7V. vom 19. März d. I. abgedruckt worden. Da jedoch das Aushängen dieser Bekanntmachung auf dem Rathhause diejenigen vollen drei Wochen hindurch nicht stattgefunden hat, welche in der Verordnung, die Ausführung des Wahlgesetze- betreffend vom 39. Mai 1836 zu 8. 58., erfordert werden, so wiederholen wir diese Aufforderung hiermit in Folgendem. Zum Behufe der Anfertigung der Listen der Wählbaren werden Diejenigen, welche, ohne in her Eigenschaft als lKauSbePcher baz« befähigt zu sein, in die L»fte der Wählbaren ausgenommen zu werden wünschen, zufolge 8. 58. de- Wahlgesetze- vom 24. September 1831 hiermit aufgefordert, sich bis zum L August d. I. bei dem Rathe hiesiger Stadt mündlich oder schriftlich anzumelden. Die bis dahin nicht Angemeldeten werten in die Liste der zu dem bevorstehenden Landtage Wählbaren nicht gebracht werden. Nach §. 56. de- Wahlgesetzes sind Diejenigen wählbar, welche 1) ein Vermögen von 6099 Thalern besitzen, oder 2) ein sicheres Einkommen von 499 Thalern jährlich haben, oder 3) wenigstens 39 Thaler jährlich an direkten Real- und Personalabgaben zahlen, vorausgesetzt, daß deren Wählbarkeit ein gesetzliches Hindermß nicht entgegensteht. Die sich Anmeldenden werden veranlaßt, kürzlich zu bemerken, aus welchem der vorstehend unter 1, 2, 3 angegebenen Gründe sie ihre Wählbarkeit herleiten, und, wenn diese Gründe nicht auf hinlänglich bekannten Umständen beruhen, die erforderlichen Bescheinigungen mit einzureichen. Einer nochmaligen Anmeldung Derer, welche sich bereit- gemeldet haben, bedarf eS nicht. Leipzig, den 7. Juli 1869. Der Ruth der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Verhandlungen der Stadtverordneten am 26. Juli 1860. ' (Auf Grund de- Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Der Vorsteher eröffnet- die Sitzung mit folgenden Worten: „Herr Polizei-Direktor Stengel hat am 15. d. Mts. das „Amt, welches er seit fast 30 Jahren bekleidet und in ausgezeich neter Weise verwaltet hat, verlassen und mich beauftragt, Ihn n, „meine Herren Stadtverordneten, seinen Abschi-dsgruß zu ent biete«. Er dankt Ihnen herzlich für die ihm während dieser „Zeit erwiesenen freundlichen Gesinnungen, für da- Vertrauen, „welche- Sie ihm erzeigt und bewahrt haben. Namentlich ge machte er auch derjenigen Herren aus der Mitte der Stadtver- „ordneten, welche im Aufträge des Collegium- ihm bei Ausübung „der polizei-richterlichen Gtrakgewalt beigestanden haben. ES ge reichte ihm dabei zur Freude, anzuerkennen, daß er, wie weit „gemessen der Zeitraum auch war, auch nicht ein einziges Mal „in Zwiespalt der Meinung über die zu gebenden Entscheidungen „mit diesen Abgeordneten der Stadtverordneten sich befunden .habe. „Ich habe diese Gelegenheit benutzt, um, Ihrer vollen Au- „fltmmung gewiß, dem Herrn Polizei - Direktor Stengel zu „versichern, baß sein Scheiden großes Bedauern in unserem Col- „leaium errege, daß eS als ein Verlust empfunden, ja zu einer „Verlegenheit werde, und daß er Seiten desselben der Hochachtung „und Werrhschätzung seiner Person, der Anerkennung der vor züglichen, ln jeder Richtung standhaften Verwaltung seines „schwierigen Amte- und de- Dankes dafür sicher sein könne." Eine an den Vorsteher der Versammlung geachtete Zuschrift des Herrn Stadtrath Francke, in welcher derselbe au- Veranlass»»»» de- Ergebnisses der Dorwabl die Annahme einer etwaigen auf ih ßu richtenden Wahl zu« Polizeldireetor dankend ablehnt, wurde »orgetraqen, die Wahl selbst aber auf nächste Lage-ordnung ge fetzt. Die bereits von anderer Seite im Lageblatte zum Abdruck gebrachte Entscheidung des K-nigl. Ministeriums de- Innern über den Recurs der Stadtverordneten gegen die Nichtbestätigung der Wahl Herrn Gustav Mayers zum Stadtrathe wurde zur Anzeige gebracht. Ferner gelangte eine Zuschrift des Herrn Ersatzmanns August Fleisch!, welcher nach Hamburg übergesiedelt ist und des halb seinen Austritt aus dem Collegium mit Wünschen für dessen Wohlergehen und das Gedeihen der Wirksamkeit desselben erklärt, zum Vortrage. Die vom Vorsteher beim Rath beantragte und von diesem genehmigte Erhöhung deS Wochenlohne- des Nuntius der Stadt verordneten von 3 Thlr. auf 4 Thlr. fand einhellige Zustimmung Seiten der Versammlung. Weiter machte der Rath folgende Mitthelkung: „Den Herren Stadtverordneten theilen wir hierdurch ergebenst „mit, daß die Königliche Kreis - Direktion durch Verordnung vom „21./23. April d. I. zu der von uns unter Zustimmung der „Mehrheit Ihres Collegium- beschlossenen Veräußerung der Areal- spitzen an der Kreuzung der Eisenbahn- und Mittelstraße an die „Adjacenten für den Preis von 1 Thlr. 10 Ngr. für die Quadrat» „eile nach tz. 33 der Allgemeinen Städteordnung die erforderliche „Genehmigung ertheilt hat." Hierzu wurde bemerkt, daß der Stadtrath lt. EommunicatS vom 22. September 1859 diese Spitzen zu 1 Thlr. pro Q.-Elle ver kaufen wollte, die Stadtverordneten aber nur unter der Bedingung ihre Zustimmung zum Verkauf gaben, daß 1 Thlr. 10 Ngr. pro Q.-Elle gezahlt würde; gegen diesen Beschluß der Stadtverord neten, zu dessen Wirksamkeit Einstimmigkeit erf rderlich war, hatte sich eine Stimme erhoben. Anzeige über die Berlchtserstattung an die K. Kreisdirection war den Stadtverordneten nicht gemacht worden. Eine Eingabe der Budenbesitzer Herren Kersten und Gen., gegen da- von der Stadt gehandhabte Budemvefen und die Be schränkung der Concurrenz dabei gerichtet, machten die Herren St.-B. Häckel und Prof. Bursian mit dem Anträge zur ihrtaen, dieselbe dem Marktausfchusse zuzuweifen. Da- Collegium beschloß die- ein stimmig.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite