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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186601030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig: S. 60 und 61 fehlen; Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-01
- Tag1866-01-03
- Monat1866-01
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1866
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Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 3. Mittwoch den 3. Januar. 18««. 199. Bekanntmachung. Mit Schluß des Jahres 1865 sind die Stadträthe auf Zeit Herr Raimund Härtel, und zwar dieser mit dem nach tz der Allgem. Städteordnung ihm zukommenden Ehrentitel „Stadtältester", Herr Florentin Wehner, Herr Theodor Friedrich Rofenstock und Herr Cduard Sander aus unfern: Collegium ausgeschieden. Dagegen sind an deren Stelle heute Herr V. meä. Carl Ferdinand Kollnrann, praktischer Arzt, Herr Carl Wilhelm Hackel, Klempnermeister und Hausbesitzer, Herr v. meä. Clotar Moritz Müller, praktischer Arzt, und Herr Friedrich Ferdinand Hering, Kaufmann, als Stadtrathe auf Zeit verpflichtet und eingewiesen worden. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, am 2. Januar 1866. vr. Koch. Schlttßner. Quittung. Für das Unterlassen der Zusendung von Neujahrskarten gingen noch ein: Von Herrn Maurermeister Purfürst . 2 ^ - - Architekt Deutrich . . 2 - - - Kaufm. Gustav Duncker worüber hiermit dankend quittirt wird. Leipzig, den 2. Januar 1866. 2 - Das Armendireetorin«. Bekanntmachung. Das im Crdgeschoft des Börsengebaudes am Naschmarkte neu einzurichtende Gewölbe neben dem Sänftenlocal gegenüber dem Stockhause, sowie die Kellerraume unter dem gedachten Gebäude sollen vom 1 April 1866 an aus sechs ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ einmal ungetheilt sotaen. --stelle einzufinden und ihre Gebote zu thun. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung wird dem Rathe Vorbehalten. Die Licitations- und Vermiethungsbedmgungen können schon vor dem Termine an Ratbssielle eingesehen werden. Leipzig, den 27. December 1865. Des RathS der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. g z - k VerhaMuunen der Stadtverordneten Eigenthüm-r d-ff-lbm °d-r «b-r °mch comiMansch- Entscheidmm ^ ^ gelangt werden konnte. War nun aber die erstere mehr als zweifelhaft und letztere nur in einer länger», die Sache wiederum verzögernden Frist zu erwarten, so erschien Ihr auf Errichtung einer Interimsbrücke über den Pleißenarm hinter dem Herrmann- schen Grundstücke abzielender Antrag so völlig gerechtfertigt, daß wir demselben ohne Bedenken stattgegeben haben würden, wenn nicht inmittelst durch weitere, in einer völlig anderen Richtung als der bisherigen gepflogene Verhandlungen mit den Eigenthümern des Gelbke'schen Grundstücks ein Ergebniß erzielt worden wäre, welches wir als ein äußerst günstiges, die Interessen unserer Stadt in dieser Angelegenheit nach allen Beziehungen befriedigendes be zeichnen müssen. Wir haben nämlich mit denselben folgende- Ab- ommen vereinbart: 1) die Gelbke'schen Erben verkaufen an die Stadt 17672 lUCLen von dem nördlichen Theile ihres Grundstücks, 2) von diesem Kaufobjecte wird dasjenige Areal, welches mit 1860 LH Ellen und mit 845 lv Ellen zu Straßenanlagen vom Gelbke'schen Grundstücke erforderlich ist, der Stadt ebenso wie die auf dem verkauften Theile des letzteren befindlichen Gebäude unentgeldlich überlasten, für das nach Abzug der sud 2 gedachten Straßenparcellen übrig bleibenoe Areal zahlt die Stadt an die Verkäufer den Preis von 2 Thlr. für jede Quadratelle, beiden Theilen die nochmalige Vermessung Vorbehalten. „Bei diesem Preise ist für die Stadt im Falle des Wiederver kaufs nach den bisher gemachten Erfahrungen ein Verlust nicht zu befürchten, denn wenn auch für die Herstellung der einen Straße auf Gelbke'schem Grund und Boden noch die Summe von am 6. December 1865. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht ) Mehrere Gutachten des Ausschusses zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen kamen zum Vorträge. Sie betrafen 1. ein mit den Gelbke'schen Erben wegen Parzellirung des Her- mannschen Grundstücks rc. verhandeltes Abkommen. (Referent: Herr vr. Günther.) Der Rath schreibt hierüber u. A.: „Sowohl von den Herren Stadtverordneten als von uns ist die Verzögerung vielfach beklagt worden, welche die Verwerthung des Herrmannschen Grundstücks bisher zu erfahren hatte und haupt sächlich um dieselbe endlich einer ersprießlichen Erledigung entgegen zuführen, haben wir schließlich unter Ihrer Zustimmung uns dazu verstanden, die durch genanntes Grundstück von Süden nach verstanden, me durch genanntes Grundstück von S Norden projectirte neue Hauptstraße in der Mitte zu brechen und sie so in einer minder schönen und zweckmäßigen Linie nach dem jenseits der Pleiße gelegenen Areale zu führen. Mit der Ordnung dieser finanziellen Frage waren aber auch se !ime nach dem seits der Pleiße gelegenen Areale zu führen. Mit der Orvr ser finanziellen Frage waren aber auch sehr wesentliche Verkehrs^ rücksichten eng verknüpft, denn die vorerwähnte projectirte neue Hauptstraße sollte ja einen neuen nördlichen Ausweg aus der Stadt darb« ------ - 3) licher darbieten, der schon längst schwer entbehrt worden und auf andere Weise wegen der ohne Verschuldung der städtischen Organe noch immer verzögerten Parthenregulirung noch nicht zu erlangen gewesen ist. „Bei dieser Sachlage hatten wir es nur dankbar anzuerkennen, daß die Herren Stadtverordneten zu der von unS beabsichtigten Pleißenverlegung und zu dem in deren Folge mit den Benedixschen "rben, so wie endlich zu dem auf dasselbe basirten Parzellirungs- ten. Allein auch damit war enn 1829 Thlr. aufzuwenden ist, so wird doch unter Hinzu rechnung des Kaufpreises für 14967 lD Ellen L 2 Thlr. mit 29934 - der zu machende Gesammtauftvand von 31763 Thlr. 8a. schon dann wiederum gedeckt, wenn beim Wiederverkauf für die
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