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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186008316
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600831
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600831
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-31
- Monat1860-08
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.08.1860
- Autor
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TagMM Anzeiger. AMblaN dir Kiniil. BkznIsMichlS und dks Ralhs dcr Sladl LkipM M 214. Freitag dm 31. August. 18K«. Bekanntmachung. Die Hausbesitzer und HauSadminisiratoren fordern wir hierdurch auf, die durch den Hagel beschädigten Dächer mit thunltchster Beschleunigung wieder in Stand setzen zu lassen, damit die Passage aus den Straßen baldmöglichst wieder gefahrlos werde. Auch sind die etwa noch in den zerschlagenen Fenstern hängenden Glasreste ohne allen Verzug zu entfernen. Bei den Reparaturen der Häuser ist mit der nöthigen Vorsicht zu verfahren und namentlich das vorschriftsmäßige Lattenlegen nicht zu unterlassen. DaS Publicum machen wir darauf aufmerksam, daß wegen des jetzigen Zustande- der Hauser beim Pasfiren der Straßen Vorsicht dringend gerathen ist, da namentlich beim Repariren der Dächer das Herabfallen von Steinen nicht immer vermieden werden kann, eine Absperrung der Straßen aber unausführbar ist. Leipzig am 29. August 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Voll sack. Schleißner. Bekanntmachung. Da- an der äußeren Zeitzer Straße unter Nr. 3856. des alten, Nr. 1896. de- neum BrandcatasterS gelegene, der Stadtgemeinde gehörige Grundstück, welches zur Zeit und bis Weihnachten diese- Jahre- an Herrn Zimmermeister Staritz verpachtet ist, soll, in drei Parcellen eingetheilt, öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Wir haben hierzu den TL. August LßtzvO al- Termin anberaumt. Kauflustige werden aufgefordert, sich an diesem Tage Vormittags LR Uhr in der Rathsstube einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Au-wahl unter den Licitanten so wie jede sonstige Verfügung, insbesondere auch die einzuholende Zustimmung der Herren Stadtverordneten, bleibt Vorbehalten. Die näheren KaufSbedingungen nebst dem Plane der drei Parcellen find bei unserem Bauamte einzusehen. Die Parcellen selbst werden einige Tage vor dem Termine durch Stangen abgesteckt sein. Leipzig den 2V. August 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. Herold. Schleißner. Heute Freitag den 31. August 1860 Abend- 'Ir7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tage-ordnung: 1) Gutachten der Ausschüsse zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen und zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen über s) den Schulbau in der Aleranderftraße; b) den Waisenhausbau und die Erbauung einer Schule. 2) Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Veräußerung der noch nicht verkauften Plätze in der Lehmgrube. 3) Gutachten de- Ausschusses zum Marktwesen über den Ankauf der Hoffmannschen Buden und Duden wagen und die Eingabe der Budenbesttzer Herrn Kersten und Gen. Der A»«npf -es Fabrik, und Han-eisstan-es -egen die Vtsenbahnverwaitungen'). E- handelt sich bei diesem wichtigen Streit um den fünften Titel Buch Hl. de- von der Nürnberger Commission aufgestellten Entwurf- eine- allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches, lau tend: „vorn Frachtgeschäft." Die Berkehrtreibenden halten «lt aller Kraft, wie an dem Anker ihre- Fahrzeuge- auf sturm bewegter Gee, fest daran. Die Eisenbahnverwaltungen wollen dagegen in feinen Vorschriften den Untergang ihre- revenüen- retchen Geschäft- finden. Wa- Wunder nun, wenn beide sich gegen über stechen und «K allen denkbarm Mitteln um den Sieg ringen. Annächst haben wir daran zurück zu erinnern, daß in Folge ei«- Bunde-deschlufse- vom 18. December 1856 Commissare au- den dm-schen Einzelstaaten in Nürnberg zusammmtraten, um I eine« Entwurf eine- allgemeinen deutschen Handel-gesehbuche- *) 3a ei«» Gepami«Abdruck au- der „Magdeburgischen Zeitung" nschieaen. Daraus tcheilen wi, zur Orientirung Nachstehendes mit. D. Red. aufzustellen. Diese Arbeit ist insoweit beendet, als der aufgestellte Entwurf schon seine zweite Lesung erfahren hat und die Commis sion im Begriff steht, sich der nochmaligen dritten und letzten Lesung zuguwenden. ES ist einige Wahrscheinlichkeit dafür vor handen, daß der Entwurf sodann als ein deutsche- Nationalgesetz werde verkündet werden. Was aber dann einmal in Gefetzkraft besteht, wird bei der Eiaenthümlichkeit unserer staatlichen Verhält nisse wohl eine lärme Reihe von Jahren unverändert bestehen, da- Gute wie da- Mangelhafte. Daraus folgt für die Parteien, ohne allen Verzug vorzuschreiten, wmn sie ihre Interessen noch rechtzeitig geschützt sehen wollen. Der Titel V. umfaßt 28 ein zelne Gesetzartikel und bestimmt, daß vorzugsweise auch die Eisen- bahnverwaltungrn denselben unterworfen sein soll«. Er faßt die praktischen Bedürfnisse des Verkehr- in- Auge, schützt den kleinen wie großen Handel und Wandel und vernichtet nr diesem Zwecke die einseitig und deshalb willkürlich von de» Eismbahnverwal- tzrngen seither geübte Gewalt, durch Reglement- den ganzen Gü terverkehr und die Art ihrer Hafchflicht nach ihrem Gutdünken regulirm zu können. AuS dem „Derein-reglement für dm Güterverkehr," bk 0'
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