Wir Bürgermeister und Rathmanne der Stadt Görlitz fügen hiermit iedermänniglich ... zu wissen, welchergestalten Uns von dem Löblichen Gewerck der Tuchmacher allhier beschwerden angezeiget worden ...
Titel
Wir Bürgermeister und Rathmanne der Stadt Görlitz fügen hiermit iedermänniglich ... zu wissen, welchergestalten Uns von dem Löblichen Gewerck der Tuchmacher allhier beschwerden angezeiget worden ...
Untertitel
[Görlitz, den 3. Jan. 1778]
Erscheinungsort
[Görlitz]
Erscheinungsdatum
[1778]
Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.88
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
und alle Arten von Untreue entdecket/ und durch ge setzmäßige Bestrafung denensclben möglichst begegnet werde / welches Wir im vorliegenden Falle um so mehr für nöthig erachten, da solcher die hiesige Tuch - Ma nufaktur / als einen ganz beträchtlichen Nahrungs-Zweig hiesiger Stadt betrifft/ und die Meister ihre Wolle de nen Spinnern treuherzig anzuvertrauen genöthiget sind, überdieses auch, da viele Familien durch Wollespinnen ihren Unterhalt erwerben müssen, nicht unbillig in Be tracht zu ziehen, daß bey denen Kindern solcher untreuer Eltern der'Grund zu gleichmäßiger Ausübung aller hand Vcrrügereyen gelegt werde, wodurch sodann dem - gemeinen Welen immer mehr Nachthei! zuwächset; Als werden Wir nicht nur ernstlichen Bedacht nehmen/ die jenigen untreuen Arbeiter und Wollcspmner/ welche et was von der ihnen anvertrauten Wolle zurück zu be halten / und zu entwenden sich boöhafft genung gelüsten lassen/ zu entdecken und zu nachdrücklicher Strafe zu zie hen/ sondern Wir wollen auch/ damit Wir zu diesem Entzweck desto eher gelangen mögen/ hierdurch einem jeden Haus-Wirth und Znnwohner hiesiger Stadt und Vorstädten Obrigkeitlich und ernstlich aufgeben/ daß Niemand einige zugerichtete Wolle, oder gesponnenes wollenes Garn bey Vermeidung Fünf Nthld. Strafe, oder ^tägigen Gefängnisses von irgend einer andern Person, als von denen in Wolle arbeitenden Meistern/ nemlich Tuchmachern, Strumpfstrickern oder Strumpf- würckern erkauffen/ vielmehr die Stricker/ Färber und Walker, bey Zurichtung/ Färben und Walken der Strüm pfe und Handschuhe ums Lohn/ ob die hierzu gebrauch te Wolle verparthieret und unterschlagen sey/ möglichste Erkundigung einziehen/ und bey verspürter Unrichtigkeit gericht-