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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186601196
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-01
- Tag1866-01-19
- Monat1866-01
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.01.1866
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' fchMrIaMM Anzeiger. Amtsblatt dcS Sb»i>>. Bczirls«erichtS md dks Raths drr Stadt Lrihzi». »IS. Freitag den 19. Januar. Bekanntmachung. 1866. Die Geburts- und Müitairfrei-Scheine rc. der im Jahre 1865 militairpslichtig gewesenen hiesigen Mannschaften liegen auf Qmtier-Amte, Rathhaus 1. Etage, zum Abholen bereit, waS hiermit zur Kenntmßnahme der Betheiligten gebracht wird. unserm Leipzig, den 12. Januar 1866. Bekanntmachung. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Lamprecht. Die hiesige städtische Reitbahn nebst zugehörigem Wohn- und Stallgebäude soll auf die zwei Jahre von Ostern ttchs Jahres bis Ostern 1868 an den Meistbietenden verpachtet werden. Wir fordern Pachtlustige auf Dienstag den 30. d. M, Vormittags LI Uhr, sich an Rathsstelle einzufinden und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bietern, sowie jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die Licitations- und Verpachtungsbedingungen können schon vor dem Termine an^Rathsstelle eingesehen werden. der S Leipzig, den 17. Januar 1866. Bekanntmachung. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Eerutti. 1 Mdeu, sollen den L. März d. I. und folgende Tage, und zwar in den ersten Tagen di kstchcnden, sodann aber die übrigen, im Parterre-Locale des Leihhauses öffentlich versteinert werden. Es können daher die in genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den L3. Februar d. I. nur unter Mitentrichtung in Auctionskosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler des Darlehns eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Vom L4. Februar d. I. an, an welchem Tage der AnetionS - Katalog geschlossen wird, kann die Einlösung derselben nur unter Mitentrichtung der Auctionskosten an L2 Pfennigen von jedem Thaler der ganzen Forderung des Leihhauses stattstnden, und zwar nur bis 27. Februar ». von welchem Lrge ab Auetions - Pfänder unwiderruflich weder eingelöst noch prolongirt werden können. Während der Auction selbst, also vom L. März d. I. an, hat Niemand mehr das Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen, und können sie daher von den Eigenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege des Erstehens wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft des Einlösens und Versehens anderer Pfänder während der Auction in dem gewöhnlichen Locale saun! ungestörten Fortgang. — Leipzig, den 18. Januar 1866. Die Deputation des Leihhauses. das Duell auf deu Universitäten. Der Artikel in einer der vorigen Nummern dieses Blattes, von Mm „Burschenschafter" verfaßt, hat in vielen Kreisen der Studenten- wie der Bürgerschaft großes und gerechtes Aufsehen erregt, was seinen Grund finden mag in der durchaus schlagenden Argumentation des Verfassers. Die Freude darüber würde aber »vck weit reiner gewesen sein, hätte die Unterschrift unter jenem Aufsätze „ein Burschenschafter" nicht den Meisten ein bedenkliches -vpfschütteln zugleich verursacht; wußte man doch, daß die Burschen schaft, von deren Standpuncte aus jene Schrift verfaßt war, in der Praxis hinsichtlich der Duellfrage ihrer schönen Theorie direct äderspricht. — Der Vorwurf der Inconseauenz konnte deshalb nicht ausbleiben. Ein Jeder, der die Zustände der heutigen Arfchenschaft nur einigermaßen kennt, weiß eben, daß diese, was daS osficielle „Pauken" betrifft, den Corps und den ihnen ver- ^ soga in NL-, o- n heutigen rft. Jena 1865 bei Otto Deistung erschienen, S. 21). Die swenMft will ihre Gegner, die CorpS, mtt dem Schläger auS dm Felde schlagen; und was für Gründe hat sie, die doch so scharf »der Theorie gegen das Duell zu plaidiren versteht, für dessen kfrechterhaltung? Vielleicht wird man vermuthen, die Burschenschafter würden Heu: „Zur Muthprobe sei das Duell als praktisch beizubehalten; d«h dem widersprechen die meisten derselben selbst, wie unter An- Mn auch der Verfasser der Entgegnung (s. auch d. angef. Buch). Dir einzigen Gründe, die sie haben, sind: „Die Zeit ist noch nicht men, wo es abgeschafft werden kann," und ,Mer Farbe be müh Farbe verteidigen." äs die Farbenvertheidigung betrifft, so möge doch die Burschen schaft emgedenk sein, daß Ne die Farven deS deutschen Volkes trägt >ad diese Gott sei Dank so hoch stehen, daß sie nicht einmal von mm deutschfeindlichen Iunkerthmne, geschweige denn von einem Paar Studenten beschmutzt werden können; auch dankt es das deutsche Volk der Burschenschaft wahrhaftig wenig, wenn deren Mitglieder die Verteidigung des „Schwarz, Roth, Gold" mit „Spielerei" betteiben (auch das Wort „Spielerei" gebraucht die Burschenschaft für „Duell"). Die Burschenschafter mögen ihre Farben nur würdig tragen lernen, in ihren Handlungen und Gesinnungen sich derselben Werth machen, und sie werden so ihre Farben am besten vertheidigen. — „Schwarz, Roth, Gold" kann nur geschändet werden, wenn es als Mittel zu elendem Renom- miren benutzt wird, seiner Aufgabe zuwider: echte Sympathie für Deutschland zu repräsentiren. Wenn aber die Burschenschaft trotzdem glaubt, Farbe müsse ver- werden, wäre es dann nicht bester dieses Nebel (auch dieses ort" gebraucht sie für „Duell") zu umgehen, indem sie dem alten opfe des Farbenttagens entsagte? Sie würde bei ihren großen orzügen, die ihr nicht abaelaugnet werden können, auch ohne Farben ihre Bedeutung auf« nu ein Nachtheil für sie sein. Der zweite Grund ist: Die Zeit sei noch nicht gekommen, n dem Duell entsagen könne. Hierauf ist blos zu erwirk man wo erwiedern: die Zeit gekommen fehlen. ES wäre wahrhaftig welche die alten Burschen von" 1815 übten, den jüngeren fehlen wollte, wenn die jetzigen Burschen lieber warten wollten, bis von Oben her durch Vernichtung von UniversitätSgerichten oder stren- Duell steuern, anstatt sich mtt schönen Thronen und LandtagS- petitionen genügen zu lassen. s 1
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