Des Durchlauchtigsten Chur-Fürstens zu Sachßen Vollmächtiger Land-Voigt des Marggrafthums Ober-Lausitz ... Wir Hieronymus Friedrich von Stammer ... fügen hierdurch Jedermänniglich ... zu wissen: Wasmaßen Ihro Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen [et]c. Unser gnädigster Herr, auf der Brauberechtigten Bürgerschafft zu Görlitz unterthänigst geführte Beschwerde, und des Ober-Amts darüber erstatten Bericht, an daßelbe unterm 2. Nov. dieses Jahres gnädigst verordnet ...
Titel
Des Durchlauchtigsten Chur-Fürstens zu Sachßen Vollmächtiger Land-Voigt des Marggrafthums Ober-Lausitz ... Wir Hieronymus Friedrich von Stammer ... fügen hierdurch Jedermänniglich ... zu wissen: Wasmaßen Ihro Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen [et]c. Unser gnädigster Herr, auf der Brauberechtigten Bürgerschafft zu Görlitz unterthänigst geführte Beschwerde, und des Ober-Amts darüber erstatten Bericht, an daßelbe unterm 2. Nov. dieses Jahres gnädigst verordnet ...
Untertitel
Budißin, den 18. Novembris 1772
Autor
Stammer, Hieronymus Friedrich von
Erscheinungsort
Budißin
Erscheinungsdatum
[1772]
Sprache
Deutsch
Signatur
L VIII 306.84
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
/ ' , ^ lts DmchlMchlW» Lbül- Fürßens zu Sachßen Vollmächtiger Land-Voigt des Marggrafthums Ober-Lausitz, Be stalter Lontereln-MlMre und würcklicher Gchei- mer-Rath, auch des hohen Stifts zu Meißen Dom- Herr, Wir Hieronymus Friedrich von StaMMer, aufPrietitz, Groß-Hermßdorf und Hart mannsdorff re. fügen hierdurch Jedermänniglich, sonderlich de nen Jnnwohnern der Chur-Fürst!. Sächßischen Sechs-Stadt Görlitz zu wißen: Wasmaßen Ihw Turchl. zu Sachßen rc. Unser gnädigster Herr, auf der Brauberechtigten Bürgerschafft zu Görlitz unterthänigst geführte Beschwerde, und des Ober-Amts darüber erstat teten Bericht, an daßelbe unterm 2. Nov. dieses Jahres gnädigst verordnet: Daß denen, der Einführung des Land- Bieres zu ihrem Tisch-Truncke bisher befreyet gewesenen Personen, von denen Land-Ständen, auch Landesherrlichen Und LandschafftlichM OKciamen, mcluüve des Amts-8e- crerarü, Land - Steuer - Zecretarii, und Waysen - Amts- , auch derer vornehmsten Zoll - Accis - und Post- OKciamen, desgleichen denen Ober - OKciers, Regiments- Quartier-Meistern, ^uckrem-8 und Regiments-Feldscheerern, wie auch denen dasigen Raths-Gliedern, sothane Einführung noch ferner gestattet; hingegen denen sämmtlichen niedern Zoll- Accis- und Post- auch Amts-und Landschafftlichen Bedienten, als Zoll-Bereutern, Viliraroribus, Brief-Trägern, Amts- und Steuer-LoMen, Amts- und Steuer-Bothen, und wie sie sonst