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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186008013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-01
- Monat1860-08
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.08.1860
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5 Pf. beanspruchen wird. Die Bedürfnisse verringern sich dem- gemäß um 749 Thlr. 9 Ngr. 5 Pf. Die der Stiftung gehörigen Capitalien sind mit 180,842 Thlr. 25 Ngr. im Budget derselben aufgeführt. Sie zeigen gegen da- vorjährige Budget eine Zunahme um 9707 Thlr. 18 Ngr. 3 Pf. Die Zinsen berechnen sich auf 7453 Thlr. 28 Ngr. 4 Pf. Der Ausschuß räth Ihnen an, das Budget deS JohanniShoSpitalS unter Abminderung der Bedürfnisse auf 23,250 Thlr. 20 Ngr. 5 zu genehmigen. In der Versammlung wurden die Budgets deS Georgenhauses, JacobShoSpitalS, JohanniShoSpitalS und Arbeitshauses mit allen Ausschußanträgen genehmigt. ä) Armenanstalt. AlS Beitrag zur Armenanstalt werden auch in diesem Jahre unter ä 3000 Thlr. postulirt. Der Finanzausschuß glaubte sich die Frage stellen zu müssen, ob nicht die Stadtgemeinde diesen jährlich wiederkehrenden Beitrag vorläufig einziehen solle, da die Armenanstalt zur Zeit sich in völlig gesicherter, durch die ihr vor einigen Jahren überwiesenen Bürger- aelder wesentlich verbesserter Vermögenslage befindet. Eine solche Maßregel würde sich schon dadurch empfehlen, daß sie, gegenüber dem immermehr ansteigenden Aufwande für das JacobshoSpital, der Stadtcasse eine Entlastung zuführen würde. Denn die Armen anstalt benutzt für ihre Patienten daS JacobshoSpital in ziemlich ausgedehnter Weise, theilS umsonst, theilS zu erheblich herabgesetzten Preisen. Da nun, wie officiell versichert worden, eine vertragsmäßige Verpflichtung der Stadtgemeinde zu diesem Beitrage nicht vor liegt, so empfiehlt der Ausschuß, die Bewilligung dieser 3000 Thlr. für dies Jahr abzulehnen. Die Postulats r und s, die Beiträge für die römisch- und deutschkatholische Gemeinde betr., haben bereits die Genehmigung der Versammlung gefunden. Die übrigen Ansätze deS Conto 8 unter e, 5. d/ i, K, 1, w, u, o, x, und 1 beruhen auf festen Verwilligungen und wird daher deren Genehmigung empfohlen. Diese wurde von der Versammlung einstimmig und eben so die Genehmigung deS gesammten Conto vorbehältlich der gestellten Anträge und Abminderungen ausgesprochen. (Fortsetzung felgt.) Forschungen über Wilhelm Teil'). Mancher, der durch die Fluthen deS bald freundlich, bald schaurig romantischen Vierwaldstätter SeeS fährt, forscht mit prüfendem Auge nach der Stelle, wo, wie ihm jedes Reisehandbuch und der schlech teste Cicerone bemerkt, der Schütze Tell aus dem stürmischen See sprang und den tyrannischen Landvoigt Geßler mit seinen Häschern Wind und Wellen überließ. Die Stelle, wo der kecke Sprung gelang, wird durch eine Mine Capelle bezeichnet, die nach dem See zu geöffnet ist. Freskomalereien zieren die Wände und geben Kunde von Wilhelm Tell, dem kühnen Schützen von Bürgten, und wie er, um sich und die Seinigen vom sichern Untergang zu retten, den grausamen Landvoigt Geßler zu Küßnacht in der hohlen Gasse erschoß. Gläubig staunt die Menge, bewundert und preist den Schützen, der die- gethan, und wünscht daß allen Tyrannen, welche so die Menschheit im Menschen höhnen, ein gleiches Loos zu Thell werde. Hie und da schüttelt ein gelehrter Tourist zu alle dem den Kopf, zum Zeichen, daß er bedeutende Zweifel hege, und die ganze Erzählung vom Tell und seinen Thaten in das Reich der Fabeln verweisen möchte. Der Verfasser, welcher, den steilfelsigen Aren umschiffend, jährlich zu seinen Lieben am Gotthard wallt, wurde schon mehr als einmal von wißbegierigen Touristen in Verlegenheit gesetzt: „Nicht wahr, mein Herr, die Erzählung vom Tell ist ein Märchen?" Sollte er Ja, sollte er Nein sagen: beides wollte ihm nicht über die Lippen, und doch sollte er als schweizerischer Geschichtsforscher Auskunft geben können. Der Erzählung, wie sie die Chronisten überliefern, unbedingt treu zu bleiben, verbot ihm sein kritisches Gewissen, da er schon mehr als einen Apfel vom Baume der Erkenntniß gegessen hatte; noch weniger mochte er an die Stelle deS Bisherigen bloße Muthmaßungen und Wahr scheinlichkeiten setzen; kurz er befand sich ungefähr auf dem Stand punkt, bei welchem die gesammte schweizerische Geschichtsforschung über diesen äußerst schwierigen Gegenstand angelangt ist: das Alte scheint nicht mehr haltbar, und Neues weiß man nicht mit Auver läfsigkeit an dessen Stelle »u sehen. ES drängt sich unS nun von selbst die Frage auf: wie diese so sehr bezweifelte Erzählung entstehen und eine so große Verbreitung finden konnte. Zuerst lasen wir sie in den Chroniken von M. Ruß (1482) und Petermann Etterlin (1507); erst neuerlich sahen wir dann die muthmaßliche Quelle beider: das sogenannte weiße Buch im Archiv zu Sarnen ln Obwalden, ein in weißes Leder gebundener Band alter Abschriften *) Unter diese« Titel theilt die A. A. Zig. eine lange Abhandlung von vr. Hidber in Bern mit, au- der wir unfern Lesern Nachstehende» vor- le-eu. D. Red. von Dokumenten deS XIV. bis XVII. Jahrhunderts, zu« Ge brauche der Behörden und der LandeSkanzlei. Darin findet sich nun nebst den alten Bünden eine Chronik, welche die Erzählung von Wilhelm Tell in der allbekannten Weise giebt und um daS Jahr 1470 eingetragen ist, demnach, bi- jetzt wenigsten-, als die älteste Quelle derselben gelten darf. Diese- weiße Buch hat wahr scheinlich auch der Chronist Tschudi gekannt, der die Erzählung von Wilhelm Tell zuerst in die wissenschaftlich-historische Darstellung einführte und durch sein Ansehen jedenfalls am meisten zu ihrer Verbreitung beitrug; ihn macht man daher für ihre Glaubwürdig, keit mit Recht oder Unrecht zunächst verantwortlich. Noch einer größern Verbreitung erfreute sich die Erzählung von der Gründung deS Schweizerbundes und von Wilhelm Tell dadurch, daß sie von Jacob Ruef auS dem Rheinthal, Schnitt- und Wundarzt in Zürich, zu einem Theaterstück verarbeitet und im Jahre 1545 von einer ehrsamen Bürgerschaft auf dem Münsterplatz in Zürich auf- qeführt wurde. Noch wagte es Niemand daS Thatsächliche dabei in Zweifel zu ziehen. Da trat zuerst Franz Guillimann (Will- mann) von Romont dagegen auf; er lehrte am Ende deS löten Jahrhundert- an der Hochschule zu Freiburg im BreiSgau, daS damals zu Oesterreich gehörte. Willimann hielt die Erzählung von Tell für unecht, und stützte seinen Zweifel hauptsächlich auf den Umstand, daß es zu seiner Zeit kein Geschlecht Tell in Uri gab. Niemand forschte weiter nach, und Willimanns Zweifel blieb auf sich beruhen. Der gleichzeitige Chronist Stefeler in Bern, dessen Chronik 1627 in Bern gedruckt wurde, folgte durchaus Tschudi's Darstellung, nur daß er verkehrterweise Gryßler statt Geßler schrieb. Im I. 1734 wurde durch die Fürsorge des gelehrten I. R. Jselin Tschudi's Chronik gedruckt und in seinem historisch- geographischen Wörterbuch bemerkte er, die Ähnlichkeit beider Dar stellungen spreche dafür, daß die Erzählung von Wilhelm Tell aus der dänischen Sage von König Harald und einem gewissen Toko entstanden sei. Dieser Funke gab Feuer. Uriel Freuden berger, Pfarrer im Bernischen Dorf Twann am Vieler See, schrieb endlich eine besondere Schrift mit dem Titel: „OuiUuumv Isll kadle vulloiso. 1760." Trotz alles Widerspruchs gelehrter Männer und trotz oder vielleicht gerade wegen der Verbote von einigen Kantonsregierungen fand die Schrift Glauben. Dem schwankenden Ansehen, das überdies noch durch Entdeckung einer ähnlichen Sage Englands (Wilhelm v. Cloudesly, als Ballade in kero/s Reliquie» ok aueleut Luglislr koetr^) bedeutend litt, gab indeß I. Müllers Schweizergeschichte neue Festigkeit, obwohl die erste Bearbeitung dem Zweifel noch Aaum genug übrig ließ. Aus I. Müller schöpften dann die populären Bearbeiter, wodurch sie im Volk, man möchte sagen für immer, festwurzelte. Wieder holt erschienen Schutzschriften für die Echtheit der Erzählung, von welchen die bedeutendste ist: „OuMaume lell et 1a rävolu- tiou äe 1307, räkutatiou 6e 1» kameuse broodure: OuiUaums 1'sll, Lsdle vkmoise, pur Hisels." Darüber schwieg die gelehrte Welt, da I. I. Hisely alles, was zu Gunsten der Tell- Erzählung vorgebracht werden konnte, erschöpft zu haben, und sich nicht leicht ein ebenbürtiger Gegner zu finden schien. Fast noch mehr als die populären Erzähler der Schweizergeschichte wirkte Schillers Drama namentlich außerhalb der Schweiz für die Ver breitung der Tell-Erzählung, die fast in jeder Hütte Deutschlands, ja ganz Europa'- bekannt wurde. Es war im I. 1832, als Prof. E. Kopp in Luzern sich für die fünfhundertjährige Jubelfeier von Luzerns Eintritt in den eid genössischen Bund (1333) mit einer Geschichte desselben beschäftigte. Wie er nun über die Entstehung der Eidgenossenschaft in den Quellen nachforschte, wollte es ihm bedünken, daß sich die ge wöhnliche GeschichtSdarstellung hie und da Abweichungen von der urkundlichen Nachricht erlaubte. Früher ein eifriger Verehrer von I. Müllers Schweizergeschichte, ward er ein scharfer Gegner der selben und von Tschudi's ähnlich lautender Chronik. Er veröffent lichte ein Bändchen Urkunden, welche ihm die Grundlage der eid genössischen Bundesgeschichte zu enthalten schienen. Diese Urkunden nun, besonders aber die scharf kritisirenden Anmerkungen und kühnen Schlußfolgerungen des Herausgebers erregten ein bedeu tendes Aufsehen. Ganz neu war für die Historiker die wichtige Entdeckung, welche Kopp gemacht zu haben glaubte, daß das ältere Haus Habsburg die Landgrafschaft Aargau, die sich über Uri, Schwyz und Unterwalden erstreckt haben sollte, verwaltet habe. Beiläufig kam er auch auf die Tell-Erzählung zu sprechen. Er bemerkte: eS zeigten sich darin Widersprüche, die Urkunden wüßten nicht- davon, und ebensowenig die zeitgenössischen oder unmittelbar nachher lebenden Chronisten, wie Vitoduranus und Justinger; bei Etterlin heiße der grausame Landvogt nicht Geßler wie bei M. Ruß, sondern Grißler, und nach dem Luzerner Chronisten Diebold Schilling sei es gar ein Graf von Seedorf in Uri gewesen, der den Schützen Tell gefangen nahm. Endlich sei die Vogtei Küßnacht nie bei einem Geßler gewesen, sondern bei dem gleich namigen Geschlecht. Kurz, die ganze Darstellung gestalte sich zur Sage, die in ganz andern Verhältnissen ihre Wurzel habe. Heidel berg- philosophische Facultät fand diese Bemerkungen so wichtig, daß sie eine Preisfrage darüber ausschrieb, deren gekrönte Beant wortung durch den gelehrten Häusser nur die Existenz des Geschlechtes
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