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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186008056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600805
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600805
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-05
- Monat1860-08
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1860
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li! z j ü .l! ^ ! L und 3582 Aufwand der Gemeinde in dieser Richtung hin entsprechend ab zumindern. Er glaubt dieselbe, was die Unterhaltungskosten betrifft, in folgendem, Ihrer Annahme hiermit empfohlenen Anträge zu finden: daß der Stadtrath die Reparatur und Reinigung der Schleusten tractweise auf je sechs Jahre an den Mindest- fordernden unter der dem Letzteren contractlich aufzuer legenden Verpflichtung vergebe, den übernommenen Tract nach Ablauf der vertragsmäßigen Frist in gleich gutem Zustande zurückzugeben, in welchem er übernommen wurde. Im Uebrigen ist der Ausschuß mit dem Stadtrathe darüber einverstanden, daß die Gegenleistung der Adjacenten für die in ihrer Straße angelegten Schleusten eine dem von der Stadtcasse gebrachten Opfer angemessene sei. Als maßgebende Basis für derartige Unterhandlungen glaubt der Ausschuß die vom Col legium bereits allenthalben adoplirte Modalität empfehlen zu kön nen, wonach die Stadt die Herstellungskosten der Schleußen allein bestreitet, während die Adjacenten für Einführung der Beischleußen einen nach Verhältniß der Kosten des betreffenden Schleußennetzes und der Steuereinheiten ihrer Grundstücke festzustellenden Canon zu übernehmen haben. Mit diesen Bemerkungen und Anträgen empfiehlt der Ausschuß die Genehmigung des Conto 10. Dem Antrag des Ausschusses wegen tractweiser Vergebung der Schleußen-Unterhaltung und Reinigung trat ,die Versammlung einstimmig bei; mit diesem Anträge fand das Conto Geneh migung. 11) Conto der Brücken, Stege, Ufer. Bedürfnisse. ») Brücken unk Stege 4200aL — d) Ufer 4138 - - - — - e) Flußräumung 525 - — - — - 8863«^— Der Stadtrath sagt hierüber in seiner Mittheilung: „Der Bedarf für Wehre ist hier auSgeschieden und in Conto 26 übertragen worden. Ueber die Brückenbauten, so wie die Herstellung der Uferwände (1843 «§) giebt das Baubudget nähere Auskunft, während außer halb der Stadt (2295 aL) und für die Flußräumung in der Bei lage II zusammenaeftellt sind." Die Bedürfnisse deS Conto 11 — fährt der Ausschuß fort — vermindern sich ihrem Gesammtbetrage nach gegen das vorige Jahr um 1847 zunächst um deswillen, weil die Wehre, 1859 mit 800 «L veranschlagt, auf ein anderes Conto gebracht worden sind. Außerdem aber wird auch bei den Brücken und Stegen eine Minderausgabe von 4000 in Aussicht gestellt, während sich der Bedarf für Ufer bauten um 3628 und für Flußräumung um 225 steigert. Die speciellen Anschläge über die Brückenbauten zeigen unter anderen folgende beiden Positionen: ») „2000 Thlr. eventuell für Anlegung eines Mittelpfeilers der Westbrücke bis zur Höhe des mittleren Wasserstandes, um bei einem Umbau dieser Brücke innerhalb von 6 Jahren einen Wasserabschlag zu ersparen." Ein weiteres Motiv für diesen, so ansehnliche Kosten bean spruchenden Bau findet sich nicht angegeben; die eigentliche Noth- wendigkeit desselben dürfte damit kaum genügend dargethan, viel mehr wird es gerathen sein, eine nähere und speciellcre Begründung dieser Nothwendigkeit vorläufig noch abzuwarten. Der Ausschuß schlägt daher vor: die Verwilligung der die-fallS geforderten 2000 Thlr. zur Zeit noch abzulehnen. b) „600 Thlr. die Pfeilerfundamente der Gerberbrücke zu repa- riren, incl. Abdämmung." Von diesem Baue gilt dasselbe. Weit entfernt, die Gerber brücke in ihrem jetzigen Zustande für mangelloS oder zweckmäßig anerkennen zu wollen, glaubt doch der Ausschuß, daß gerade mit dieser Brücke umfassende Umgestaltungen in Erwägung kommen müssen, welche mit der Eröffnung einer Straße nach dem Ber liner Bahnhofe, mit der möglicherweise zu erlangenden Ausfahrt durch den Keil'schen Garten, - endlich und hauptsächlich aber mit den Wasserregulirungsplänen im Zusammenhänge stehen. In letzterer Beziehung stellt sich eine Veränderung rücksichtlich des dortigen ParthenarmeS in Aussicht, und es möchte daher kaum gerathen sein, an die Reparatur der Gerberbrücke jetzt noch 600 Thlr. zu verwenden. Der Ausschuß empfiehlt deshalb auch dieses Postulat abzulehnen. Ferner begegnet man in den Anschlägen für Uferbauten und Flußräumung einer Forderung von 1169 Thlrn., nämlich: 814Thlr. „für Herstellung eines 190 Ellen langen Durch stichs an der 4)leiße in den Haiderwiesen in Connewitz zur Beseitigung der dortigen, äußerst heftiaen Uferabbrüche und der sich ansetzenden AteSheeger" 355Thlr. „für Herstellung eines mit diesem Durchstiche zusammenhängenden Uferbaues am linken Ufer der Pleiße." Der Stadtrath bemerkt dazu, daß diese Herstellungen im Plane der Wasserregulirung liegen und ein Anspruch an die künftig, Genossenschaft wegen dieser Verwendungen Vorbehalten sei. Gerade in diesem Umstande findet der Ausschuß triftigen Grund, sich gegen die Verwilligung auSzusprechen. Bekanntlich liegt die Betheiligung aller Interessenten zur Wafferregulirung, noch mehr aber eine Vereinigung über Plan, Vergütung und Ausgleichung der Kosten noch in sehr weitryr Felde. Wären aber die Voraussetzungen des Stadtrath- bezüglich des hier in Frage befangenen Wasserbaues wirklich zu realisiren, so würde eS sich doch noch immer darum handeln, ob dieser Bau jetzt schon aus dem Plane herauszuheben und auszuführen sei. Der Ausschuß ist dieser Ansicht nicht. Wenn auch bei hohem Wasserstande von den Haiderwiesen etwas Land abgewaschen, be ziehentlich aber auf dem anderen Ufer wieder angeschwemmt wirb, so steht dieser Verlust doch mit den aufzuwendenden Kosten in keinem, auch nur annähernd angemessenen Verhältnisse, und eben so wenig wird sich der Gewinn der beabsichtigten Herstellung für die Stadl- casse in Zahlen bemerklich machen, welcher jenem Kostenaufwand, entspräche. Der Ausschuß räth daher auch hier an, obige beiden Positionen abzulehnen. Unter „Flußräumuna" waren bereits im verjähr. Budget 550 Thlr. „für gründliche Reparatur der Wasserwerke an der Lin- denauer Mühle" in Ansatz gebracht worden, aber nicht zur Ver wendung gekommen. Sie kehren demgemäß wieder. Der Bau- und Oekonomie-Ausschuß hat nicht umhin gekonnt, die Frage an zuregen, ob eS, nach Ablauf des Contracts über die Lindenauer Mühle, überhaupt im Interesse der Stadtgemeinde liegen könne, diese Mühle fernerhin beizubehalten. ES sind bereits mehrfache Versuche gemacht worden, um dieselbe zu einer entsprechenden Ren tabilität zu bringen, eS will aber scheinen, als ob keiner dieser Versuche eingeschlagen wäre. Der jetzt noch laufende Pachtconlract geht bald zu Ende, und es dürfte im Hinblick auf diesen Zeit punkt und um, eine künftige Veräußerung der Mühle als möglich gedacht, nutzlose Opfer zu ersparen, wohl zweckmäßig sein, beim Stadtrathe zu beantragen, daß die betreffende Reparatur der Wasserwerke auch für diese- Jahr ausgesetzt werde. Au einem weitergehenden Anträge entschloß sich der Ausschuß um deswillen nicht, weil das Postulat für die gedachte Reparatur bereit- im vorigen Jahre verwilltgt worden ist. Der Ausschuß hält diese- Conto für daS geeignetste, um einige Bemerkungen bezüglich der projectirten Regulirung der Gewässer in der Umgebung Leipzigs anzuknüpfen. Er hat bereits oben mit kurzen Worten darauf hingewiesen, wieviel noch fehlt, um diese für Leipzig so wichtige Angelegenheit in einen irgend gedeihlichen Gang zu bringen. Während im Westen unserer Stadt große Arealflächen dem hohen Werthe verschlossen bleiben, dem sie durch Abhaltung der jährlich wiederkehrenden Ueberfluthungen naturgemäß entgegen zu führen wären, während sich schon jetzt die Anbaue nach jener Richtung immer mehr erweitern und die Hoffnung nicht als unberechtigt erscheinen lassen, daß das jetzt den Überschwem mungen preisgegebene Wiesenareal zu gut bezahlten Bauplätzen ver- wendet werden werde, sind auf der anderen Seite die Vortheile der Wasserregulirung für die ober- und unterhalb Leipzig- gelegenen Grundstücke entweder bei Weitem geringer oder auch noch lange nicht hinreichend erkannt, um bei deren Eigenthümern da- Interesse an dem Zustandekommen dieser Regulirung in gleichem Grade rege zu erhalten oder zu beleben. Nun hat aber, wie bekannt, unsere Stadtcasse schon sehr be, trächtliche Summen — hoffentlich nur verlag-weise — auf die Vorarbeiten zur Wasserregulirung verwendet, ohne daß diese Ar beiten in den letzten Jahren wesentlich vorgeschritten oder irgend welche gegründete Aussichten vorhanden zu sein scheinen, daß das projectirte RegultrungSwerk zu einem baldigen und befriedigenden Abschlüsse gelangen werde. Unter solchen Umständen dürfte eS das Gerathenste sein, wenn unsere Stadt soweit möglich, unter Benutzung etwaiger Vorarbeiten, für sich allein die nöthigen Schritte einschlüge, um wenigsten- sich die offenbarm Vortheile einer Trockenlegung ihrer werthvollen Grundstücke innerhalb ihrer Grenzen zu sichern und nicht auf Er füllung eine- bereit- vorhandenen Bedürfnisses durch eine noch unübersehbare Zukunft länger zu warten. Daß aber der Grund besitz im Westen der Stadt auf eine verhältnißmäßig weder zu schwierige noch zu kostspielige Art trocken zu legen sei, erleidet nach der klar ausgesprochenen Ansicht Sachverständiger kaum einen Zweifel. Der Ausschuß empfiehlt daher der Versammlung, beim Stadtrath zu beantragen, derselbe wolle unerwartet der Ausführung de- projectirten allgemeinen Wafferregulirung-- Plane- mit Regulirung der im Westen der Stadt befind lichen Gewässer in einer Weise Vorgehen, welche den städtischen Grundbesitz m jener Gegend vor Uederfchwemmuna sicher stellt. Borbehältlich diese-, so wie der odm gestellte« Anträge wird schließlich Conto 11 zur Genehmigung empfohlen.
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