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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186009179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600917
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-09
- Tag1860-09-17
- Monat1860-09
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1860
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4226 « V en mit de^ Nummer in ArglemZevt ftir die -oAeefstonirtim Einspänner in der Ste M »» M WM tz. 1. ^ Die roNceffionketm Stnspänneo haben Nmnmem von 201 an zugetheilt erhattrn und einem Schilde auf weißem Grunde äuswendig an beiden Schlägen und der Rückseite versehen tz. 2» In jedem Wagen muß die Fahrtaxe auf leicht ersichtliche Weise befestigt, das ganze Geschirr aber selbst reinlich und in gutem Instand, sein. ^ k f - Auch ist jeder Wagen vor dem Kutschersitze mit einem rochen Fähnchen zu versehen, welches der Kutscher nur dann niederzulegen hat, wenn der Wagm bestellt oder besetzt ist. tz. 4. Ohne diese Kennzeichen darf kein Wagen auf den Stationsplätzen auffahren und haben übrigens die Wagm auf denselben sich der Reihe nach und wie fie ankommen aufzustellen. . > - . - . ^ l. tz. 5. Auf dm Station-Plätzen haben die Wagenführer sich ruhig zu verhalten, dürfen sich von ihrem Geschirr nicht entfernen und das vorübergehende oder sich ihnen nahende Publicum durch Anreden oder auf andere Weise nicht behelligen. Letztere- kann au- der Reihe der auf dm Station-Plätzen haltmden Wagen frei wählen und darf ihm der Gebrauch eine- Wagen- unter keinem Vorgeben versagt oder erschwert werdm. Auch muß der Kutscher sofort abfahren. tz. 6. Da- Umherfahren in den Straßen, um Verdienst zu suchen, oder da- Aussteller? an anderen Orten, al- den angewiesenen Sta- tion-plätzen, ist dm Wagenführern schlechterding- untersagt. tz. 7. Jeder auf dem Station-Platze mit seinem Wagen haltende oder mit leerem Wagen auf der Straße betroffene Kutscher ist ver pflichtet, unweigerlich die von ihm geforderte Fuhre auszuführen, und kann sich im ersteren Falle hiervon auch durch da- Vorgehen, bestellt zu sein, unbedingt nicht befreien. tz. 8. Alle Fuhren, hinsichtlich deren die Kutscher den allgemeinen und besonderen polizeilichen Verfügungen überhaupt unterworfm sind, müssen ohne Unterschied im Trabe und auf dem nächsten Wege zum Bestimmungsorte au-geführt werden. tz. 0. Jeder Wagenführer hat eine richtig gehmde Taschenuhr bei sich zu führen und diese dem Fahrenden vor dem Einsteigen oder wenn er bestellt wird, vor dem Abfahren der bestellenden Person vorzuzeigen. tz. 10. Nach jeder vollendeten Fahrt hat der Wagenführer seinen Wagen sofort zu durchsuchen und die darin von einem Fahrgast etwa zurückgelaffenm Gegenstände diesem selbst zuzustellen oder, wenn die- nicht mehr möglich ist, innerhalb der nächsten 24 Stunden an da- Königliche GerichtSamt im Bezirksgericht allhier abzuliefern. - tz. 11. Die Wagenführer haben sich eine- höflichen Betragens gegen da- Publicum zu befleißigen. tz. 12. DaS Tabakraucher, während de- Fahren- im Dienste ist dm Kutschern eben so wie tz. 13. jede Forderung eine- höheren, als de- durch die Taxe festgestellten FuhrlohnS oder eine- Trinkgeldes streng untersagt. h. 14. Bei solchen Fuhren, wo die Taxe nicht Platz greift, hat der Kutscher den Fahrgast vor Beginn der Fahrt ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen. tz. 15. Verletzungen dieser Vorschriften werden mit Geld- oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe, auch bei Wiederholung mit Ein ziehung der ertheilten Concession geahndet werden. tz. ib. Die Inhaber concessionirter Einspänner, welche ihre Wagm selbst nicht fahren, haben die Wagenführer wegm denselben zuer- kannter Geldstrafen zu vertreten. Leipzig, den 1. September 1860. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. - . Eerutti. Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, das Dorf Probsthaida und dessen Flur in den FiacreSrayon mit aufzunehmen und bestimmen hierdurch, daß die FiacreS eben so wie die concesstonirten Einspänner künftighin Fahrten von Leipzig nach Probsthaida oder von dort zurück nach folgender Taxe 1 Person I« Rgr. 2 Personen 3 Personen 4 Personen 12Ngr. I4Ngr. 10 Ngr. und unter Beobachtung der sonstigen für den Dienst der FiacreS und concesstonirten Einspänner von un- erlassenen Be stimmungen zu leisten haben. Leipzig, den 12. September 1800. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Eerutti. Seluch bei einem Änstedier aus Sachsen im Urwaide Lentraiamertka's.') Anfang- Juni d. I. kam ich über Havanna nach ASpinwall und ehe ich meine Weiterreise fortsetzte, beschloß ich Grevtown zu besuchen, weil ich vernommen, daß in dem freundlichen Städtchen mehrere Deutsche lebten. Eine glückliche Fahrt brachte mich bald dahin und als ich dort erfuhr, daß vr. D. aus Sachsen auf der Colorado-Spitze, an der Stelle, wo der San-Juan-Fluß sich in wei Arme theilt, etwa 10 engl. M. von der Stadt erttfernt, eine nstedlung gegründet habe, beschloß ich ihn aufzusuchm, zumal mir 8 *) Au- Nr. 3b d. I. der Wochenschrift „Au- der Fremde" (Leipzig, Ernst Keil.) seine Familie in Sachsen wohl bekannt war. Ich fuhr also am t9. Juni in einem Canoe mit einem Schwarzen den San Juan hinauf, an dessen beiden Ufern ununterbrochen ein mächtiger dichter Urwald sich hinzieht. OefterS begegneten wir großen plumpen in dianischen BongoS mit nackten Eingebomen darauf, welche ver schiedene Maaren von der Stadt nach dem Innern schaffen oder Häute, Karbehölrer u. s. w. nach derselben tran-portiren. Hier und da an dem Flußufer zeigte sich auch die Hütte eine- Eiuge- bornm und in einer solchen mußten wir auch die Nacht über bleiben, weil mein schwarzer Ruderer eines schlimmen Finger- wegm aut- rühm und nicht weiter fahren wollte. Am andern Morgen sehr früh, bei strömendem Regm, setzten wir unsere Reise fort u»b gegen 9 Uhr gelangten wir an die Ansiedlung D'S. Da aber mein Schwarzer da- rechte Fahrwasser nicht kannte, so blieben
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